Im November 2026 zählen vor allem Fristen: Bis zum 30. November müssen der Lohnsteuer-Freibetrag für 2026 beantragt und viele Kfz-Versicherungen gekündigt sein. Ab dem 20. November gelten strengere Regeln für Ratenkäufe und „Später bezahlen“, und zum 1. November steht fest, mit welchem durchschnittlichen Zusatzbeitrag die Krankenkassen 2027 rechnen.
Die neuen Vorgaben für Verbraucherkredite setzen eine EU-Richtlinie um; die Bundesregierung fasst die Änderungen auf ihrer Seite Besserer Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zusammen. Den Wert für die Krankenkassen hat der GKV-Schätzerkreis am 14. Oktober berechnet, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Lohnsteuer-Freibetrag: Antrag für 2026 nur noch bis 30. November, für 2027 ab 1. November möglich.
- Ratenkauf und „Buy now, pay later“: Ab 20. November prüfen Anbieter auch bei kleinen Beträgen die Kreditwürdigkeit.
- Kfz-Versicherung: Kündigung muss bei Verträgen zum Jahresende bis 30. November beim Versicherer eingehen.
Der November 2026 auf einen Blick
| Datum | Was passiert | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| 1. November | Allerheiligen – gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland (fällt 2026 auf einen Sonntag) | Beschäftigte in diesen Ländern |
| bis 1. November | Gesundheitsministerium veröffentlicht den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 | gesetzlich Versicherte |
| ab 1. November | Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2027 möglich | Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten |
| ab 1. November | Neue Regeln beim Deutsch-Test für Zuwanderer | Teilnehmende an Integrationskursen |
| 20. November | Neues Verbraucherkreditrecht gilt für neue Verträge | alle, die in Raten oder später bezahlen |
| 29. November | Abgasnorm Euro 7 gilt für neue Fahrzeugtypen | Hersteller, mittelbar Autokäufer |
| 30. November | Frist für Lohnsteuer-Freibetrag 2026 und für viele Kfz-Kündigungen | Arbeitnehmer, Autofahrer |
Was bedeutet der Zusatzbeitrag 2027 für meine Krankenkasse?
Der Schätzerkreis rechnet für 2027 mit Ausgaben der Krankenkassen von 378,1 Milliarden Euro und Einnahmen des Gesundheitsfonds von 320,7 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent – derselbe Wert wie im Vorjahr. Das Bundesgesundheitsministerium legt den offiziellen Wert fest und muss ihn bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntgeben.
Wichtig für Sie: Der Durchschnitt ist nur eine Orientierung. Jede Kasse bestimmt ihren eigenen Zusatzbeitrag, meist im Dezember. Erhöht Ihre Kasse den Beitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 SGB V. Prüfen Sie den neuen Satz Ihrer Kasse, sobald er veröffentlicht ist, und vergleichen Sie bei Bedarf.
Wie beantrage ich den Lohnsteuer-Freibetrag rechtzeitig?
Wer hohe Werbungskosten hat, etwa durch einen langen Arbeitsweg, kann sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dann wird jeden Monat weniger Lohnsteuer einbehalten – das Geld kommt also nicht erst mit der Steuererklärung. Grundlage ist § 39a Einkommensteuergesetz.
- Für 2026: Der Antrag muss bis 30. November beim Finanzamt sein. Der Freibetrag wird dann für die restlichen Monate berücksichtigt.
- Für 2027: Anträge sind ab 1. November möglich, online über ELSTER oder auf Papier. Ein Freibetrag kann auch für zwei Jahre beantragt werden.
- Schwelle: Für Werbungskosten zählt nur der Teil oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro. Insgesamt müssen die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen in der Regel 600 Euro übersteigen.
Beachten Sie: Wer einen Freibetrag nutzt, muss für dieses Jahr grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben. Fallen die Kosten geringer aus als angegeben, kann eine Nachzahlung folgen. Im Zweifel hilft das Finanzamt oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Ratenkauf und „Später bezahlen“: Was sich ab 20. November ändert
Bisher fielen viele kleine Finanzierungen nicht unter das Verbraucherkreditrecht. Das ändert sich für Verträge, die ab dem 20. November geschlossen werden. Laut Bundesregierung gelten die Schutzregeln dann auch für:
- Kredite bis 200 Euro,
- zins- und gebührenfreie Finanzierungen,
- Kredite mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten,
- „Buy now, pay later“-Angebote beim Online-Einkauf.
Für Sie heißt das: Vor Vertragsschluss erhalten Sie mehr Informationen über Laufzeit, Raten und Kosten. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit prüfen – auch ein kleiner Ratenkauf kann daher künftig abgelehnt werden. Beruht die Prüfung auf einer automatisierten Auswertung, können Sie verlangen, dass ein Mensch sie überprüft. Gleichzeitig endet das sogenannte ewige Widerrufsrecht: Bei fehlerhaften Angaben lässt sich ein Vertrag höchstens zwölf Monate und 14 Tage lang widerrufen. Bestehende Verträge laufen in der Regel nach den alten Regeln weiter.
Euro 7 und Kfz-Versicherung: Was Autofahrer wissen sollten
Ab dem 29. November gilt die neue Abgasnorm Euro 7 nach Verordnung (EU) 2024/1257 zunächst für neue Typgenehmigungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Ein Jahr später folgen grundsätzlich alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen. Erstmals werden auch Bremsabrieb und die Haltbarkeit von Antriebsbatterien geregelt. Für Autos, die Sie bereits fahren, entsteht dadurch keine Nachrüstpflicht.
Näher liegt für viele die Versicherung: Endet Ihr Kfz-Vertrag am 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen – das Absendedatum reicht nicht. Bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG). Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Verträge mit abweichendem Ablaufdatum haben eigene Fristen; maßgeblich ist Ihr Versicherungsschein.
Was schon jetzt für 2027 feststeht
Das Bundeskabinett hat die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Geplant ist unter anderem, dass die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung auf 8.850 Euro im Monat steigt und die der Kranken- und Pflegeversicherung auf 6.375 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze soll bei 84.150 Euro im Jahr liegen. Was das für Ihr Netto bedeutet, lesen Sie in unserem Beitrag zur Beitragsbemessungsgrenze 2027.
Wer gerade einen Integrationskurs besucht, sollte außerdem die neuen Regeln für die Prüfung kennen: Was sich beim Deutsch-Test für Zuwanderer ab 1. November ändert, haben wir gesondert zusammengefasst.
Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen zu Steuern, Versicherungen oder Krediten wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Krankenkasse, eine Verbraucherzentrale oder eine Fachberatung.
Foto: Finanzamt Schöneberg an der Potsdamer Straße in Berlin. Mondfreund, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.