Pflegereform 2027: Kinderlose zahlen mehr Pflegebeitrag, Pflegegrad 1 verliert den Entlastungsbetrag

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Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung umbauen: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Kinderlose einen höheren Beitragszuschlag zahlen, und Menschen mit Pflegegrad 1 sollen den Entlastungsbetrag verlieren. Pflegegeld und Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 sollen dagegen steigen. Noch ist das ein Entwurf – Bundestag und Bundesrat entscheiden bis Mitte Dezember.

Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) am 30. September 2026 beschlossen. Die Details hat das Bundesgesundheitsministerium in seinen Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz veröffentlicht. Hintergrund ist ein drohendes Defizit: Ohne Gegenmaßnahmen fehlen der Pflegeversicherung laut Bundesregierung rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderlose ab 23 Jahren zahlen ab 2027 voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte mehr – der Zuschlag steigt von 0,6 auf 0,9 Prozent.
  • Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat entfallen.
  • Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn: Für Eingestufte gilt Bestandsschutz.

Kinderlose: So viel mehr zahlen Sie im Monat

Der allgemeine Beitragssatz bleibt laut Bundesregierung bei 3,6 Prozent. Teurer wird es nur für Versicherte ohne Kinder: Ihr Zuschlag steigt um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent. Den Zuschlag tragen Beschäftigte allein, der Arbeitgeber beteiligt sich nicht. Außerhalb Sachsens steigt der Arbeitnehmeranteil für Kinderlose damit von 2,4 auf 2,7 Prozent des Bruttolohns.

Monatliches Brutto bzw. Rente Mehrbelastung ab 2027 (0,3 %)
1.800 Euro (Rente) 5,40 Euro
2.500 Euro 7,50 Euro
3.500 Euro 10,50 Euro
4.500 Euro 13,50 Euro

Die Werte sind eigene Beispielrechnungen auf Basis des Entwurfs. Wie bisher sind Versicherte unter 23 Jahren und vor 1940 Geborene vom Zuschlag ausgenommen. Eltern zahlen keinen Zuschlag – auch nicht, wenn die Kinder längst erwachsen sind. Den Nachweis über Kinder verlangt in der Regel der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung; wer ihn noch nicht erbracht hat, sollte das vor Jahresbeginn erledigen. Zusätzlich steigt 2027 die Beitragsbemessungsgrenze, was vor allem Gutverdiener betrifft – mehr dazu in unserem Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.

Was ändert sich bei Pflegegrad 1?

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist die Reform ein Einschnitt. Der Entlastungsbetrag, den das Ministerium derzeit mit bis zu 131 Euro im Monat angibt, soll gestrichen werden. Stattdessen sind eine intensivere Pflegeberatung und Beratungsbesuche vorgesehen, bis eine sogenannte Pflegebegleitung aufgebaut ist. Zudem sollen die Pflegegrade 1 bis 3 künftig „zielgenauer“ vergeben werden – neue Anträge könnten also strenger begutachtet werden. Wer bereits eingestuft ist, ist laut Ministerium durch den Bestandsschutz vor einer Herabstufung allein wegen der neuen Regeln geschützt.

Pflegegrad 2 bis 5: Neue Budgets statt Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 2 ersetzt ein Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag. Es beträgt bis zu 175 Euro im Monat, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Nutzen lässt es sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Nachbarschaftshilfe. Ein neues Überbrückungsbudget soll greifen, wenn eine pflegende Person unerwartet ausfällt.

Pflegegeld und Sachleistungen sollen steigen. Das Ministerium spricht von einem Entlastungsbudget mit höheren, nach Pflegegrad gestaffelten Beträgen als das heutige Pflegegeld. Weil darin aber auch bisher getrennt bezahlte Leistungen aufgehen sollen, heißt ein höherer Betrag nicht automatisch mehr Geld insgesamt. Die aktuellen Beträge finden Sie in unserer Übersicht zum Pflegegeld 2026. Eine gute Nachricht für pflegende Angehörige: Ihre Rentenbeiträge übernimmt die Pflegekasse weiterhin vollständig.

Wie es weitergeht

Nach dem Zeitplan, den die AOK veröffentlicht hat, sind diese Termine vorgesehen:

  • 6. November 2026: erste Lesung im Bundestag
  • 11. Dezember 2026: zweite und dritte Lesung
  • 18. Dezember 2026: abschließende Beratung im Bundesrat
  • 1. Januar 2027: Inkrafttreten der meisten Regeln, weitere Schritte ab 2028

Im parlamentarischen Verfahren können sich Beträge und Regeln noch ändern. Wer pflegt oder gepflegt wird, sollte die Beratung bei der eigenen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt nutzen, bevor er Entscheidungen trifft – etwa über einen Antrag auf Pflegegrad noch in diesem Jahr. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall gibt nur Ihre Pflegekasse.

Foto: Person mit Gehhilfe neben einem Pflegebett. rawpixel.com, CC0, Wikimedia Commons.