Altersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027: Was sich für Sparer ändert und wie viel Zulage es gibt

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Ab dem 1. Januar 2027 können Sie ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen. Es löst die Riester-Rente für alle neuen Verträge ab: Gefördert werden dann auch Fondsdepots ohne Beitragsgarantie, die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr, und erstmals können auch Selbstständige die Förderung nutzen.

Bundestag und Bundesrat haben das Altersvorsorgereformgesetz im Frühjahr beschlossen, die Eckpunkte fasst die Bundesregierung in ihren Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge zusammen. Gut zehn Wochen vor dem Start lohnt ein genauer Blick – auch weil der Bundestag am 16. Oktober die Frühstartrente beschlossen hat, die auf denselben Vorsorgedepots aufbaut.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Bestehende Verträge laufen weiter, ein Wechsel ist freiwillig.
  • Grundzulage: 50 Cent je gesparten Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro – höchstens 540 Euro im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind.
  • Jeder Anbieter muss ein Standardprodukt mit Kostendeckel von 1 Prozent anbieten. Ausgezahlt wird frühestens ab 65.

Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Punkt Riester (Abschluss bis Ende 2026) Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Grundzulage 175 Euro pauschal bis 540 Euro, abhängig vom Eigenbeitrag
Kinderzulage 300 Euro (Kinder ab 2008 geboren), sonst 185 Euro bis 300 Euro je Kind, voll ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat
Garantie Beiträge müssen zu Rentenbeginn garantiert sein Depot ohne Garantie möglich; Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent
Wer gefördert wird vor allem Pflichtversicherte und Beamte zusätzlich Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende
Frühester Auszahlungsbeginn 62 Jahre 65 Jahre
Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro bis 1.800 Euro Beiträge plus Zulagen
Kosten kein gesetzlicher Deckel Standardprodukt: höchstens 1 Prozent Effektivkosten

Die Angaben zu Auszahlungsalter, Sonderausgabenabzug und Garantieprodukten stammen aus der Analyse der Stiftung Warentest und dem Überblick von Haufe zum Altersvorsorgereformgesetz.

Wie viel Zulage bekommen Sie?

Anders als bei Riester gibt es keine feste Pauschale mehr. Die Zulage wächst mit Ihrem eigenen Beitrag, aber in zwei Stufen: Die ersten 360 Euro im Jahr werden mit 50 Prozent gefördert, alles darüber bis 1.800 Euro mit 25 Prozent. Drei Beispiele:

  • 30 Euro im Monat (360 Euro im Jahr): 180 Euro Grundzulage.
  • 100 Euro im Monat (1.200 Euro im Jahr): 180 Euro für die ersten 360 Euro plus 210 Euro für die übrigen 840 Euro – zusammen 390 Euro.
  • 150 Euro im Monat (1.800 Euro im Jahr): die volle Grundzulage von 540 Euro.

Wer mehr einzahlt, darf das tun: Laut Bundesregierung sind zusätzliche Einzahlungen bis 6.840 Euro möglich, sie erhöhen die Zulage aber nicht. Eltern erhalten die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr bereits bei 25 Euro Sparbeitrag im Monat. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Ob sich über die Zulage hinaus ein Steuervorteil ergibt, prüft das Finanzamt mit der Steuererklärung.

Was passiert mit Ihrem Riester-Vertrag?

Nichts, solange Sie nichts tun. Bestehende Riester-Verträge werden weder automatisch gekündigt noch umgewandelt und können weiter bespart werden. Ein Wechsel in das neue Depot ist freiwillig, der Anbieterwechsel soll einfacher werden. Die Stiftung Warentest hält fest: „Grundsätzlich können Riester-Produkte weitergeführt werden.“

Vor einem Wechsel lohnt der Vergleich: Ältere Verträge haben teils einen garantierten Zins, der heute kaum noch angeboten wird. Bei teuren Verträgen mit niedriger Rendite kann der Umstieg dagegen sinnvoll sein. Rechnen Sie Wechselkosten und bereits gezahlte Abschlusskosten mit ein und lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Depot ohne Garantie: Chancen und Risiken

Neu ist vor allem, dass der Staat auch Depots ohne Beitragsgarantie fördert, zum Beispiel mit breit gestreuten ETFs. Das erhöht die Renditechancen über lange Laufzeiten, der Depotwert schwankt aber – kurz vor Rentenbeginn kann ein Börsenrückgang spürbar sein. Wer Sicherheit vorzieht, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen, das 80 oder 100 Prozent der Beiträge absichert.

Für die Auszahlung sieht das Gesetz neben der lebenslangen Rente auch Auszahlpläne vor, die frühestens mit dem 85. Lebensjahr enden. Zusätzlich darf ein öffentlicher Anbieter ein Standarddepot als Alternative zu privaten Produkten anbieten.

Was Sie bis zum Start tun können

  1. Förderberechtigung klären: Neben Arbeitnehmern sind nun auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt. Im Zweifel helfen Anbieter oder Verbraucherzentrale weiter.
  2. Riester-Vertrag nicht vorschnell kündigen: Eine Kündigung kann die Rückzahlung bisheriger Zulagen auslösen. Prüfen Sie erst die Bedingungen.
  3. Angebote ab Januar vergleichen: Achten Sie auf die Effektivkosten und darauf, ob ein Garantieprodukt oder ein Depot ohne Garantie zu Ihnen passt.
  4. Kinder mitdenken: Für Kinder kommt zusätzlich die staatliche Frühstartrente mit 10 Euro im Monat. Welche Schritte Eltern dafür brauchen, lesen Sie in unserem Beitrag Frühstartrente: Muss ich für mein Kind ein Depot eröffnen?
  5. Steuerliche Fragen klären: Wie sich Zulage und Sonderausgabenabzug in Ihrem Fall auswirken, beantworten Finanzamt oder Steuerberatung. Was sich 2027 sonst bei Steuern und Kindergeld ändert, zeigt unsere Übersicht zur Steuerreform 2027.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 23. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Angaben der Anbieter, der Zulagenstelle und Ihres Finanzamts.

Foto: Sparglas mit Euro-Münzen und Geldschein. stevepb, CC0, Wikimedia Commons.