Wer neben dem Job eine Teilrente bezieht, verliert ab dem 1. Januar 2027 den Anspruch auf Krankengeld, sobald die Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Bisher war fast die volle Rente – bis 99,99 Prozent – mit Krankengeld vereinbar. Wer seinen Schutz bei längerer Krankheit behalten will, muss die Teilrente auf höchstens 66,66 Prozent begrenzen und den Antrag bis zum 31. Dezember 2026 stellen.
Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Die Deutsche Rentenversicherung hat die Folgen für Teilrentner in einer eigenen Meldung zusammengefasst: Deutsche Rentenversicherung: Änderungen bei Bezug einer Teilrente. Dort heißt es knapp zur bisherigen 99,99-Prozent-Lösung: „Ab dem 1. Januar 2027 ist dies nicht mehr möglich.“
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Januar 2027 gibt es kein Krankengeld mehr, wenn die Teilrente über zwei Drittel (66,66 Prozent) der Vollrente liegt.
- Eine Teilrente von höchstens 66,66 Prozent lässt den Krankengeldanspruch unberührt.
- Wer die Rente zum 1. Januar 2027 anpassen will, muss den Antrag so stellen, dass er bis 31. Dezember 2026 bei der Rentenversicherung eingeht.
Bisher und ab 2027 im Vergleich
| Situation | bis 31.12.2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Teilrente bis 66,66 % + Beschäftigung | Krankengeld möglich | Krankengeld möglich |
| Teilrente über 66,66 % bis 99,99 % + Beschäftigung | Krankengeld möglich | kein Krankengeld |
| Vollrente wegen Alters + Beschäftigung | kein Krankengeld | kein Krankengeld |
Die Tabelle zeigt nur den Grundsatz. Ob im Einzelfall tatsächlich Krankengeld gezahlt wird, hängt weiterhin von den übrigen Voraussetzungen ab, etwa von der Versicherungsart und davon, ob eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Warum die 99,99-Prozent-Teilrente so beliebt war
Seit die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten 2023 weggefallen sind, können viele Menschen schon vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen und unbegrenzt weiterarbeiten. Eine Vollrente hätte dabei einen Nachteil: Wer eine volle Altersrente bezieht, hat in der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld. Die Teilrente von 99,99 Prozent war deshalb ein verbreiteter Kniff. Fast die volle Rente floss aufs Konto, und trotzdem blieb der Schutz für den Fall einer längeren Erkrankung erhalten.
Gerade dieser Schutz ist für arbeitende Rentner wichtig. In den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung zahlt in der Regel der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Danach springt normalerweise die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Fällt dieser Anspruch weg, bleibt nach sechs Wochen nur noch die Rente. Wie Krankschreibung und Lohnfortzahlung grundsätzlich funktionieren, lesen Sie in unserem Überblick Krankschreibung in Deutschland: Regeln und Pflichten.
Wen die Änderung betrifft
Betroffen sind gesetzlich Krankenversicherte, die neben einer Beschäftigung eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente beziehen. Typische Fälle:
- Beschäftigte, die mit 63 oder 64 eine Altersrente beantragt haben und in Voll- oder Teilzeit weiterarbeiten,
- Arbeitnehmer, die bewusst 99,99 Prozent gewählt haben, um Krankengeld zu behalten,
- Menschen, die ihre Teilrente irgendwann erhöht haben und den Prozentsatz nicht mehr genau im Blick haben.
Nicht betroffen sind Rentner, die gar nicht mehr arbeiten, sowie Beschäftigte, deren Teilrente ohnehin bei höchstens 66,66 Prozent liegt. Welche Teilrente Sie beziehen, steht in Ihrem Rentenbescheid. Für pflegende Angehörige spielt die Höhe der Teilrente noch an anderer Stelle eine Rolle – mehr dazu in unserem Beitrag Pflegende Rentner ab 2027: Rentenpunkte mit Teilrente.
Was eine Begrenzung auf zwei Drittel praktisch bedeutet
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung: Bei einer Vollrente von 1.800 Euro brutto entspricht eine Teilrente von 99,99 Prozent rund 1.800 Euro. Mit 66,66 Prozent sind es rund 1.200 Euro. Der Unterschied von etwa 600 Euro brutto im Monat ist der Preis für den Krankengeldanspruch.
Ob sich dieser Tausch lohnt, hängt von Ihrer Lage ab:
- Gesundheit und Alter: Wer gesundheitlich angeschlagen ist oder körperlich arbeitet, trägt ein höheres Risiko einer langen Krankschreibung.
- Höhe des Gehalts: Je höher das Arbeitseinkommen, desto größer die Lücke, wenn nach sechs Wochen kein Krankengeld mehr fließt.
- Rücklagen: Wer einige Monate ohne Gehalt überbrücken könnte, ist weniger auf Krankengeld angewiesen.
- Arbeitsvertrag: Ein befristeter Job oder eine geplante Beendigung der Beschäftigung verändert die Rechnung.
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Lassen Sie sich im Zweifel von der Rentenversicherung und Ihrer Krankenkasse beraten, bevor Sie entscheiden.
So ändern Sie Ihre Teilrente bis Jahresende
Die Höhe der Teilrente lässt sich jederzeit für die Zukunft ändern, ebenso der Wechsel zwischen Teil- und Vollrente. Wenn die neue Höhe schon ab Januar gelten soll, ist der Termin entscheidend.
- Prüfen Sie im Rentenbescheid, mit welchem Prozentsatz Sie Ihre Altersrente beziehen.
- Entscheiden Sie, ob Sie auf höchstens 66,66 Prozent reduzieren oder den Krankengeldanspruch bewusst aufgeben.
- Stellen Sie den Änderungsantrag über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung oder schriftlich.
- Achten Sie darauf, dass der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 eingeht. Bei Post über die Feiertage sollten Sie früh genug absenden.
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die neue Rentenhöhe und klären Sie, ob sich an Ihrer Versicherung oder Ihrem Beitragssatz etwas ändert.
Fragen beantwortet das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 (Montag bis Donnerstag 8 bis 19 Uhr, Freitag 8 bis 15:30 Uhr). Auch die Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort helfen weiter.
Worauf Sie zusätzlich achten sollten
Wer bereits krankgeschrieben ist oder eine längere Behandlung erwartet, sollte die Entscheidung nicht allein treffen. Wird eine Teilrente rückwirkend für einen Zeitraum zuerkannt, in dem schon Krankengeld lief, kann das Krankengeld gekürzt werden. Das gilt nach Darstellung von Fachmedien auch unterhalb der Zwei-Drittel-Grenze. Hier lohnt sich ein Gespräch mit der Krankenkasse.
Auch bei der Betriebsrente lohnt ein Blick in die Unterlagen. Ob eine Betriebsrente schon neben einer gesetzlichen Teilrente gezahlt wird, regelt das jeweilige Versorgungswerk. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Ihre Teilrente umstellen. Wer überlegt, ganz ohne Abschläge in Rente zu gehen, findet die Altersgrenzen in unserem Ratgeber Rente mit 65 ohne Abschläge.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Rente gibt die Deutsche Rentenversicherung, zum Krankengeld Ihre Krankenkasse.
Foto: Gebäude der Deutschen Rentenversicherung in Hannover. Gerd Fahrenhorst, CC BY 4.0, Wikimedia Commons.