Die Probezeit Führerschein beginnt in Deutschland grundsätzlich mit dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis und dauert zwei Jahre. Sie ist keine eingeschränkte Fahrerlaubnis: Wer Klasse B bestanden hat, darf grundsätzlich dieselben Fahrzeuge dieser Klasse fahren wie ein erfahrener Fahrer. Der entscheidende Unterschied zeigt sich erst bei bestimmten Verkehrsverstößen. Dann können neben Bußgeld und Punkten zusätzliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde folgen, diе compakt.de berichtet.
Besonders relevant sind die Begriffe A-Verstoß und B-Verstoß. Bereits ein schwerwiegender A-Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende B-Verstöße können ein Aufbauseminar auslösen und die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Wer gerade erst mit Fahrschule und Prüfung beginnt, findet die Grundlagen zu Klassen, Ausbildung und Kosten im Compakt-Ratgeber zum Führerschein 2026 in Deutschland.
Ein kleiner Parkfehler und ein Rotlichtverstoß sind in der Probezeit nicht einfach zwei unterschiedlich teure Bußgelder. Für die Fahrerlaubnis auf Probe zählt zusätzlich, welcher Kategorie der jeweilige Verstoß rechtlich zugeordnet wird.

Probezeit Führerschein 2026: Wie lange dauert sie?
Zwei Jahre sind der Normalfall
Nach § 2a Straßenverkehrsgesetz dauert die Führerschein-Probezeit zwei Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Probezeit ist eine Bewährungszeit, aber weder eine zeitliche Befristung des Führerscheins noch eine Beschränkung auf bestimmte Straßen oder Tageszeiten.
Nicht jede Fahrerlaubnisklasse löst diese Regel aus. § 32 Fahrerlaubnis-Verordnung nimmt unter anderem die Klassen AM, L und T von den Vorschriften über die Fahrerlaubnis auf Probe aus.
Beim Begleiteten Fahren ab 17 beginnt die Probezeit bereits mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung. Das Jahr mit Begleitperson kann damit bereits einen Teil der zweijährigen Frist abdecken.
Ausländischer Führerschein kann anders behandelt werden
Für Menschen, die ihre Fahrerlaubnis im Ausland erworben haben, ist der Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs relevant. § 2a StVG sieht vor, dass die seit dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis vergangene Zeit auf die Probezeit angerechnet wird.
Das bedeutet nicht, dass jeder ausländische Führerschein automatisch und unbegrenzt in Deutschland genutzt werden darf. Anerkennung, Wohnsitz und Umschreibung sind ein eigenes Thema. Eine praktische Übersicht bietet der Beitrag zum Umschreiben eines ausländischen Führerscheins 2026.
Das Bundesverkehrsministerium beschreibt die zweijährige Phase ausdrücklich als „Bewährungszeit“. Sie beschränkt die Fahrerlaubnis nicht, verschärft aber die Konsequenzen bestimmter Verkehrsverstöße.
A-Verstoß und B-Verstoß: Der entscheidende Unterschied
Die Fahrerlaubnis-Verordnung teilt relevante Verstöße während der Probezeit in schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen ein. Umgangssprachlich haben sich dafür A-Verstoß und B-Verstoß etabliert.
Nicht jedes Knöllchen führt deshalb automatisch zur Verlängerung der Probezeit. Maßgeblich ist die rechtliche Einordnung nach Anlage 12 FeV und ob die Voraussetzungen für eine Eintragung in das Fahreignungsregister erfüllt sind.
| Situation in der Probezeit | Probezeitrechtliche Folge |
|---|---|
| Ein A-Verstoß | Aufbauseminar, Verlängerung um 2 Jahre |
| Zwei B-Verstöße | Aufbauseminar, Verlängerung um 2 Jahre |
| Nach dem Seminar erneut 1 A oder 2 B | Schriftliche Verwarnung, Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung |
| Nach Ablauf der anschließenden Frist erneut 1 A oder 2 B | Entziehung der Fahrerlaubnis |
| Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Typische A-Verstöße
Anlage 12 FeV enthält die verbindliche Einordnung. Zu den schwerwiegenden Verstößen gehören beispielsweise bestimmte Alkohol- und Drogenverstöße, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, verbotene Kraftfahrzeugrennen sowie weitere erhebliche Verkehrsdelikte.
Auch erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können für Fahranfänger relevant werden. Deshalb sollte ein Blitzerbescheid nicht allein nach der Höhe des Geldbetrags bewertet werden.
