Infrage oder in Frage? Getrennt oder zusammen – die Empfehlung des Dudens

Im Meeting fällt der Satz „Das kommt nicht infrage“, im Protokoll steht später „Das kommt nicht in Frage“ – und in der Korrekturschleife streiten zwei Kollegen, wer recht hat. Die Antwort: beide. Infrage stellen und infrage kommen dürfen zusammen und klein geschrieben werden, in Frage stellen und in Frage kommen getrennt mit großem F; der Duden empfiehlt die Zusammenschreibung infrage. Nur wenn Frage ein echtes Substantiv ist – in dieser Frage, in der Frage der Finanzierung –, ist die Getrenntschreibung Pflicht. compakt.de/ erklärt, wie Sie die Fälle auseinanderhalten, welche Fügungen zur selben Familie gehören und warum die Schreibweise infrage oder in Frage vor allem eine Frage der Konsequenz ist. Der Beitrag gehört zu unserer Serie über die häufigsten Rechtschreibfehler im Deutschen.

Infrage oder in Frage: die Antwort in drei Punkten

  • infrage – zusammen, klein, vom Duden empfohlen: Das kommt nicht infrage. Sie stellt den Plan infrage.
  • in Frage – getrennt, Frage groß, ebenfalls korrekt: Das kommt nicht in Frage.
  • Steht ein Artikel oder Adjektiv vor Frage, ist es ein normales Substantiv und wird immer getrennt geschrieben: in dieser Frage, in der wichtigsten Frage.

Die Regel dahinter ist einfach: In infrage kommen hat Frage seine eigenständige Bedeutung verloren – niemand denkt dabei an eine gestellte Frage. Genau dieses Verblassen erlaubt die Zusammenschreibung.

Infografik: Die Familie der festen Fügungen
Die Familie der festen Fügungen

Zwei Bedeutungen, dieselbe Schreibweise

Infrage tritt in zwei festen Verbindungen auf, die unterschiedliche Dinge meinen:

  1. infrage stellen = anzweifeln, bezweifeln: Der Prüfer stellte die Zahlen infrage. Niemand stellt Ihre Kompetenz infrage.
  2. infrage kommen = möglich oder geeignet sein: Für die Stelle kommen drei Bewerber infrage. Ein Umzug kommt für uns nicht infrage.

Für beide gilt dieselbe Wahlfreiheit: in Frage stellen und in Frage kommen sind ebenso richtig. Wer die Empfehlung befolgt, schreibt in beiden Fällen infrage – und muss sich nur eine Form merken.

Wann „Frage“ ein echtes Substantiv bleibt

Die Wahlfreiheit endet, sobald Frage wieder als Substantiv gebraucht wird. Das erkennen Sie an einem Begleiter: Steht ein Artikel, ein Pronomen oder ein Adjektiv davor, oder folgt ein Genitiv, ist die Getrenntschreibung mit großem F die einzige Möglichkeit.

  • In dieser Frage sind wir uns einig. (Pronomen davor)
  • In der Frage der Finanzierung gibt es noch keine Einigung. (Artikel davor, Genitiv danach)
  • In einer so heiklen Frage entscheidet der Vorstand. (Adjektiv davor)

Verbindungen aus Präposition und verblasstem Substantiv, die mit einem Verb eine feste Fügung bilden, dürfen zusammen- oder getrennt geschrieben werden. Trägt das Substantiv einen Artikel oder ein Attribut, ist es eigenständig, und die Fügung wird getrennt geschrieben.

Amtliches Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung

Das ist derselbe Mechanismus, der in unserem Grundlagentext zur Getrennt- und Zusammenschreibung ausführlich beschrieben ist: Ein Substantiv, das noch als Substantiv erkennbar ist, bleibt getrennt; ein verblasstes darf zusammenwachsen.

Von zustande bis außerstande: die ganze Familie

Infrage ist kein Einzelfall, sondern Mitglied einer großen Familie aus Präposition, verblasstem Substantiv und Verb. Für alle gilt: beide Schreibweisen erlaubt, Zusammenschreibung empfohlen.

Duden-Empfehlung Ebenfalls korrekt Beispiel
infrage stellen / kommen in Frage stellen / kommen Das kommt nicht infrage.
zustande kommen zu Stande kommen Der Vertrag kam zustande.
imstande sein im Stande sein Sie ist imstande, das zu lösen.
instand setzen in Stand setzen Die Anlage wurde instand gesetzt.
zugrunde gehen zu Grunde gehen Die Firma ging zugrunde.
zurande kommen zu Rande kommen Er kommt damit nicht zurande.
zuschulden kommen lassen zu Schulden kommen lassen Er hat sich nichts zuschulden kommen lassen.
zuwege bringen zu Wege bringen Sie hat viel zuwege gebracht.
zutage treten zu Tage treten Die Mängel traten zutage.
zuteilwerden zuteil werden Ihm wurde eine Ehre zuteil.
außerstande sein außer Stande sein Wir sind außerstande zu zahlen.

