Wer in diesem Jahr noch Handwerker im Haus hat, sollte die Rechnung möglichst bis zum 31. Dezember 2026 überweisen. Nach dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sinkt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ab 2027 von 20 auf 15 Prozent der Arbeitskosten – und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro im Jahr.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, die Kürzung steht ausdrücklich in der Vorhabenseite des Bundesfinanzministeriums. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht: Am 4. November 2026 hört der Finanzausschuss des Bundestags Sachverständige an, danach müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.
- Geplant ab 2027: 15 Prozent, höchstens 900 Euro – bis zu 300 Euro weniger.
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe oder Gartenpflege ist keine Kürzung vorgesehen.
Was bringt das Bezahlen noch in diesem Jahr?
Für die Steuerermäßigung zählt grundsätzlich das Jahr, in dem Sie bezahlen – nicht das Datum der Rechnung. Wer im Dezember 2026 überweist, setzt die Kosten in der Steuererklärung 2026 nach dem bisherigen Satz ab.
| Arbeitskosten laut Rechnung | Bezahlt 2026 (20 %) | Bezahlt 2027 (15 %, Entwurf) |
|---|---|---|
| 1.000 Euro | 200 Euro | 150 Euro |
| 3.000 Euro | 600 Euro | 450 Euro |
| 6.000 Euro und mehr | 1.200 Euro | 900 Euro |
Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die vollen Beträge gibt es also nur, wenn Sie auch so viel Einkommensteuer zahlen.
Checkliste bis 31. Dezember
- Arbeit fertigstellen lassen: Klären Sie mit dem Betrieb, ob Reparatur, Wartung oder Renovierung noch 2026 erledigt und abgerechnet werden kann.
- Arbeitskosten ausweisen lassen: Begünstigt sind nur Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Der Anteil muss auf der Rechnung stehen – schätzen dürfen Sie ihn nicht selbst.
- Überweisen statt bar zahlen: Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen auf das Konto des Handwerkers an. Barzahlung schließt den Bonus aus, auch mit Quittung.
- Keine Vorkasse für Arbeiten von 2027: Das Finanzgericht Düsseldorf hat eine freiwillige Vorauszahlung ohne erbrachte Leistung nicht anerkannt (Urteil vom 18. Juli 2024, 14 K 1966/23 E).
Gilt das auch für Mieter?
Ja. Mieter können ihren Anteil an begünstigten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend machen, etwa für Wartungsarbeiten im Haus. Die Abrechnung für 2026 kommt aber meist erst 2027 – vorziehen lässt sich hier nichts. Wer seine Wohnung vermietet, setzt Handwerkerkosten dagegen als Werbungskosten ab, nicht über den Bonus.
Lohnt es sich, Arbeiten nur wegen der Reform vorzuziehen? Nicht unbedingt: Bundestag und Bundesrat können die Werte noch ändern, und ein zu schnell vergebener Auftrag kostet oft mehr als 300 Euro Steuervorteil. Bei größeren Vorhaben hilft ein Gespräch mit dem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Alle weiteren Punkte der Reform – von Kindergeld bis Grundfreibetrag – finden Sie in unserem Überblick Steuerreform 2027: Was sich für Sie ändert. Wie Sie die Kosten später eintragen, zeigt unsere Anleitung Steuererklärung online mit Elster.
Foto: Verlegen von Fliesen mit einem Nivelliersystem. Frank Winkelmann, CC0, Wikimedia Commons.