Wer ein zweites oder drittes Kind bekommt, kann erneut Elterngeld beantragen. Die Berechnung folgt grundsätzlich denselben Regeln wie beim ersten Kind. Entscheidend ist das maßgebliche Einkommen vor der Geburt, das Einkommen während des Bezugs und die Frage, ob ein Geschwisterbonus hinzukommt, diе compakt.de berichtet.
Für Familien mit engem Geburtenabstand ist die Einkommensberechnung besonders relevant. Wer beim ersten Kind längere Zeit nicht gearbeitet hat, muss nicht automatisch mit einer entsprechend niedrigen Zahlung rechnen. Bestimmte Monate mit Mutterschutz oder Elterngeld für ein älteres Kind können bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums ausgeklammert werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Beim zweiten Kind zählt nicht allein, wie viel Geld während der ersten Elternzeit verdient wurde. Auch die Monate vor der vorherigen Geburt können für die Berechnung entscheidend sein.
Welche Voraussetzungen gelten 2026?
Grundsätzlich müssen Eltern ihr Kind selbst betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben. Während des Bezugs dürfen sie in der Regel höchstens 32 Wochenstunden arbeiten. Außerdem gelten Einkommensgrenzen: Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, auch 2026. Maßgeblich ist das gesetzlich relevante Einkommen, nicht einfach das Bruttogehalt.
Wer die grundlegenden Regeln, Beträge und Antragswege vergleichen möchte, findet weitere Informationen im Überblick zum Elterngeld 2026 mit Höhe, Antrag und Berechnung.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus 2026?
Der Geschwisterbonus erhöht das berechnete Elterngeld um zehn Prozent. Der Zuschlag beträgt beim Basiselterngeld mindestens 75 Euro monatlich, beim ElterngeldPlus mindestens 37,50 Euro. Die Mindestbeträge gelten auch dann, wenn zehn Prozent des individuell berechneten Elterngeldes niedriger ausfallen.
| Leistung | Ohne Geschwisterbonus | Mit Geschwisterbonus |
|---|---|---|
| Basiselterngeld, Mindestbetrag | 300 Euro | 375 Euro |
| Basiselterngeld, Höchstbetrag | 1.800 Euro | 1.980 Euro |
| ElterngeldPlus, Mindestbetrag | 150 Euro | 187,50 Euro |
| ElterngeldPlus, Höchstbetrag | 900 Euro | 990 Euro |
| Zuschlag | – | 10 %, mindestens 75 bzw. 37,50 Euro |
Die Beträge gelten für die regulären Mindest- und Höchstwerte einschließlich Geschwisterbonus. Die tatsächliche Zahlung richtet sich nach der individuellen Berechnung und den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen.

Rechenbeispiel für das zweite Kind
Angenommen, ein Elternteil erhält nach der Geburt des zweiten Kindes ein berechnetes Basiselterngeld von 1.200 Euro. Sind die Voraussetzungen für den Geschwisterbonus erfüllt, kommen zehn Prozent hinzu.
- Berechnetes Basiselterngeld: 1.200 Euro
- Geschwisterbonus: 120 Euro
- Monatliche Gesamtleistung: 1.320 Euro
Bei einem Ausgangsbetrag von 500 Euro wären es 550 Euro, weil zehn Prozent hier 50 Euro ergeben, der Mindestzuschlag aber 75 Euro beträgt.
Der Geschwisterbonus ist kein pauschaler Familienzuschuss. Er wird auf das berechnete Elterngeld aufgeschlagen und hängt davon ab, ob die Alters- und Haushaltsbedingungen erfüllt sind.
Wann besteht Anspruch auf den Zuschlag?
Der Bonus kommt infrage, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Ein weiteres Kind im Haushalt ist noch keine drei Jahre alt.
- Mindestens zwei weitere Kinder im Haushalt sind jeweils noch keine sechs Jahre alt.
- Ein weiteres Kind mit Behinderung lebt im Haushalt, ist noch keine 14 Jahre alt und hat einen Grad der Behinderung von mindestens 20.
Die Altersgrenzen beziehen sich auf die jeweiligen Lebensmonate des Kindes, für das Elterngeld beantragt wird. Der Bonus endet grundsätzlich mit dem Lebensmonat, in dem das ältere Kind die maßgebliche Altersgrenze erreicht.
