Ab dem 1. November 2026 sollen beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) strengere Regeln gelten. Wer das Niveau B1 erreichen will, muss dann in allen drei Prüfungsbereichen – Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen – Leistungen zeigen und im schwächsten Bereich mindestens A2 schaffen. Ein leer gelassener Schreibteil lässt sich nicht mehr durch gute Ergebnisse an anderer Stelle ausgleichen.
Grundlage ist eine geplante Änderung der Integrationskurstestverordnung aus dem Bundesinnenministerium, über die die Nachrichtenagentur dpa am 19. Oktober berichtete (Nordkurier/dpa). Die bisherigen Bestehensregeln beschreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Wichtigste in Kürze
- Geplanter Stichtag: 1. November 2026.
- Für B1 zählen künftig alle drei Bereiche, der schwächste muss mindestens A2 erreichen.
- Anlass sind laut Ministerium vermehrte Betrugsversuche bei der Prüfung.
Was war bisher erlaubt – und was ändert sich?
Der DTZ ist die Abschlussprüfung der Integrationskurse. Er besteht aus einer schriftlichen Einzelprüfung (Hören, Lesen und ein kurzer Brief) und einer mündlichen Paarprüfung. Nach den bisherigen Regeln des BAMF genügte es für A2 oder B1, den Teil Sprechen und einen der beiden anderen Teile zu bestehen. Genau diese Lücke soll geschlossen werden.
| Punkt | Bisher | Ab 1. November 2026 (geplant) |
|---|---|---|
| Voraussetzung für B1 | Sprechen + Hören/Lesen oder Schreiben | Leistungen in allen drei Bereichen |
| Schwächster Bereich | konnte ausgeglichen werden | mindestens A2 |
| Schreibteil leer lassen | B1 trotzdem möglich | B1 nicht mehr möglich |
Warum verschärft der Bund die Regeln?
Nach Angaben aus dem Referentenentwurf kam es in letzter Zeit vermehrt zu Betrugsversuchen. Prüfungsaufgaben und Lösungen sollen illegal im Internet gekauft worden sein. Die Lösungen wurden dann im Teil Hören/Lesen eingetragen, während der Schreibteil oft komplett leer blieb – das B1-Ergebnis kam so allein über Hören/Lesen und Sprechen zustande.
Wie groß die Prüfung ist, zeigen die BAMF-Zahlen, die dpa zitiert: Im vergangenen Jahr legten 318.550 Menschen den DTZ ab. 55 Prozent erreichten B1, 32,2 Prozent A2, 12,8 Prozent blieben darunter. Fast jeder Zweite verfehlte also das B1-Ziel.
Wen betrifft das besonders?
Das B1-Ergebnis ist für viele mehr als eine Note. Zusammen mit dem Test „Leben in Deutschland“ führt es zum Zertifikat Integrationskurs. B1-Deutschkenntnisse sind außerdem eine wichtige Voraussetzung für die Einbürgerung – welche weiteren Bedingungen gelten, lesen Sie in unserem Überblick Einbürgerung in Deutschland: Voraussetzungen und Antrag.
Betroffen sind vor allem Teilnehmende, die sich bisher auf Sprechen und Hören/Lesen verlassen und das Schreiben vernachlässigt haben.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfungstermin klären: Fragen Sie Ihren Kursträger, ob Ihr Termin vor oder nach dem 1. November liegt und welche Regeln dafür gelten. Übergangsregeln nennen die bisherigen Berichte nicht.
- Schreiben gezielt üben: Der kurze Brief ist künftig kein „Bonusteil“ mehr. Trainieren Sie Anrede, Gruß und typische Formulierungen. Hilfe bei häufigen Fehlern bietet unser Ratgeber Die häufigsten Rechtschreibfehler im Deutschen.
- Schwächsten Bereich ermitteln: Ein Übungstest zeigt, wo Sie unter A2 liegen könnten. Dort lohnt sich zusätzliche Zeit am meisten.
Ist die Änderung schon beschlossen?
Die Berichte stützen sich auf einen Entwurf aus dem Bundesinnenministerium; das Inkrafttreten ist für den 1. November 2026 vorgesehen. Verbindliche Auskünfte zu Ihrer Prüfung geben Ihr Kursträger, die Prüfstelle oder das BAMF. Bei Fragen zu Einbürgerung oder Aufenthalt wenden Sie sich an die zuständige Behörde vor Ort.
Foto: Klassenzimmer an der FMS/PTS Wien 3. FMS/PTS Wien 3 (Aulona Selmani), CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.