Minijob ab Januar 2027: Verdienstgrenze steigt auf 633 Euro – was Minijobber jetzt prüfen sollten

Kassenbereich eines Supermarkts. Foto: Wolfmann, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber bis zu 633 Euro im Monat verdienen, bisher sind es 603 Euro. Die neue Grenze folgt automatisch aus dem höheren Mindestlohn von 14,60 Euro. Bis zum Jahreswechsel lohnt sich ein kurzer Blick auf Stunden, Stundenlohn und Vertrag.

Die Zahlen stammen von der Minijob-Zentrale. Der neue Mindestlohn ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Minijob-Grenze 2027: 633 Euro im Monat, 7.596 Euro im Jahr.
  • Die Arbeitszeit bleibt beim Mindestlohn bei rund 43 Stunden im Monat.
  • Geplant, aber noch nicht beschlossen: Die Pauschsteuer soll von 2 auf 5 Prozent steigen.

Die Zahlen 2026 und 2027 im Vergleich

Wert 2026 ab 1. Januar 2027
Mindestlohn pro Stunde 13,90 € 14,60 €
Minijob-Grenze pro Monat 603 € 633 €
Minijob-Grenze pro Jahr 7.236 € 7.596 €
Obergrenze in Ausnahmemonaten 1.206 € 1.266 €

Die Grenze wird nach einer festen Formel berechnet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Das entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Einen allgemeinen Überblick zur Lohnuntergrenze finden Sie in unserem Beitrag Mindestlohn 2026 in Deutschland.

Checkliste bis zum 31. Dezember

  • Stundenlohn prüfen: Liegt Ihr Lohn unter 14,60 Euro, muss er ab Januar angehoben werden.
  • Stunden nachrechnen: Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, darf entsprechend weniger als 43 Stunden arbeiten. Steigt Ihr Stundenlohn, kann die Grenze trotz 633 Euro schneller erreicht sein.
  • Jahresbetrag im Blick behalten: Monatlich darf der Verdienst schwanken. Entscheidend ist, dass im Jahr nicht mehr als 7.596 Euro zusammenkommen.
  • Mit dem Arbeitgeber sprechen: Ob Stunden oder Vertrag angepasst werden, klären Sie am besten vor dem Jahreswechsel.

Wann die Grenze ausnahmsweise überschritten werden darf

Nach Angaben der Minijob-Zentrale ist ein Überschreiten nur erlaubt, wenn es unvorhersehbar und gelegentlich ist, etwa bei einer Krankheitsvertretung. Gelegentlich heißt: höchstens zwei Kalendermonate innerhalb von zwölf Monaten. In diesen Monaten darf der Verdienst ab 2027 höchstens 1.266 Euro betragen. Wer regelmäßig mehr verdient, rutscht in den sozialversicherungspflichtigen Übergangsbereich (Midijob).

Was bei der Pauschsteuer noch offen ist

Das Bundeskabinett hat im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen, die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Die Steuer zahlt zunächst der Arbeitgeber, er kann sie bei vereinbartem Bruttolohn aber auf Sie abwälzen. Bei 633 Euro wären das laut Finanz.de rund 19 Euro mehr im Monat. Weitere Punkte der Reform lesen Sie in unserem Artikel zur Steuerreform 2027.

Bei Fragen zu Ihrem eigenen Minijob hilft die Minijob-Zentrale weiter, bei Vertragsfragen auch eine Beratungsstelle oder Gewerkschaft. Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung.

Foto: Kassenbereich in einem Supermarkt. Wolfmann, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.