Typische Bereiche, in denen A-Verstöße vorkommen, sind:
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen;
- Missachtung einer roten Ampel in relevanten Fällen;
- Alkohol oder Cannabis unter den gesetzlichen Voraussetzungen;
- verbotene Kraftfahrzeugrennen;
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort;
- bestimmte Vorfahrts- und Überholverstöße;
- Fahren ohne erforderliche Begleitung beim Begleiteten Fahren ab 17.
Was sind B-Verstöße?
B-Verstöße gelten im Probezeitsystem als weniger schwerwiegend. Ein einzelner B-Verstoß löst noch nicht dieselbe Maßnahmenstufe aus wie ein A-Verstoß. Zwei entsprechende Verstöße können jedoch ausreichen.
Die Bezeichnung „weniger schwerwiegend“ bedeutet nicht, dass ein B-Verstoß folgenlos bleibt. Entscheidend ist, ob während der Probezeit ein zweiter relevanter Verstoß hinzukommt.
Aufbauseminar und Verlängerung auf vier Jahre
Was nach dem ersten A-Verstoß passiert
Wird eine einschlägige Entscheidung rechtskräftig, arbeitet die Fahrerlaubnisbehörde mit einem Stufensystem. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen ordnet sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an und setzt dafür eine Frist.
Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Aus ursprünglich zwei Jahren werden damit insgesamt vier Jahre.
Der Ablauf lässt sich auf drei Eskalationsstufen reduzieren:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Anordnung des Aufbauseminars und zur Verlängerung der Probezeit.
- Nach absolviertem Seminar führen ein weiterer A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße zu einer schriftlichen Verwarnung. Die Behörde empfiehlt zusätzlich eine verkehrspsychologische Beratung innerhalb von zwei Monaten.
- Kommt nach Ablauf dieser Frist nochmals ein A-Verstoß oder kommen zwei weitere B-Verstöße hinzu, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wer das angeordnete Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist nicht absolviert, riskiert ebenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Aufforderung der Behörde sollte deshalb nicht mit einer freiwilligen Fahrschulmaßnahme verwechselt werden.
§ 2a StVG sieht nach der ersten Maßnahmenstufe eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre vor. Die Folge entsteht durch die angeordnete Teilnahme am Aufbauseminar.
Ein Bußgeldbescheid ist nicht das Ende der Sache
Für Fahranfänger können zwei Verfahren nebeneinander relevant sein. Der eigentliche Verkehrsverstoß wird beispielsweise mit Geldbuße, Punkten oder Fahrverbot geahndet. Zusätzlich reagiert die Fahrerlaubnisbehörde nach den besonderen Probezeitregeln.
Genau deshalb kann ein Fall deutlich teurer werden als der Betrag auf dem Bußgeldbescheid. Seminar, mögliche Beratung und weitere fahrerlaubnisrechtliche Folgen kommen gegebenenfalls hinzu.
Alkohol und Cannabis in der Probezeit 2026
Für Fahranfänger gelten 2026 strengere Vorschriften als für viele erfahrene Autofahrer. § 24c StVG erfasst Personen in der Probezeit sowie Fahrerinnen und Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Alkohol bleibt tabu
Für diese Gruppe gilt beim Führen eines Kraftfahrzeugs ein Alkoholverbot. Die bekannte allgemeine 0,5-Promille-Grenze ist deshalb für einen 19-jährigen Fahranfänger kein Freibrief.
Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot wird im Regelfall mit 250 Euro und einem Punkt geahndet. Zusätzlich greifen bei einem relevanten Verstoß die Regeln für die Fahrerlaubnis auf Probe. Eine ausführlichere Einordnung der verschiedenen Alkoholgrenzen enthält der Compakt-Ratgeber zu Promillegrenzen und Strafen 2026.
Bei höheren Alkoholwerten, Ausfallerscheinungen oder einer konkreten Gefährdung können deutlich schwerere Folgen entstehen. Dann geht es nicht mehr nur um die spezielle Fahranfängerregel.
Cannabis ist ebenfalls erfasst
§ 24c StVG nennt neben Alkohol ausdrücklich Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Das besondere Verbot gilt während der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren. Eine gesetzliche Ausnahme besteht für THC, das aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt.
Die Regel sollte nicht mit den allgemeinen THC-Grenzwerten für andere Fahrergruppen vermischt werden. Für Fahranfänger schafft § 24c eine eigene Vorschrift.
Blitzer in der Probezeit: Nicht jedes Tempovergehen verlängert sie
Eine der häufigsten Suchfragen lautet, ob nach einem Blitzer automatisch vier Jahre Probezeit gelten. Die kurze Antwort lautet: nein.
Kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen führen nicht allein deshalb zu einem Aufbauseminar, weil die betroffene Person Fahranfänger ist. Relevant wird die Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit, wenn sie die Voraussetzungen eines probezeitrechtlich maßgeblichen Verstoßes erfüllt.
