Für Babys, die ab 2027 zur Welt kommen, müssen viele Eltern keinen Kindergeldantrag mehr stellen. Die Familienkasse zahlt dann automatisch, sobald ihr die Geburtsdaten vorliegen – zuerst ab dem Frühjahr 2027 für Geschwisterkinder, ab Ende 2027 auch für das erste Kind. Bis dahin gilt das bisherige Verfahren, und ein Antrag bleibt nötig.
Der Bundesrat hat dem sogenannten antragslosen Kindergeld am 25. September 2026 zugestimmt, nachdem der Bundestag die Reform bereits am 9. Juli beschlossen hatte. Die Einzelheiten hat die Bundesregierung veröffentlicht: Kindergeld künftig ohne Antrag (Bundesregierung).
Das Wichtigste in Kürze
- Ab Frühjahr 2027: Kindergeld für weitere Kinder fließt automatisch an Eltern, die schon Kindergeld beziehen.
- Ab Ende 2027: Auch für das erste Kind entfällt der Antrag, wenn die nötigen Daten vorliegen.
- Wichtigste Voraussetzung: Ihre IBAN muss bekannt sein – hinterlegen können Sie sie schon heute über Mein ELSTER.
| Ihre Situation | Was gilt | Ab wann |
|---|---|---|
| Kind kommt 2026 zur Welt | Antrag bei der Familienkasse wie bisher | sofort |
| Geschwisterkind, Sie beziehen bereits Kindergeld | Zahlung ohne Antrag an die bisherige berechtigte Person | Frühjahr 2027 |
| Erstes Kind | Zahlung ohne Antrag, wenn Wohnsitz, Arbeit in Deutschland und IBAN bekannt sind | Ende 2027 |
| Daten fehlen oder sind unklar | Vorausgefüllter Antrag, den Sie prüfen und zurückschicken | auch nach 2027 |
Wie funktioniert das Kindergeld ohne Antrag?
Bisher mussten Eltern nach der Geburt die Geburtsurkunde abwarten, ein Formular ausfüllen und es an die Familienkasse schicken. Künftig laufen die Daten zwischen den Behörden, ohne dass Sie etwas einreichen. Das Standesamt meldet die Geburt, das Bundeszentralamt für Steuern vergibt dem Neugeborenen wie bisher eine Steuer-ID und leitet die Angaben an die Familienkasse weiter. Die Bundesregierung spricht vom Once-Only-Prinzip: Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Daten nur einmal angeben müssen.
Wichtig ist eine Einschränkung, die in vielen Meldungen untergeht: Die Reform schafft nur den Antrag ab, nicht die Prüfung. Die Familienkasse kontrolliert weiterhin, ob ein Anspruch besteht. An den Voraussetzungen für das Kindergeld und an seiner Höhe – derzeit 259 Euro pro Kind und Monat – ändert dieses Gesetz nichts. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründet den Schritt so: „Wir wollen einen modernen Staat, der für die Menschen da ist.“
Welche Eltern profitieren zuerst?
Den Anfang machen Familien, die bereits Kindergeld bekommen. Für sie kennt die Familienkasse Name, Anschrift und Konto schon. Kommt ein weiteres Kind zur Welt, wird das Kindergeld für das Geschwisterkind ab dem Frühjahr 2027 automatisch an dieselbe Person gezahlt, die es auch für das ältere Kind erhält.
Für das erste Kind folgt die zweite Stufe ab Ende 2027. Hier hat die Familienkasse noch keine Akte, deshalb nennt die Bundesregierung drei Bedingungen:
- Mindestens ein Elternteil lebt mit dem Kind in Deutschland.
- Mindestens ein Elternteil arbeitet in Deutschland.
- Eine Bankverbindung (IBAN) des Elternteils ist bekannt.
Nach einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums, über die die Fachzeitschrift FamRZ berichtet, könnten so rund 300.000 Erstanträge pro Jahr wegfallen.
Wann brauchen Sie trotzdem noch einen Antrag?
Die Automatik greift nur, wenn die Daten vollständig und eindeutig sind. Fehlt etwas oder hat die Familienkasse Zweifel am Anspruch, bleibt es beim bisherigen Weg. In solchen Fällen bekommen Sie nach dem Gesetzentwurf ein vorausgefülltes Antragsangebot: Sie prüfen die Angaben, ergänzen Fehlendes und schicken es zurück. Das betrifft etwa Familien, bei denen keine IBAN bekannt ist oder bei denen sich Wohnsitz und Arbeit in Deutschland nicht automatisch prüfen lassen.
Für alle Kinder, die vor dem Start der jeweiligen Stufe geboren werden, gilt ohnehin das alte Verfahren. Warten Sie also nicht auf die Automatik. Kindergeld wird rückwirkend nur für begrenzte Zeit gezahlt – wie lange genau, lesen Sie in unserem Ratgeber Kindergeld nachträglich beantragen.
Was Sie jetzt schon vorbereiten können
Wer 2027 ein Kind erwartet, kann mit wenig Aufwand dafür sorgen, dass die Automatik später auch funktioniert:
- IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das geht online über Mein ELSTER. Die Bankverbindung ist dort für Auszahlungen des Bundes gespeichert – sie hat mit Ihrer Steuererklärung nichts zu tun.
- Daten aktuell halten. Ein Umzug oder ein neues Konto sollte bei Meldebehörde und Familienkasse bekannt sein. Änderungen, die den Anspruch betreffen, müssen Sie der Familienkasse ohnehin melden.
- Geburt wie gewohnt beim Standesamt anzeigen. Diese Meldung ist der Ausgangspunkt für den Datenaustausch. Wie das abläuft und was die Urkunde kostet, erklärt unser Beitrag zur Geburtsurkunde.
- Post der Familienkasse prüfen. Kommt ein vorausgefülltes Schreiben, kontrollieren Sie die Angaben und antworten Sie fristgerecht.
Rechnen Sie erst dann fest mit der automatischen Zahlung, wenn die Familienkasse Ihnen das Kindergeld festgesetzt hat. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle; Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht.
Foto: Gebäude der Agentur für Arbeit Hof mit Familienkasse. PantheraLeo1359531, CC BY 4.0, Wikimedia Commons.