Wer jetzt den Führerschein machen will, fragt sich oft: Sollte ich auf die Reform warten, weil es dann billiger wird? Die kurze Antwort: Die Führerscheinreform ist noch nicht beschlossen, ein verbindlicher Starttermin fehlt – wer den Führerschein in den nächsten Monaten braucht, sollte nicht auf sie spekulieren.
Das Bundeskabinett hat die Reform am 10. Juni 2026 auf den Weg gebracht – einen Gesetzentwurf und eine Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, wie die Bundesregierung mitteilt. Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/7404) wurde laut dem Deutschen Bundestag am 24. September in erster Lesung beraten, am 5. Oktober folgte die Anhörung im Verkehrsausschuss.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Termin für die abschließende Abstimmung im Bundestag steht noch nicht fest; die Verordnung braucht zusätzlich die Zustimmung des Bundesrats.
- Geplant sind digitale Theorie ohne Präsenzpflicht, ein kleinerer Fragenkatalog und keine feste Zahl an Sonderfahrten mehr.
- Die Bundesregierung beziffert die Kosten heute auf durchschnittlich rund 3.400 Euro – eine konkrete Ersparnis nennt sie nicht.
Was genau soll sich ändern?
Die wichtigsten Punkte aus Kabinettsbeschluss und Gesetzentwurf im Vergleich:
| Bereich | Heute | Geplant |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | Präsenzpflicht in der Fahrschule | auch vollständig digital, etwa per App |
| Theorieprüfung | umfangreicher Fragenkatalog | weniger Fragen, einfacheres Bewertungssystem |
| Sonderfahrten (Klasse B) | 12 Pflichtfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 bei Dunkelheit | keine feste Anzahl, Fahrlehrkraft entscheidet; Fahrten auf allen drei Strecken bleiben Pflicht |
| Üben mit Angehörigen | nicht erlaubt | Erprobung nach bestandener Theorie, jedes Bundesland entscheidet selbst |
| Fahrsimulator | – | Übungen grundsätzlich möglich |
| Preise der Fahrschulen | – | Preise und Erfolgsquoten online in der Mobilithek |
Nach den bisherigen Verordnungsentwürfen soll zudem die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung auf das EU-Mindestmaß von 25 Minuten sinken. Das ist aber noch ein Entwurf und kann sich ändern.
Wann tritt die Reform in Kraft?
Das ist offen. Laut einer Übersicht des DVPI sieht der Gesetzentwurf für wesentliche Regelungen den 1. Juli 2027 vor; für die neue Ausbildungsverordnung war zunächst der 1. Januar 2027 geplant – ein Termin, der laut DVPI kaum noch zu halten ist. Die Beratung der Verordnung im Bundesrat wurde im September vertagt. Bis Bundestag und Bundesrat entschieden haben, gelten die bisherigen Regeln.
Wird der Führerschein dadurch billiger?
Das ist das Ziel, garantiert ist es nicht. In der Anhörung schätzte der ADAC, die Kosten könnten durch die Flexibilisierung um bis zu ein Drittel sinken. Fahrschulen legen ihre Preise aber selbst fest. Wie sich die Kosten heute zusammensetzen – Grundgebühr, Fahrstunden, Prüfungsgebühren –, zeigt unsere Aufschlüsselung der Führerscheinkosten 2026.
Soll ich jetzt anfangen oder warten?
- Sie brauchen den Führerschein bald (Ausbildung, Job, Umzug aufs Land): Warten lohnt sich kaum. Der Starttermin ist unsicher, und die Zahl der Fahrstunden hängt vor allem von Ihrem Lernfortschritt ab.
- Sie haben keine Eile, etwa mit 16 Jahren: Hier kann es sinnvoll sein, die Entscheidung im Bundestag abzuwarten.
- Sie sind schon in der Ausbildung: Laut aktuellem Verordnungsentwurf sollen begonnene Ausbildungen nach altem Recht abgeschlossen werden können. Fragen Sie Ihre Fahrschule, wie sie mit dem Übergang umgeht.
Welche Klasse Sie benötigen und wie die Prüfung heute abläuft, erklärt unser Überblick Führerschein 2026: Klassen, Kosten und Prüfung. Verbindliche Auskünfte zu Fristen und Anträgen gibt Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Foto: Muster des deutschen EU-Kartenführerscheins. Bundesdruckerei / Bundesministerium des Innern, gemeinfrei, Wikimedia Commons.