Die Folgen müssen deshalb in zwei Schritten geprüft werden:
- Welche reguläre Sanktion sieht der aktuelle Bußgeldkatalog vor?
- Wird der Verstoß zusätzlich als relevante Zuwiderhandlung nach den Probezeitregeln behandelt?
Die Bußgelder richten sich nach der konkreten Überschreitung sowie danach, ob der Verstoß innerorts oder außerorts erfolgte. Bei höheren Geschwindigkeiten können Punkte und Fahrverbote hinzukommen. Einen breiteren Überblick über aktuelle Vorgaben bietet der Compakt-Beitrag zu den Verkehrsregeln 2026 in Deutschland.
Die entscheidende Grenze ist nicht „geblitzt oder nicht geblitzt“, sondern die rechtliche Qualität des Verstoßes.
Wann kann der Führerschein ganz weg sein?
Dritte Eskalationsstufe
Die Probezeit-Verlängerung auf vier Jahre ist noch nicht die härteste Konsequenz. Wer nach Aufbauseminar und anschließender Verwarnungsstufe erneut die gesetzlich definierte Schwelle erreicht, verliert die Fahrerlaubnis.
Nach einer Entziehung gemäß § 2a Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 StVG darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Im Einzelfall können zusätzliche Anforderungen entstehen.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung gehört dagegen nicht automatisch zu jedem A-Verstoß. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine Begutachtung verlangen, wenn konkrete Zweifel an der Fahreignung bestehen. Wie sich solche Verfahren unterscheiden, erklärt der Compakt-Ratgeber zur MPU 2026.
Vier Regeln vermeiden die meisten Probleme
Für den Alltag ist das Probezeitsystem weniger kompliziert, als seine juristische Systematik vermuten lässt:
- Alkohol und Cannabis am Steuer während der Probezeit konsequent vermeiden.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht als ungefähre Empfehlung behandeln.
- Bescheide vollständig lesen und zwischen Bußgeld, Punkten und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde unterscheiden.
- Fristen für ein angeordnetes Aufbauseminar ernst nehmen.
Bei einem konkreten Bußgeld- oder Strafverfahren hängt die Rechtsfolge vom tatsächlichen Tatvorwurf und der rechtskräftigen Entscheidung ab. Eine individuelle rechtliche Bewertung kann deshalb von allgemeinen Beispielen abweichen.
FAQ zur Probezeit beim Führerschein 2026
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Grundsätzlich zwei Jahre ab erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis. Bestimmte Fahrerlaubnisklassen sind von den Probezeitvorschriften ausgenommen.
Wann verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre?
Wenn wegen eines schwerwiegenden Verstoßes oder zweier weniger schwerwiegender Verstöße ein Aufbauseminar angeordnet wird, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Reicht ein A-Verstoß für ein Aufbauseminar?
Ja. Ein einziger relevanter A-Verstoß kann die Anordnung eines Aufbauseminars auslösen.
Was passiert bei einem B-Verstoß?
Ein einzelner B-Verstoß erreicht die erste Maßnahmenstufe noch nicht. Zwei weniger schwerwiegende Verstöße können jedoch zur Anordnung eines Aufbauseminars führen.
Gilt in der Probezeit 0,0 Promille?
Für Fahranfänger in der Probezeit gilt das Alkoholverbot nach § 24c StVG. Es gilt außerdem für Personen unter 21 Jahren, auch wenn ihre Probezeit bereits beendet sein sollte.
Ist jeder Blitzer ein A-Verstoß?
Nein. Nicht jede geringe Geschwindigkeitsüberschreitung löst Probezeitmaßnahmen aus. Die konkrete Überschreitung und ihre rechtliche Einordnung sind entscheidend.
Muss man nach einem A-Verstoß zur MPU?
Nicht automatisch. Zunächst sieht das Probezeitsystem bei einem ersten einschlägigen A-Verstoß grundsätzlich ein Aufbauseminar vor. Eine MPU kann bei zusätzlichen oder besonders erheblichen Eignungszweifeln relevant werden.
Was für Fahranfänger 2026 zählt
Die Probezeit beim Führerschein dauert im Normalfall zwei Jahre. Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße verändern die Situation jedoch erheblich: Die Behörde ordnet ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Weitere Verstöße nach dem Seminar führen über die Verwarnungsstufe bis zur möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Besondere Vorsicht gilt bei Alkohol, Cannabis, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen sicherheitsrelevanten Verstößen. Wer einen Bescheid erhält, sollte deshalb nicht nur auf die Geldbuße schauen, sondern auch prüfen, ob daraus zusätzliche Maßnahmen nach § 2a StVG entstehen.