Frühstartrente: Muss ich für mein Kind jetzt ein Depot eröffnen? Was Eltern zu den 10 Euro wissen sollten

Sparglas mit Münzen. Foto: stevepb, CC0, Wikimedia Commons

Leserfrage: „Meine Tochter ist 2020 geboren. Muss ich jetzt schnell ein Depot für die Frühstartrente eröffnen, damit die 10 Euro vom Staat nicht verloren gehen?“

Kurz gesagt: Nein, Sie müssen nichts überstürzen. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für die Frühstartrente kein Antrag nötig, und das Geld geht auch ohne eigenes Depot nicht verloren. Wer kein Depot eröffnet, für dessen Kind legt der Bund die 10 Euro im Monat gesammelt am Kapitalmarkt an. Allerdings ist das Gesetz noch nicht verabschiedet – Details können sich bis zum Beschluss ändern.

Grundlage ist der Entwurf, den das Kabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Die Eckpunkte stehen in der Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums. Am 5. Oktober 2026 hat der Finanzausschuss des Bundestags Sachverständige dazu angehört, wie die Meldung des Bundestags zusammenfasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund zahlt 10 Euro pro Monat für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit – geplanter Start rückwirkend zum 1. Januar 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020.
  • Ein gesonderter Antrag ist laut Entwurf nicht erforderlich. Ohne eigenes Depot wird das Geld kollektiv angelegt, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank.
  • Das Kapital wird grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag ausgezahlt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Welche Kinder bekommen die Frühstartrente?

Gefördert wird jedes Kind, das sechs Jahre alt wird – nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, also Kinder, die 2026 sechs werden. Ab 2027 kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.

Für ältere Kinder gibt es nach dem Entwurf keinen Zuschuss. Ein Vertrag kann für sie zwar abgeschlossen werden, die 10 Euro vom Staat fließen aber nicht. Das ist einer der Punkte, die Verbände in der Anhörung kritisiert haben – ob sich daran noch etwas ändert, ist offen.

Was passiert, wenn ich kein Depot eröffne?

Dann zahlt der Bund die Förderung trotzdem: Das Geld wird in einer staatlichen kollektiven Anlage investiert. Die Auszahlung der Förderung übernimmt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Laut Bundestag soll der Entwurf vorsehen, dass das Guthaben später in einen eigenen Depotvertrag übertragen werden kann.

Wer selbst ein Depot eröffnen möchte, wählt einen privaten Anbieter. Gefördert werden nur zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Solche Verträge kann es erst geben, wenn das Gesetz beschlossen ist. Angebote, die schon heute als „Frühstartrente“ beworben werden, sollten Sie deshalb genau prüfen.

Lohnt es sich, selbst etwas dazuzuzahlen?

Eltern dürfen laut Entwurf bis zu 6.840 Euro pro Jahr zuzahlen. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei. Das Ministerium hat beispielhaft gerechnet – mit einer angenommenen Rendite von 7 Prozent pro Jahr, nominal und vor Steuern:

Eigene Zuzahlung pro Monat Einzahlungen bis 18 gesamt Depotwert mit 18 Depotwert mit 65
0 Euro 1.440 Euro rund 2.200 Euro rund 53.000 Euro
10 Euro 2.880 Euro rund 4.400 Euro rund 107.000 Euro
20 Euro 4.320 Euro rund 6.600 Euro rund 160.000 Euro
50 Euro 8.640 Euro rund 13.300 Euro rund 320.000 Euro

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 12.08.2026. Die tatsächliche Wertentwicklung kann höher oder niedriger ausfallen.

Wichtig für die Entscheidung: Das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden. Für Führerschein, Ausbildung oder Studium lässt es sich nach dem aktuellen Entwurf nicht nutzen. Wer flexibel sparen will, braucht dafür eine andere Lösung. Ob eine Zuzahlung für Ihre Familie passt, klären Sie am besten mit einer unabhängigen Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale.

Was sollten Eltern jetzt konkret tun?

  • Abwarten, bis der Bundestag entschieden hat. Das Verfahren soll laut Ministerium noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
  • Keine Verträge unterschreiben, die mit der Frühstartrente werben, solange es keine zertifizierten Angebote gibt.
  • Prüfen, ob die Kinderunterlagen vollständig sind: Wer etwa noch Leistungen für Kinder nachholen muss, findet in unserem Ratgeber Kindergeld nachträglich beantragen die Fristen.

Die Frühstartrente ersetzt die gesetzliche Rente nicht, sondern ergänzt sie. Wie die gesetzliche Rente berechnet wird, erklärt unser Beitrag Was ist ein Rentenpunkt 2026 wert?. Verbindliche Auskünfte zur Förderung gibt es, sobald das Gesetz steht, beim Bundesfinanzministerium und bei der ZfA.

Foto: Sparglas mit Münzen und Buntstiften. stevepb, CC0, Wikimedia Commons.