Die Wohngeld Tabelle 2026 liefert vor allem Orientierung darüber, welcher Miet- oder Belastungsbetrag bei der Berechnung berücksichtigt werden kann. Eine feste Auszahlung von beispielsweise 300 oder 500 Euro pro Person gibt es dagegen nicht. Das tatsächliche Wohngeld hängt vom Einkommen, der Zahl der Haushaltsmitglieder, der berücksichtigungsfähigen Miete und der Mietstufe des Wohnortes ab, diе compakt.de berichtet.
Für 2026 gelten grundsätzlich die Werte, die zum 1. Januar 2025 fortgeschrieben wurden. Damals wurde das Wohngeld durchschnittlich um rund 15 Prozent beziehungsweise etwa 30 Euro monatlich erhöht. Eine weitere allgemeine Erhöhung zum 1. Januar 2026 erfolgte nicht.
Wer eine Tabelle mit einem einzigen Euro-Betrag für jede Haushaltsgröße sucht, wird beim Wohngeld deshalb zwangsläufig zu kurz greifen.
Der ausführliche Überblick zu Wohngeld 2026 mit Anspruch, Höhe und Antrag erklärt die Voraussetzungen. Für die konkrete Berechnung sind zusätzlich Einkommen und Wohnort entscheidend.
Wohngeld Tabelle 2026 nach Haushaltsgröße und Mietstufe
Deutschland ist beim Wohngeld in sieben Mietstufen eingeteilt. Je höher die Mietstufe, desto höher fällt grundsätzlich der gesetzliche Höchstbetrag für die berücksichtigungsfähige Miete oder Belastung aus. Maßgeblich ist dabei nicht nur das Bundesland, sondern die konkrete Gemeinde.

Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Höchstbeträge für 2026. Sie gelten für die jeweils genannte Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
| Haushaltsmitglieder | Mietstufe I | Mietstufe II | Mietstufe III | Mietstufe IV | Mietstufe V | Mietstufe VI | Mietstufe VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 361 € | 408 € | 456 € | 511 € | 562 € | 615 € | 677 € |
| 2 Personen | 437 € | 493 € | 551 € | 619 € | 680 € | 745 € | 820 € |
| 3 Personen | 521 € | 587 € | 657 € | 737 € | 809 € | 887 € | 975 € |
| 4 Personen | 608 € | 686 € | 766 € | 858 € | 946 € | 1.035 € | 1.139 € |
| 5 Personen | 694 € | 782 € | 875 € | 982 € | 1.080 € | 1.183 € | 1.302 € |
| jedes weitere Mitglied | 82 € | 94 € | 106 € | 119 € | 129 € | 149 € | 163 € |
Die Werte stammen aus Anlage 1 des Wohngeldgesetzes. Für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied wird ab fünf Personen ein zusätzlicher Betrag angesetzt.
„Die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung“ richten sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe.
Damit lässt sich beispielsweise ablesen: Für einen Einpersonenhaushalt beträgt der Höchstbetrag in Mietstufe I 361 Euro, in Mietstufe VII dagegen 677 Euro. Bei drei Personen reicht die Spanne von 521 Euro bis 975 Euro.
Was die sieben Mietstufen bedeuten
Die Mietstufe beschreibt das örtliche Mietniveau im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt. Stufe I steht für Gemeinden mit vergleichsweise niedrigem Mietniveau, Stufe VII für besonders hohe Mietkosten. Die Zuordnung wird gesetzlich geregelt und in der Wohngeldverordnung den einzelnen Gemeinden zugeordnet.
Für die Praxis bedeutet das:
- Die gleiche Haushaltsgröße kann in verschiedenen Städten unterschiedliche Höchstbeträge haben.
- Eine höhere tatsächliche Miete führt nicht unbegrenzt zu einem höheren Wohngeld.
- Die Mietstufe muss zur konkreten Gemeinde passen.
- Die Tabelle zeigt einen Berechnungsbestandteil und nicht automatisch den späteren Zahlbetrag.
Wie viel Wohngeld gibt es 2026 für 1, 2 oder 3 Personen?
