Wer gesetzliche Rentenpunkte zukaufen möchte, zahlt dafür 2027 voraussichtlich mehr: Ein voller Entgeltpunkt kostet nach den geplanten Rechengrößen rund 9.942 Euro statt 9.662 Euro. Das betrifft vor allem Versicherte ab 50, die Abschläge einer vorgezogenen Rente ausgleichen wollen. Die Rentenversicherung rät, den Antrag noch 2026 zu stellen.
Grundlage ist das vorläufige Durchschnittsentgelt, das laut Bundesregierung 2027 von 51.944 auf 53.452 Euro steigen soll. Die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen schreibt dazu in einer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2026: „Durch den Anstieg des vorläufigen Durchschnittsentgelts wird es im Jahr 2027 teurer werden.“
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rentenpunkt kostet 2027 voraussichtlich rund 280 Euro mehr (plus 2,9 Prozent).
- Ausgleichszahlungen für Abschläge sind ab 50 möglich, als Einmalbetrag oder in Raten.
- Wichtig ist ein Antrag noch 2026; die Höhe berechnet die Rentenversicherung individuell.
2026 und 2027 im Vergleich
| Wert | 2026 | 2027 (geplant) |
|---|---|---|
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 Euro | 53.452 Euro |
| Beitragssatz Rentenversicherung | 18,6 % | 18,6 % (Planungsstand) |
| Preis für einen Entgeltpunkt | 9.661,58 Euro | rund 9.942 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze (West/Ost einheitlich, Monat) | 8.450 Euro | 8.850 Euro |
Der Preis ergibt sich aus Durchschnittsentgelt mal Beitragssatz. Die Verordnung mit den neuen Rechengrößen hat das Kabinett beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Auch der Beitragssatz für 2027 ist bisher ein Planungswert.
Was ein Rentenpunkt bringt
Seit Juli 2026 erhöht ein Entgeltpunkt die monatliche Bruttorente um 42,52 Euro. Rein rechnerisch dauert es bei einem Kaufpreis von 9.662 Euro also rund 19 Jahre, bis die Zahlung über die Rente zurückgeflossen ist – vor Steuern und Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Steigt der Rentenwert in den Folgejahren, verkürzt sich dieser Zeitraum. Wie sich ein Rentenpunkt zusammensetzt, erklärt unser Beitrag Was ist ein Rentenpunkt 2026 wert?
Checkliste: Was Sie bis 31. Dezember erledigen sollten
- Rentenauskunft beantragen: Ab 50 können Sie eine besondere Auskunft verlangen, die Abschlag und Ausgleichsbetrag für Ihren Wunsch-Rentenbeginn ausweist (Antrag V0210).
- Antrag noch 2026 stellen: Die Rentenversicherung empfiehlt ausdrücklich, nicht bis zum Jahreswechsel zu warten.
- Zahlweise klären: Möglich sind ein Einmalbetrag oder Teilzahlungen über mehrere Jahre. Fragen Sie nach, welche Rechenwerte für Ihre Zahlung gelten.
- Steuer prüfen: Die Zahlungen lassen sich als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Ob das Höchstvolumen 2026 schon ausgeschöpft ist, klärt eine Steuerberatung.
Wichtig: Gehen Sie später doch regulär in Rente, wird das Geld nicht erstattet – es erhöht dann Ihre Rente. Wer mit 63 oder 65 starten will, findet die Voraussetzungen in unserem Ratgeber Rente mit 63 in 2026.
Und freiwillige Beiträge?
Freiwillig versichern können sich unter anderem Selbstständige und andere Personen ab 16 Jahren, die nicht pflichtversichert sind. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt der Monatsbeitrag 2026 zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro. Beiträge für ein Jahr können bis zum 31. März des Folgejahres gezahlt werden – für 2026 also voraussichtlich bis Ende März 2027. Ausgeschlossen ist, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht.
Ob sich der Zukauf für Sie lohnt, hängt von Alter, Gesundheit, Steuersatz und anderen Rücklagen ab. Die kostenlose Beratung der Rentenversicherung (Servicetelefon 0800 1000 4800) ersetzt keine Steuerberatung, ist aber ein guter Ausgangspunkt für jede Rechnung.
Foto: Gebäude der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Bayreuth. Mattes, gemeinfrei (Public Domain), Wikimedia Commons.