Die Einbürgerung Deutschland ist 2026 für viele Menschen der letzte Schritt von einem dauerhaften Aufenthalt zur vollen politischen und rechtlichen Zugehörigkeit. Seit dem 30. Oktober 2025 gilt für die reguläre Anspruchseinbürgerung wieder eine Mindestaufenthaltszeit von fünf Jahren; die frühere Drei-Jahres-Regel für besondere Integrationsleistungen wurde abgeschafft. Mehrstaatigkeit bleibt nach deutschem Recht grundsätzlich möglich. Der Antrag wird bei der Staatsangehörigkeitsbehörde am Wohnort gestellt. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten und Ablauf, diе compakt.de berichtet.
Eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch nach fünf Jahren. Die Behörde prüft den gesamten Einzelfall und kann neue Nachweise verlangen. Änderungen bei Arbeit, Einkommen, Adresse oder Aufenthaltstitel sollten deshalb sofort mitgeteilt werden.
Einbürgerung Deutschland 2026: Voraussetzungen
Aufenthalt, Status und Lebensunterhalt
Für den regulären Anspruch sind grundsätzlich fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit gewöhnlichem Lebensmittelpunkt in Deutschland erforderlich. Zusätzlich brauchen Antragstellende ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen für die Einbürgerung geeigneten Aufenthaltstitel. Nicht jeder befristete Titel genügt. Der Lebensunterhalt muss in der Regel ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe gesichert sein; gesetzliche Ausnahmen können greifen.

Einen größeren Überblick bietet der compakt.de-Ratgeber Aufenthalt Deutschland 2026.
Sprache, Wissen und persönliche Zuverlässigkeit
In der Regel müssen Sie Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nachweisen. Hinzu kommen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung, meist durch den Einbürgerungstest. Identität und bisherige Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. Außerdem sind Bekenntnisse zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands erforderlich. Relevante Straftaten oder verfassungsfeindliche Handlungen können entgegenstehen.
„Eine Einbürgerung nach fünf Jahren ist weiterhin möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.“
Bundesregierung, Stand 2026
| Voraussetzung | Regelfall 2026 | Typischer Nachweis |
|---|---|---|
| Aufenthalt | mindestens 5 Jahre | Meldedaten, Aufenthaltstitel |
| Sprache | mindestens B1 | Zertifikat oder deutscher Abschluss |
| Wissen | 17 von 33 Fragen richtig | Testbescheinigung |
| Lebensunterhalt | grundsätzlich ohne SGB II oder SGB XII | Gehalts- und Steuerunterlagen |
| Identität | eindeutig geklärt | Pass und Personenstandsurkunden |
| Gebühr | 255 Euro | Zahlungsaufforderung |
| Miteingebürgertes Kind | meist 51 Euro | gemeinsamer Antrag |
So stellen Sie den Einbürgerungsantrag
Zuständige Behörde und Unterlagen
Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Je nach Bundesland gehört sie zur Stadt, zum Landkreis oder zu einer zentralen Landesstelle. Manche Kommunen bieten den Antrag online an, andere verlangen einen Termin. Eine korrekte Meldeadresse ist ebenfalls wichtig; dazu passt der Ratgeber Wohnsitz beim Bürgeramt anmelden.
Häufig verlangt werden:
- gültiger Pass und Aufenthaltstitel;
- Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls Heirats- oder Scheidungsurkunden;
- Meldebescheinigung;
- Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide;
- Mietvertrag oder anderer Wohnraumnachweis;
- B1-Nachweis und Bescheinigung über den Einbürgerungstest;
- Unterlagen zu Kindern, Unterhalt oder Sorgerecht;
- erforderliche Übersetzungen und Beglaubigungen.
Ausländische Urkunden müssen oft übersetzt oder beglaubigt werden. Einheitliche Schreibweisen und lesbare Scans vermeiden Nachforderungen.
Antrag in sieben Schritten
Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen und den Eingangsbeleg auf. Antworten Sie auf Schreiben immer mit Aktenzeichen. Weitere praktische Hinweise enthält der Beitrag Anträge in Deutschland 2026.
- Zuständige Behörde ermitteln.
- Aktuelle Checkliste prüfen.
