Wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 2002, 2003 oder 2004 besitzt, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 gegen das aktuelle EU-Dokument tauschen. Ab heute sind das noch gut 100 Tage. Da Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde kurz vor einer Frist oft knapp werden, lohnt sich eine frühe Buchung.
Die Fristen und Regeln fasst die Bundesregierung in ihren FAQ zum Führerschein-Umtausch zusammen. Entscheidend ist bei Führerscheinen ab 1999 allein das Ausstellungsjahr, nicht Ihr Geburtsjahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag: 19. Januar 2027 für Karten aus den Jahren 2002 bis 2004 (Feld 4a).
- Kosten: rund 25 Euro, dazu ein biometrisches Passfoto.
- Ihre Fahrerlaubnis bleibt bestehen – es gibt keine Prüfung und keinen Gesundheitstest.
Bin ich betroffen? Ein Blick auf Feld 4a genügt
Auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins steht unter 4a das Ausstellungsdatum. Danach richtet sich die Frist:
| Ausstellungsjahr (Feld 4a) | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19.01.2026 (abgelaufen) |
| 2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Eine Ausnahme gilt für Menschen, die vor 1953 geboren sind: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Papierführerscheine (grau oder rosa) hätten bereits bis spätestens 19. Januar 2025 getauscht sein müssen.
Was Sie für den Termin mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto – in Berlin etwa werden vor Ort keine Papierfotos gedruckt
- den bisherigen Führerschein
- bei einem Papierführerschein einer anderen Behörde: eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort. Die Gebühr liegt laut Bundesregierung bei rund 25 Euro; das Service-Portal Berlin nennt zum Beispiel 26,50 Euro, die Zustellung nach Hause kostet dort extra. Manche Städte wie München bieten einen Online-Antrag an – fragen Sie bei Ihrer Behörde nach.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht. Wer nach dem Stichtag mit dem alten Dokument kontrolliert wird, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit; die Bundesregierung nennt ein Verwarngeld von 10 Euro. Im Ausland kann ein ungültiges Dokument zusätzlich Ärger machen. Der neue Führerschein gilt 15 Jahre und muss danach erneuert werden – wieder ohne ärztliche Untersuchung.
Alle Hintergründe zum Ablauf, zu Kosten und Sonderfällen lesen Sie in unserem Ratgeber Führerschein umtauschen: Pflicht, Frist und Kosten. Was nach Ablauf einer Frist gilt, erklärt außerdem unser Beitrag Führerscheine verlieren Gültigkeit. Gebühren und Abläufe unterscheiden sich je nach Kommune – verbindlich ist die Auskunft Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Foto: Muster des deutschen EU-Kartenführerscheins. Bundesdruckerei / Bundesministerium des Innern, gemeinfrei, Wikimedia Commons.