Die häufigste Frage lautet nicht nach dem Höchstbetrag der Miete, sondern nach dem tatsächlichen Zuschuss. Genau hier entstehen viele Missverständnisse. Das Gesetz berechnet das Wohngeld anhand des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens, der berücksichtigungsfähigen Miete beziehungsweise Belastung und der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Ein Einpersonenhaushalt mit niedrigem Einkommen kann daher einen anderen Betrag erhalten als ein Zweipersonenhaushalt mit demselben Gesamteinkommen. Auch bei drei Personen entscheidet nicht allein die Höhe der Miete über den Anspruch.
Die Tabellenwerte sind deshalb keine „Wohngeld-Sätze“, die automatisch jeden Monat ausgezahlt werden.
Bei der Berechnung wird zunächst die berücksichtigungsfähige Miete bestimmt. Anschließend wird die gesetzliche Formel angewendet. Das Ergebnis wird auf den vollen Euro gerundet. Die Formel berücksichtigt dabei unterschiedliche Faktoren für die jeweilige Haushaltsgröße.
Beispiel für einen Einpersonenhaushalt
Eine Person wohnt in einer Gemeinde der Mietstufe IV und zahlt 600 Euro Bruttokaltmiete. In der Tabelle stehen für einen Einpersonenhaushalt 511 Euro als Höchstbetrag der Miete.
Das bedeutet nicht, dass 89 Euro automatisch vom Wohngeld abgezogen werden oder dass exakt 511 Euro in jedem Fall als Miete angesetzt werden. Zusätzlich enthält die gesetzliche Berechnung eine Heizkostenentlastung und eine Klimakomponente.
Bei einer Person beträgt die Heizkostenentlastung nach dem Wohngeldgesetz insgesamt 110,40 Euro monatlich. Die Klimakomponente beträgt 19,20 Euro. Beide Beträge sind Bestandteile der Berechnung und werden nicht als zwei zusätzliche Zahlungen auf das Konto überwiesen.
Mietstufe, Bruttokaltmiete und Einkommen entscheiden gemeinsam
Wer die Wohngeld Höhe 2026 einschätzen möchte, sollte drei Werte nebeneinander betrachten: Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnkosten. Hinzu kommt die Mietstufe.
Beim Einkommen zählt nicht einfach die Zahl auf der Gehaltsabrechnung. Das Wohngeldgesetz verwendet ein wohngeldrechtliches Gesamteinkommen. Je nach persönlicher Situation können bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Dadurch kann das für die Wohngeldberechnung relevante Einkommen deutlich vom Bruttoverdienst abweichen.
Auch die Miete wird nicht identisch mit der Warmmiete behandelt. Für Mieter ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete relevant. Heizkosten und weitere Positionen werden nach den gesetzlichen Regeln beziehungsweise über die entsprechenden Komponenten berücksichtigt.
„Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.“ Das Bundesbauministerium bezeichnet den Wohngeldrechner ausdrücklich als erste Orientierung.
Die vollständige Berechnung kann deshalb nicht zuverlässig aus einer einzelnen Einkommensgrenze abgeleitet werden. Eine zusätzliche Orientierung bietet der Beitrag Wohngeld Einkommensgrenze 2026, der die verschiedenen Einkommensarten und Abzüge erklärt.

Heizkosten und Klimakomponente 2026
Das Wohngeld wurde mit der Reform von 2023 um zusätzliche Komponenten erweitert. Dazu gehören eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Sie sollen bei der Berechnung berücksichtigt werden, ohne dass die tatsächlichen Heizkosten eins zu eins erstattet werden.
| Haushaltsgröße | Heizkostenentlastung | Klimakomponente |
|---|---|---|
| 1 Person | 110,40 € | 19,20 € |
| 2 Personen | 142,60 € | 24,80 € |
| 3 Personen | 170,20 € | 29,60 € |
| 4 Personen | 197,80 € | 34,40 € |
| 5 Personen | 225,40 € | 39,20 € |
| jedes weitere Mitglied | 27,60 € | 4,80 € |
Diese Beträge werden innerhalb der Wohngeldberechnung berücksichtigt. Sie sind daher nicht mit einem zusätzlichen monatlichen Zuschlag gleichzusetzen.