- Sprach- und Testnachweise organisieren.
- Personenstands- und Einkommensunterlagen sammeln.
- Formular vollständig ausfüllen.
- Antrag einreichen und Eingang sichern.
- Nachforderungen beantworten und Änderungen melden.
Einbürgerungstest, Kosten und Dauer
Was beim Test verlangt wird
Der Test umfasst 33 Fragen und dauert 60 Minuten. Bestanden ist er mit mindestens 17 richtigen Antworten. Die Teilnahme kostet 25 Euro. Ein deutscher Schulabschluss oder Integrationskurs kann je nach Fall genügen. Ausnahmen sind bei Krankheit, Behinderung oder aus Altersgründen möglich.
„Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden.“
Gebühren und Bearbeitungszeit
Die reguläre Gebühr beträgt 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird, fallen üblicherweise 51 Euro an. Zusätzliche Kosten können für Test, Übersetzungen und Beglaubigungen entstehen. Eine feste Bearbeitungsfrist gibt es nicht; Verfahren können mehrere Monate, teils 18 Monate oder länger dauern. Fehlende Unterlagen verlängern die Prüfung.
Halten Sie Pass und Aufenthaltstitel gültig und informieren Sie die Behörde über Umzug, Arbeitgeberwechsel oder Leistungsbezug. Die Voraussetzungen werden bis zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde geprüft. Erst mit dieser Urkunde entsteht grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sonderregeln für Ehepartner, Kinder und mehrere Pässe
Ehepartner und minderjährige Kinder
Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger kann weiterhin eine kürzere Aufenthaltszeit gelten. Grundsätzlich kommt eine Einbürgerung nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts infrage, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahren besteht und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Minderjährige Kinder können unter bestimmten Bedingungen gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, auch ohne die reguläre Aufenthaltszeit. Sorgerecht, Abstammung und Wohnsitz müssen belegt werden.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Die doppelte Staatsangehörigkeit ist nach deutschem Recht grundsätzlich zulässig. Antragstellende müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit daher normalerweise nicht aufgeben. Das Herkunftsland kann jedoch eigene Verlust- oder Meldevorschriften haben. Informieren Sie sich deshalb bei dessen Botschaft oder Konsulat.
FAQ zur Einbürgerung 2026
Kann ich 2026 nach drei Jahren eingebürgert werden?
Die allgemeine Turboeinbürgerung wurde am 30. Oktober 2025 abgeschafft. Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger kann weiterhin eine Sonderregel mit drei Jahren Aufenthalt und zwei Jahren Ehe oder Partnerschaft gelten.
Darf ich meinen bisherigen Pass behalten?
Nach deutschem Recht ist Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt. Ob die bisherige Staatsangehörigkeit bestehen bleibt, richtet sich zusätzlich nach dem Recht des Herkunftsstaates.
Reicht ein B1-Zertifikat aus?
Nein. B1 belegt nur die Sprache. Zusätzlich prüft die Behörde unter anderem Aufenthalt, Status, Lebensunterhalt, Identität, staatsbürgerliches Wissen und Verfassungstreue.

Kann ich mich mit Bürgergeld einbürgern lassen?
Der Bezug von Bürgergeld ist grundsätzlich problematisch. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen, deren Anwendung von Erwerbsverlauf, Familie und persönlicher Situation abhängt.
Wann bin ich deutscher Staatsbürger?
Grundsätzlich mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Erst danach können Sie einen deutschen Personalausweis und Reisepass beantragen.
Den Antrag 2026 planvoll vorbereiten
Die Einbürgerung Deutschland 2026 setzt regulär fünf Jahre Aufenthalt, einen geeigneten Status, B1-Kenntnisse, staatsbürgerliches Wissen, geklärte Identität und grundsätzlich gesicherten Lebensunterhalt voraus. Mehrstaatigkeit bleibt möglich; für Ehepartner Deutscher und Kinder gelten Sonderregeln. Sammeln Sie Unterlagen früh, reservieren Sie Testtermine und prüfen Sie die aktuelle Checkliste Ihrer Wohnortbehörde. Bei komplexen Fällen ist qualifizierter Rat sinnvoll.
Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung.