Pflegende Rentner ab 2027: Gibt es mit Teilrente noch Rentenpunkte für die Pflege von Angehörigen?

Foto: Nenad Stojkovic, CC BY 2.0, Wikimedia Commons

Leserfrage: „Ich bin 68, beziehe eine Teilrente von 99,99 Prozent und pflege meinen Mann mit Pflegegrad 3. Bekomme ich ab 2027 noch Rentenpunkte dafür?“ Die kurze Antwort: Nach dem Plan der Bundesregierung nicht mehr für Pflegezeiten ab dem 1. Januar 2027. Die bis Ende 2026 erworbenen Rentenpunkte bleiben Ihnen aber erhalten. Beschlossen ist das noch nicht – der Bundestag berät den Entwurf ab dem 5. November.

Die Änderung steckt im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), das das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Im Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums heißt die Maßnahme „Korrektur der nicht-intendierten Folgen der Flexi-Rente“. Die Pflegeversicherung soll dadurch ab 2027 jährlich rund 150 Millionen Euro weniger ausgeben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine Altersrente bezieht, soll ab 2027 keine Rentenbeiträge mehr aus der Pflegeversicherung bekommen – auch nicht mit einer Teilrente von 99,99 Prozent.
  • Rentenpunkte aus Pflegezeiten bis 31. Dezember 2026 bleiben vollständig erhalten.
  • Pflegende Angehörige unter der Regelaltersgrenze sind nicht betroffen; die zunächst geplante Kürzung ihrer Beiträge auf 70 Prozent ist vom Tisch.

Wie funktioniert der Teilrenten-Weg bisher?

Mit einer Vollrente zahlt die Pflegekasse nach Erreichen der Regelaltersgrenze keine Rentenbeiträge mehr für pflegende Angehörige. Mit einer Teilrente gelten Sie dagegen nicht als „voll verrentet“ – die Beiträge laufen weiter. Darauf weist auch die Deutsche Rentenversicherung hin. Der Verzicht ist minimal: Bei 1.800 Euro Rente sind 0,01 Prozent rund 18 Cent im Monat.

Voraussetzungen sind nach geltendem Recht unter anderem:

  • die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2,
  • Sie pflegen nicht erwerbsmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage,
  • Sie arbeiten daneben nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.

Die Beiträge erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Ein Rechenbeispiel von Finanztip: Ein Jahr Pflege bei Pflegegrad 2 mit Pflegegeld bringt etwa 0,247 Entgeltpunkte, also rund 10,49 Euro mehr Rente im Monat – lebenslang. Bei höheren Pflegegraden fällt das Plus größer aus. Welche Leistungen die Pflegekasse sonst zahlt, lesen Sie in unserem Überblick zum Pflegegeld 2026 nach Pflegegraden.

Was soll sich ab 1. Januar 2027 ändern?

Situation Bis 31.12.2026 Ab 1.1.2027 (Entwurf)
Unter Regelaltersgrenze, pflegend Rentenbeiträge Rentenbeiträge weiter in voller Höhe
Ab Regelaltersgrenze, Vollrente keine Beiträge keine Beiträge
Ab Regelaltersgrenze, Teilrente 99,99 % Rentenbeiträge keine Beiträge mehr
Bereits erworbene Rentenpunkte gesichert bleiben gesichert

Nach Angaben der Berliner Zeitung und von Finanztip nutzten 2024 rund 39.000 Rentnerinnen und Rentner diesen Weg. Eine eigene Übergangsregel für laufende Teilrenten sieht der Entwurf nach bisherigem Stand nicht vor. Die übrigen Punkte der Reform – etwa den höheren Beitrag für Kinderlose – haben wir im Artikel zur Pflegereform 2027 zusammengefasst.

Lohnt sich die Teilrente jetzt noch?

Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt steht, gilt das alte Recht. Wer erst jetzt umstellt, sammelt allerdings nur noch wenige Wochen Beitragszeit – das Plus fällt entsprechend klein aus. Prüfen Sie vorher, ob die Teilrente Auswirkungen auf eine Betriebsrente hat; darauf weist die Rentenversicherung ausdrücklich hin. Zurück zur Vollrente kommen Sie später mit einem formlosen Antrag.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

  1. Pflegezeiten 2026 dokumentieren und prüfen, ob die Pflegekasse der gepflegten Person Sie als Pflegeperson gemeldet hat.
  2. Den Gesetzgebungsprozess verfolgen: Erste Lesung im Bundestag ist am 5. November 2026, Details können sich noch ändern.
  3. Bei Unsicherheit die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung nutzen (Servicetelefon 0800 1000 4800).

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rentenberatung. Verbindlich ist erst das verabschiedete Gesetz.

Foto: Ältere Frau am Laptop (Symbolbild). Nenad Stojkovic, CC BY 2.0, Wikimedia Commons.