Bei steigenden Heizkosten entsteht deshalb nicht automatisch ein gleich hoher zusätzlicher Wohngeldanspruch. Das System arbeitet mit gesetzlich festgelegten Pauschalen und Berechnungsbestandteilen.
Warum die Warmmiete häufig zu falschen Erwartungen führt
Eine Warmmiete von beispielsweise 800 Euro bedeutet nicht, dass 800 Euro als relevante Miete in die Wohngeldberechnung eingehen. Entscheidend ist, welche Bestandteile als Miete oder Belastung im Sinne des Wohngeldgesetzes berücksichtigt werden können und wo der Höchstbetrag der jeweiligen Mietstufe liegt.
Die Warmmiete eignet sich deshalb nicht als alleinige Grundlage für eine schnelle Wohngeld-Schätzung.
Wer den eigenen Anspruch genauer bestimmen möchte, sollte neben Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung auch die Einkommensnachweise bereithalten. Der Wohngeldrechner 2026 und Beispiele zur Berechnung kann anschließend für eine erste Orientierung genutzt werden.
Wohngeld 2026 für 4, 5 und mehr Personen
Mit wachsender Haushaltsgröße steigen die gesetzlichen Höchstbeträge. Bei vier Personen reicht die Spanne von 608 Euro in Mietstufe I bis 1.139 Euro in Mietstufe VII. Für fünf Personen liegt sie zwischen 694 Euro und 1.302 Euro.
Bei größeren Familien wird außerdem für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied ein zusätzlicher Betrag angesetzt. In Mietstufe VII sind es 163 Euro pro zusätzlicher Person, in Mietstufe I 82 Euro.
Das ist relevant für Haushalte mit sechs, sieben oder noch mehr Personen. Ein Sechspersonenhaushalt in Mietstufe VII kann auf Basis der Tabelle beispielsweise einen Höchstbetrag von 1.465 Euro erreichen, weil zu den 1.302 Euro für fünf Personen weitere 163 Euro hinzukommen.
Die tatsächliche Leistung hängt aber weiterhin von Einkommen und den übrigen Berechnungsschritten ab. Ein hoher Tabellenwert bedeutet nicht automatisch einen entsprechend hohen monatlichen Zahlbetrag.
Wer als Haushaltsmitglied zählt
Für die Wohngeldberechnung ist nicht ausschließlich entscheidend, wie viele Personen unter einer Adresse gemeldet sind. Das Wohngeldgesetz unterscheidet zwischen zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern und Personen, die vom Wohngeld ausgeschlossen sein können. Bei gemischten Haushalten kann deshalb eine anteilige Berechnung erforderlich werden.
Das kann beispielsweise relevant werden, wenn ein Haushaltsmitglied bereits eine Leistung erhält, bei der Wohnkosten berücksichtigt werden. In solchen Fällen darf nicht einfach die komplette Miete nochmals als Grundlage für Wohngeld angesetzt werden.
„Ist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, ist nur der Anteil der Miete oder Belastung zu berücksichtigen“, regelt § 11 WoGG.
So lässt sich die Wohngeld Tabelle 2026 richtig nutzen
Eine Tabelle ist vor allem dann hilfreich, wenn sie in der richtigen Reihenfolge gelesen wird. Für eine erste Prüfung reichen meist einige grundlegende Angaben.
- Haushaltsgröße feststellen: Zuerst klären, wie viele Personen wohngeldrechtlich berücksichtigt werden.
- Mietstufe bestimmen: Die Gemeinde beziehungsweise der Wohnort entscheidet über die passende Mietstufe.
- Bruttokaltmiete ermitteln: Nicht einfach die komplette Warmmiete übernehmen.
- Einkommen berechnen: Relevante Einnahmen und mögliche gesetzliche Abzüge erfassen.
- Wohngeld berechnen: Mietobergrenze, Heizkosten- und Klimakomponente sowie Einkommen gemeinsam betrachten.
- Antrag stellen: Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Wohngeldbehörde.
Für den Antrag sind typischerweise Nachweise zu Einkommen, Miete und Haushalt erforderlich. Wie das Verfahren 2026 konkret abläuft, beschreibt der Ratgeber Wohngeld beantragen 2026.
