Ab Januar 2027 soll es 267 Euro Kindergeld pro Kind geben, der Grundfreibetrag steigt auf 12.564 Euro und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro. Das sieht das Einkommensteuerreformgesetz 2027 vor, mit dem sich heute, am 16. Oktober 2026, der Bundesrat befasst. Beschlossen ist die Reform noch nicht – die Zahlen stehen aber fest im Regierungsentwurf, und die meisten Haushalte würden sie direkt auf dem Gehaltszettel oder Kontoauszug spüren.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8. Oktober in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen. Alle Eckwerte stehen in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums. Das Ministerium beziffert die Entlastung auf rund 10 Milliarden Euro, verteilt auf zwei Stufen 2027 und 2028.
Das Wichtigste in Kürze
- Kindergeld: 259 Euro heute, 267 Euro ab 2027, 272 Euro ab 2028 – je Kind und Monat.
- Mehr Netto über die Lohnsteuer: höherer Grundfreibetrag, flacherer Tarif bis 70.600 Euro, Pauschbetrag plus 200 Euro.
- Weniger Steuerbonus für Handwerkerrechnungen, höhere Pauschsteuer für Minijobs – und ein neuer Satz von 47 Prozent für sehr hohe Einkommen.
| Was | Heute (2026) | 2027 | 2028 |
|---|---|---|---|
| Kindergeld je Kind/Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Freibeträge für Kinder (gesamt) | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | 1.430 € |
| Handwerkerbonus | 20 %, max. 1.200 € | 15 %, max. 900 € | 15 %, max. 900 € |
| Pauschsteuer Minijob | 2 % | 5 % | 5 % |
Stand: Regierungsentwurf. Bundestag und Bundesrat können einzelne Werte noch ändern.
Wie viel mehr Geld bekommen Familien?
Beim Kindergeld lässt sich das leicht ausrechnen: 8 Euro mehr pro Kind und Monat ergeben 96 Euro im Jahr 2027. Eine Familie mit zwei Kindern hätte damit 192 Euro mehr, ab 2028 wären es gegenüber heute 312 Euro im Jahr. Einen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen – die Familienkasse zahlt den neuen Betrag automatisch aus, sobald das Gesetz gilt.
Hinzu kommt der Effekt über die Lohnsteuer. Nach Rechnung des Ministeriums hat eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Für Familien mit höherem Einkommen zählen die Kinderfreibeträge: Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Freibetrag günstiger ist. Haben Sie für zurückliegende Monate noch kein Kindergeld beantragt, hilft unser Ratgeber zum Thema Kindergeld nachträglich beantragen.
Was ändert sich auf dem Gehaltszettel?
Für Beschäftigte wirkt die Reform über die monatliche Lohnsteuer. Die neuen Werte gelten für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2026 enden – also erstmals mit der Gehaltsabrechnung für Januar 2027. Drei Stellschrauben greifen dabei ineinander:
- Grundfreibetrag: 216 Euro mehr bleiben 2027 steuerfrei, 2028 steigt der Betrag erneut.
- Tarif: Die zweite Progressionszone wird bis 70.600 Euro abgeflacht. Davon profitieren laut Ministerium prozentual vor allem mittlere Einkommen.
- Pauschbetrag: Ohne Belege werden künftig 1.430 Euro Werbungskosten angesetzt. Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent bringt das Plus von 200 Euro rund 60 Euro im Jahr.
Laut Ministerium müssen rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige die Anlage N dann nicht mehr ausfüllen, weil ihre Kosten unter dem neuen Pauschbetrag liegen. Welche Steuerklasse bei Paaren am meisten Netto bringt, lesen Sie in unserer Übersicht der Steuerklassen.
Wer muss mit Nachteilen rechnen?
Gegenfinanziert wird die Reform unter anderem am oberen Ende: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll künftig ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten statt wie bisher ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro kommt ein neuer Satz von 47 Prozent hinzu.
Spürbar für viele Haushalte ist die Kürzung beim Handwerkerbonus: Statt 20 Prozent der Arbeitskosten (höchstens 1.200 Euro) sollen nur noch 15 Prozent (höchstens 900 Euro) von der Steuer abgezogen werden. Planen Sie größere Reparaturen, lohnt es sich, den Zeitpunkt der Zahlung mit Ihrer Steuerberatung oder dem Lohnsteuerhilfeverein abzustimmen. Bei Minijobs steigt die pauschale Lohnsteuer von 2 auf 5 Prozent; sie trägt nach dem Entwurf der Arbeitgeber.
Einen Vorteil gibt es für Schichtarbeit: Bei steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen soll der berücksichtigte Stundenlohn von 50 auf 75 Euro steigen. Für Nachtzuschläge bleibt es bei 50 Euro.
Was entscheidet der Bundesrat heute?
Die Reform steht als Tagesordnungspunkt 22 auf der Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober. Die Länder geben im ersten Durchgang eine Stellungnahme ab – ein Veto ist das noch nicht. Laut Bundesrat KOMPAKT empfiehlt der Finanzausschuss, auf die höhere Grenze bei den Sonntagszuschlägen zu verzichten. Der Wirtschaftsausschuss lehnt die Kürzung des Handwerkerbonus ab, weil er mehr Schwarzarbeit befürchtet.
Danach ist wieder der Bundestag am Zug. Da die Einkommensteuer Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zusteht, muss der Bundesrat dem fertigen Gesetz am Ende zustimmen. Ein Termin für die Schlussabstimmung steht noch nicht fest. Der Bundestag hat den Entwurf zusammen mit dem Jahressteuergesetz 2026 beraten, wie das Textarchiv des Bundestages dokumentiert.
Was Sie jetzt tun können
- Prüfen Sie im Januar 2027 Ihre erste Gehaltsabrechnung: Die Lohnsteuer sollte leicht sinken.
- Halten Sie Ihre Daten bei der Familienkasse aktuell, damit das höhere Kindergeld ohne Verzögerung ankommt.
- Stimmen Sie größere Handwerkeraufträge zeitlich ab, solange der Bonus noch bei 20 Prozent liegt.
Alle Beträge beruhen auf dem Regierungsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Für Ihre persönliche Steuerlast gilt der Bescheid des Finanzamts; bei Fragen helfen Steuerberatung, Lohnsteuerhilfeverein oder die Familienkasse.
Foto: Plenarsaal des Bundesrates in Berlin. Andreas Praefcke, CC BY 3.0, Wikimedia Commons.