Wohnsitz online anmelden: Ab Dezember soll die digitale Ummeldung beim Umzug in ganz Deutschland gehen

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Wer umzieht, soll den neuen Wohnsitz bald in ganz Deutschland online anmelden können – ohne Termin im Bürgeramt. Das Bundeskabinett hat am 4. November 2026 eine Verordnung beschlossen, nach der alle Meldebehörden die elektronische Wohnsitzanmeldung anbieten müssen. In Kraft treten soll sie voraussichtlich am 1. Dezember 2026.

Das geht aus der Mitteilung der Bundesregierung hervor: Kabinett ermöglicht bundesweit digitale Wohnsitzanmeldung (bundesregierung.de). Bisher hing es vom Wohnort ab, ob die Anmeldung per Smartphone oder Computer möglich war. Mit der neuen Regel soll dieser Unterschied verschwinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Online-Anmeldung über wohnsitzanmeldung.gov.de wird zum Pflichtangebot aller Meldebehörden.
  • Die Frist bleibt: Anmelden müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug – online oder vor Ort.
  • Sie brauchen in der Regel einen Ausweis mit Online-Funktion, die PIN und ein BundID-Konto.

Was hat das Kabinett genau beschlossen?

Beschlossen wurde die sogenannte IT-Komponentenverordnung. Sie stützt sich auf § 4 des Onlinezugangsgesetzes und schreibt erstmals bundesweit vor, dass Behörden einen bestimmten Online-Dienst nutzen. Der Dienst heißt „elektronische Wohnsitzanmeldung“ (eWA). Entwickelt hat ihn die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit dem damaligen Bundesinnenministerium nach dem Prinzip „Einer für Alle“: Ein Land baut die Lösung, alle anderen können sie übernehmen.

Laut der Pressemitteilung der Hamburger Senatskanzlei ist der Dienst bereits an mehr als 3.800 Meldebehörden angeschlossen und steht damit rund 74,2 Millionen Menschen zur Verfügung. Neu ist, dass der Bund die Verantwortung für die rechtlichen Anforderungen übernimmt – Kommunen müssen das nicht mehr einzeln prüfen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger kommentierte: „Damit verabschieden wir uns vom Flickenteppich.“

Was ändert sich für Sie beim Umzug?

Im Alltag ändert sich vor allem eines: Sie müssen nicht mehr prüfen, ob Ihre neue Stadt oder Gemeinde die Online-Anmeldung anbietet. Ist die Verordnung in Kraft, soll der Weg über das Portal überall offenstehen. Der Gang zum Amt bleibt trotzdem möglich – niemand ist zur Online-Variante verpflichtet.

Unverändert bleibt die gesetzliche Frist: Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Die Online-Anmeldung ist laut Portal kostenlos. Am Ende erhalten Sie eine digitale Meldebestätigung. Wofür Sie später zusätzlich eine amtliche Bescheinigung brauchen, lesen Sie in unserem Ratgeber Meldebescheinigung beantragen: wo, wie und zu welchen Kosten.

Was brauchen Sie für die Online-Anmeldung?

Die Voraussetzungen nennen die Kommunen auf ihren Serviceseiten. Die folgende Übersicht stützt sich auf die Angaben des Service-Portals Berlin und des Bundesportals wohnsitzanmeldung.gov.de:

Voraussetzung Was das konkret heißt
Nutzerkonto BundID-Konto, angemeldet mit dem Online-Ausweis
Ausweis Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Funktion und sechsstelliger PIN
Technik Smartphone mit AusweisApp oder Computer mit Kartenlesegerät
Wohnungsgeberbestätigung Bei Mietwohnungen hochladen – der Mietvertrag ersetzt sie nicht
Angaben zum Umzug Neue Adresse, Einzugsdatum, Miete oder Eigentum

Haben Sie Ihre PIN vergessen oder die Online-Funktion nie genutzt, lohnt es sich, das vor dem Umzug zu klären. Die PIN lässt sich zurücksetzen; wie das funktioniert, erklärt Ihre Ausweisbehörde.

Wer muss weiterhin ins Bürgeramt?

Nicht jeder Umzug lässt sich online erledigen. Nach den Hinweisen des Landes Berlin gelten unter anderem diese Einschränkungen – Details können je nach Kommune abweichen:

  • Zuzug aus dem Ausland: Online geht nur ein Umzug innerhalb Deutschlands.
  • Minderjährige können sich nicht selbst online anmelden.
  • Elektronischer Aufenthaltstitel: Mit dem eAT ist die Online-Anmeldung nicht möglich; in Berlin ist sie Erwachsenen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit vorbehalten.
  • Familienmitglieder können Sie nur mit anmelden, wenn sie bereits mit Ihnen unter der alten Adresse gemeldet sind.

Trifft einer dieser Punkte auf Sie zu, planen Sie den Termin frühzeitig ein. Wie Sie schneller einen Termin bekommen, steht in unserem Beitrag Bürgeramt-Termin online vereinbaren.

So läuft die Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Rufen Sie wohnsitzanmeldung.gov.de auf und melden Sie sich mit Ihrer BundID und dem Online-Ausweis an.
  2. Geben Sie die neue Adresse und das Einzugsdatum ein und laden Sie bei Mietwohnungen die Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  3. Fügen Sie bei Bedarf Ehepartner oder Kinder hinzu, die mit Ihnen an der alten Adresse gemeldet sind.
  4. Die Meldebehörde prüft den Antrag. Sie erhalten eine E-Mail, sobald das Ergebnis vorliegt.
  5. Laden Sie die digitale Meldebestätigung aus Ihrem BundID-Postfach herunter.
  6. Aktualisieren Sie per AusweisApp die Adresse auf dem Chip Ihres Ausweises. Den Adressaufkleber für den Personalausweis schickt die Bundesdruckerei per Post; für die eID-Karte gibt es keinen Aufkleber.

Wichtig: Der Schritt mit dem Chip gehört dazu. Erst wenn auch die Adresse auf dem Ausweis aktualisiert ist, ist der Vorgang vollständig abgeschlossen.

Was ist noch offen?

Die Verordnung ist beschlossen, der Starttermin 1. Dezember 2026 ist laut Bundesregierung aber nur voraussichtlich. Ob einzelne Kommunen technisch noch Zeit brauchen, geht aus den Mitteilungen nicht hervor. Wenn das Portal Ihnen meldet, dass Ihre Gemeinde noch nicht teilnimmt, bleibt die Anmeldung vor Ort. Bei Fragen hilft die Behördennummer 115 oder direkt Ihre Meldebehörde.

Foto: Offener Umzugskarton. HireAHelper, CC BY 2.0, Wikimedia Commons.