Ja, die Frühstartrente kommt: Der Bundestag hat sie am 16. Oktober 2026 beschlossen. Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland sollen vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro pro Monat vom Staat für die Altersvorsorge bekommen – einen Antrag müssen Eltern dafür nicht stellen. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020.
Die Deutsche Rentenversicherung erklärt die Details in ihren Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente (Stand 19. Oktober 2026). Abstimmung und Änderungen im Finanzausschuss fasst der Deutsche Bundestag zusammen. Wichtig: Das Gesetzgebungsverfahren ist laut DRV noch nicht abgeschlossen, in Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2027.
Das Wichtigste in Kürze
- 10 Euro im Monat vom 6. bis 18. Geburtstag – zusammen 1.440 Euro je Kind.
- Start rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit Jahrgang 2020, ab 2027 folgt jeweils der nächste Jahrgang.
- Kein Antrag nötig, kein eigenes Depot Pflicht – ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab 65.
Welche Kinder bekommen die Frühstartrente?
Gefördert werden Kinder ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit. Laut DRV startet die Förderung voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommen jedes Jahr die Kinder hinzu, die dann sechs Jahre alt werden – 2027 also der Jahrgang 2021. Ältere Kinder können zwar einen Vertrag abschließen, staatliches Geld gibt es für sie nach dem beschlossenen Modell aber nicht.
| Geburtsjahr des Kindes | Förderung |
|---|---|
| 2019 und älter | keine staatlichen 10 Euro |
| 2020 | voraussichtlich rückwirkend ab 1. Januar 2026 |
| 2021 | ab 2027 |
| 2022 und jünger | jeweils im Jahr des 6. Geburtstags |
Müssen Eltern ein Depot eröffnen?
Nein. Die Förderung muss nicht beantragt werden, und Eltern sind nicht verpflichtet, einen eigenen Vertrag abzuschließen. Wer nichts tut, dessen Kind wird trotzdem gefördert: Das Geld fließt dann in eine zentrale Anlage. Nach dem Bundestagsbeschluss ist dafür ein Sondervermögen „Frühstartrente“ vorgesehen, das am 1. Januar 2028 eingerichtet werden soll und nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investieren darf. Verwaltet wird die Anlage laut DRV von der Deutschen Bundesbank.
Alternativ können Eltern für ihr Kind ein zertifiziertes Standarddepot eröffnen. Es baut auf dem neuen Altersvorsorgedepot auf, das ab 2027 die Riester-Rente für neue Verträge ablöst – mehr dazu in unserem Beitrag Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027. Der Vertrag soll online und ohne Beratungspflicht abgeschlossen werden können. Eltern dürfen zusätzlich selbst einzahlen, laut Bundestag bis zu 6.840 Euro im Jahr.
Wer zahlt das Geld ein und wie wird es besteuert?
Die Berechtigung prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, die schon heute die Riester-Zulagen abwickelt. Sie überweist die 10 Euro monatlich entweder an die Bundesbank oder in das individuelle Depot des Kindes. Erträge bleiben in der Ansparphase nach den Plänen der Bundesregierung steuerfrei; besteuert wird erst in der Auszahlungsphase.
Was passiert mit dem Geld nach dem 18. Geburtstag?
Die staatliche Einzahlung endet mit der Volljährigkeit, das Kapital bleibt angelegt. Es kann in ein anderes zertifiziertes Vorsorgeprodukt übertragen werden, etwa ein Altersvorsorgedepot. Geld aus der zentralen Anlage lässt sich nach aktuellem Stand bis zum 35. Geburtstag in einen eigenen Vertrag umziehen. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass nicht übertragene Ansprüche danach verfallen könnten, und eine Benachrichtigung der Betroffenen angeregt – die Bundesregierung will das prüfen. Ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr.
Was Eltern jetzt tun können
- Nichts überstürzen: Ohne Antrag und ohne Depot geht die Förderung nicht verloren.
- Prüfen, ob ein eigenes Standarddepot sinnvoll ist – etwa wenn Sie regelmäßig selbst etwas dazulegen möchten. Kosten und Anlage der Angebote vergleichen, sobald sie ab 2027 auf dem Markt sind.
- Daten aktuell halten: Für die automatische Förderung ist der erste Wohnsitz in Deutschland entscheidend. Auch beim Kindergeld ohne Antrag setzt der Staat künftig stärker auf vorhandene Daten.
Einzelheiten können sich bis zum Abschluss des Verfahrens noch ändern. Bei Fragen zur eigenen Situation helfen die Deutsche Rentenversicherung oder eine unabhängige Verbraucherzentrale weiter; dieser Beitrag ersetzt keine Finanzberatung.
Foto: Sparschwein auf dem Domplatz in Münster. Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.