Was sich 2026 und 2027 unterscheidet
Für das Kalenderjahr 2026 bleiben die seit 1. Januar 2025 geltenden fortgeschriebenen Werte maßgeblich. Das folgt aus dem derzeit geltenden System der regelmäßigen Fortschreibung des Wohngeldes.
Im Juli 2026 beschloss das Bundeskabinett allerdings einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Wohngelds. Nach den veröffentlichten Regierungsplänen soll das Wohngeld zum 1. Januar 2027 neu geregelt werden. Vorgesehen sind unter anderem eine Aussetzung der bisher vorgesehenen Erhöhung, eine Halbierung der Heizkostenkomponente und Änderungen an der Berechnungsformel. Diese geplanten Änderungen gehören nicht zur aktuell geltenden Wohngeld Tabelle für 2026.
Damit sollte bei älteren Tabellen im Internet genau auf das Bezugsjahr geachtet werden. Eine Tabelle aus 2024 oder früher kann andere Werte enthalten und ist für eine Berechnung im Jahr 2026 nicht ohne Weiteres geeignet.
FAQ zur Wohngeld Tabelle 2026
Wie hoch ist das Wohngeld 2026 für eine Person?
Es gibt keinen einheitlichen Zahlbetrag. Für eine Person liegen die gesetzlichen Miet-Höchstbeträge je nach Mietstufe zwischen 361 und 677 Euro. Der tatsächliche Wohngeldbetrag hängt zusätzlich vom wohngeldrechtlichen Einkommen und weiteren Berechnungsfaktoren ab.
Wie viel Wohngeld kann eine Familie mit drei Personen bekommen?
Bei drei zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern liegen die Miet-Höchstbeträge 2026 zwischen 521 Euro in Mietstufe I und 975 Euro in Mietstufe VII. Daraus lässt sich aber nicht direkt der monatliche Zuschuss ableiten.
Gibt es 2026 eine neue Wohngelderhöhung?
Nein. Zum 1. Januar 2026 gab es keine neue allgemeine Erhöhung. Die seit Januar 2025 geltenden, durchschnittlich um rund 15 Prozent erhöhten Werte gelten 2026 weiter.
Zählt die Warmmiete beim Wohngeld?
Nicht einfach als Gesamtbetrag. Für Mieter ist grundsätzlich die Bruttokaltmiete relevant. Heizkosten werden über die gesetzliche Heizkostenkomponente berücksichtigt, während die Klimakomponente ebenfalls in die Berechnung einfließt.
Was bedeutet Mietstufe VII?
Mietstufe VII bezeichnet Gemeinden mit einem besonders hohen Mietniveau. Deshalb liegen dort auch die gesetzlichen Höchstbeträge für die berücksichtigungsfähige Miete höher als in Mietstufe I. Die konkrete Zuordnung einer Gemeinde ergibt sich aus der Wohngeldverordnung.
Kann man mit Arbeitseinkommen Wohngeld bekommen?
Ja. Wohngeld richtet sich nicht ausschließlich an Arbeitslose. Auch Beschäftigte mit niedrigem Einkommen, Rentner, Familien und bestimmte weitere Haushalte können anspruchsberechtigt sein. Entscheidend ist die individuelle Berechnung nach dem Wohngeldgesetz.
Wo lässt sich der Anspruch verbindlich prüfen?
Eine erste Orientierung bietet der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums. Verbindlich entscheidet jedoch die zuständige Wohngeldbehörde.
Die Wohngeld Tabelle 2026 ist damit vor allem ein Werkzeug, um die zulässigen Miet-Höchstbeträge nach Haushaltsgröße und Wohnort einzuordnen. Für eine belastbare Einschätzung müssen Einkommen, Miete, Mietstufe, Haushaltsmitglieder und gesetzliche Abzüge gemeinsam betrachtet werden. Wer 2026 einen Antrag vorbereitet, sollte deshalb mit den aktuellen Tabellenwerten arbeiten und die konkrete Berechnung anschließend durch die zuständige Wohngeldstelle prüfen lassen.