Eine zweite Gruppe hat den Weg zur Zusammenschreibung endgültig zurückgelegt und lässt keine Getrenntschreibung mehr zu: zufolge, zuliebe, zunutze (sich etwas zunutze machen), zurzeit in der Bedeutung „derzeit“ und inmitten. Wer hier zu Nutze oder in Mitten schreibt, macht einen Fehler. Die Fügung imstande oder im Stande ist der engste Verwandte von infrage und in einem eigenen Beitrag beschrieben; wie dieselbe Logik bei einer reinen Präposition aussieht, zeigt aufgrund oder auf Grund.

Was die Reform geändert hat – und warum Sie konsequent bleiben sollten

Bis 1996 gab es nur in Frage. Die Rechtschreibreform ließ 1996 zusätzlich infrage zu, und seit der Überarbeitung von 2006 sind beide Formen gleichberechtigt. Dieselbe Entwicklung haben zahlreiche Fügungen durchgemacht – auch bei sodass oder so dass stehen zwei Schreibweisen nebeneinander, und der Duden spricht eine Empfehlung aus.

Für Sie als Schreiber folgt daraus eine einzige Stilregel: In einem Text bleiben Sie bei einer Variante. Ein Vertrag, in dem auf Seite 2 infrage kommt und auf Seite 5 in Frage kommt steht, wirkt unsauber, auch wenn beide Formen korrekt sind. Drei Beispiele, wie es 2026 in der Praxis aussieht:

  • Bewerbung: Eine Teilzeitstelle kommt für mich ebenfalls infrage.
  • Vertrag: Die Vertragspartner stellen die Gültigkeit der Klausel nicht infrage.
  • Chat: Freitag kommt nicht infrage, da bin ich unterwegs.

Fünf Sätze zum Prüfen

Zusammen, getrennt oder beides? Entscheiden Sie – die Lösungen stehen darunter.

  1. Das kommt nicht ___ (infrage / in Frage).
  2. In dieser ___ (Frage / frage) sind wir uneins.
  3. Der Vertrag kam ___ (zustande / zu Stande).
  4. Sie ist ___ (zurzeit / zur Zeit) im Urlaub.
  5. Er machte sich den Fehler ___ (zunutze / zu Nutze).

Lösungen: 1 beides, empfohlen infrage · 2 nur Frage, getrennt und groß, weil dieser davorsteht · 3 beides, empfohlen zustande · 4 nur zurzeit, weil „derzeit“ gemeint ist · 5 nur zunutze.

Häufige Fragen

Schreibt man „infrage stellen“ oder „in Frage stellen“?

Beides ist korrekt. Der Duden empfiehlt infrage stellen; wer in Frage stellen schreibt, macht keinen Fehler, sollte aber im ganzen Text dabei bleiben.

Heißt es „kommt nicht infrage“ oder „kommt nicht in Frage“?

Auch hier gelten beide Formen, die Empfehlung lautet kommt nicht infrage. Die Bedeutung ist in beiden Fällen dieselbe: nicht möglich, nicht geeignet.

Ist „infrage“ groß oder klein?

Zusammengeschrieben immer klein: infrage. Groß ist nur das Substantiv in der Getrenntschreibung: in Frage.

Wann darf ich „in Frage“ nicht zusammenschreiben?

Wenn Frage als echtes Substantiv mit Artikel, Pronomen, Adjektiv oder Genitiv steht: in dieser Frage, in der Frage der Zuständigkeit. Hier ist nur die Getrenntschreibung richtig.

Was Sie sich merken sollten

Die Entscheidung infrage oder in Frage können Sie nicht falsch treffen, solange Frage in der festen Fügung steht – empfohlen ist infrage, zusammen und klein. Sobald ein Artikel oder Adjektiv dazwischentritt, ist Frage wieder ein Substantiv und die Getrenntschreibung Pflicht. Dieselbe Regel trägt Sie durch die ganze Familie von zustande bis außerstande, und die wenigen Wörter, die nur zusammen möglich sind, lassen sich an einer Hand abzählen. Weitere Doppelformen und echte Fehlerquellen sammelt unsere Übersicht der häufigsten Rechtschreibfehler.