Zweites oder drittes Kind: Wie das Alter der Geschwister zählt
Für die Entscheidung über den Geschwisterbonus ist nicht ausschlaggebend, ob das neue Baby das zweite oder dritte Kind der Familie ist. Entscheidend ist, wie viele weitere Kinder im Haushalt leben und wie alt sie sind.
Ein Beispiel verdeutlicht die Unterschiede: Bei einem Neugeborenen und einem zweijährigen Geschwisterkind kann der Bonus grundsätzlich gewährt werden. Ist das ältere Kind bereits drei Jahre alt und lebt nur dieses eine weitere Kind im Haushalt, entfällt die reguläre Altersvoraussetzung. Bei zwei älteren Kindern unter sechs Jahren kann der Anspruch trotzdem bestehen.
Übersicht nach Familienkonstellation
| Familiensituation | Geschwisterbonus möglich? |
|---|---|
| Zweites Kind, älteres Kind 2 Jahre alt | Ja, grundsätzlich |
| Zweites Kind, älteres Kind 3 Jahre alt | In der Regel nein, sofern keine andere Voraussetzung greift |
| Drittes Kind, zwei Geschwister im Alter von 4 und 5 Jahren | Ja, grundsätzlich |
| Drittes Kind, Geschwister im Alter von 2 und 7 Jahren | Ja, wegen des jüngeren Geschwisterkindes |
| Weiteres Kind mit Behinderung, 13 Jahre alt, GdB mindestens 20 | Ja, grundsätzlich |
Die Familienkonstellation sollte für jeden Lebensmonat neu betrachtet werden, wenn ein Geschwisterkind während des Elterngeldbezugs eine Altersgrenze erreicht.
Was gilt bei Adoption?
Bei Adoptivkindern wird für die Altersgrenzen des Geschwisterbonus nicht allein auf das Lebensalter abgestellt. Maßgeblich ist grundsätzlich die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt. Auch eine laufende Adoptionspflege kann berücksichtigt werden. Für ältere Adoptivkinder gelten besondere Grenzen.
Elterngeld für das zweite Kind berechnen
Die Berechnung beim zweiten Kind ist häufig komplizierter als beim ersten. Der Grund liegt darin, dass Eltern zwischen den Geburten Elternzeit nehmen, Teilzeit arbeiten oder vorübergehend kein Erwerbseinkommen haben. Welche Monate für die Berechnung berücksichtigt werden, hängt vom Erwerbsstatus und den gesetzlichen Ausklammerungsregeln ab.
Bemessungszeitraum und vorherige Elternzeit
Bei nicht selbstständig beschäftigten Eltern werden grundsätzlich die maßgeblichen Kalendermonate vor der Geburt herangezogen. Bei Selbstständigen gelten andere Regeln. Bestimmte Monate können übersprungen werden, etwa Monate mit Mutterschutz oder Elterngeldbezug für das erste Kind, solange dieses noch keine 15 Monate alt war.
Wer zwischen zwei Geburten wieder arbeitet, sollte Gehaltsabrechnungen und Angaben zur Elternzeit sorgfältig zusammentragen. Bei längeren Erwerbsunterbrechungen lohnt sich eine individuelle Prüfung, weil nicht jede Lücke automatisch ausgeklammert wird.
Ein niedrigeres Einkommen während der ersten Elternzeit bedeutet nicht automatisch, dass auch das Elterngeld für das zweite Kind entsprechend niedrig ausfällt.
Für eine erste Orientierung eignet sich die Anleitung zur Elterngeldberechnung 2026 mit Beträgen und Beispielen.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Beim zweiten oder dritten Kind können beide Varianten sinnvoll sein. Basiselterngeld ist auf einen höheren monatlichen Betrag über einen kürzeren Zeitraum ausgelegt. ElterngeldPlus verteilt die Leistung grundsätzlich auf einen längeren Zeitraum und kann besonders bei Teilzeitarbeit passen.
Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Mindestbetrag ohne Zuschläge | 300 Euro | 150 Euro |
| Regulärer Höchstbetrag | 1.800 Euro | 900 Euro |
| Geschwisterbonus mindestens | 75 Euro | 37,50 Euro |
| Typischer Einsatz | Betreuung ohne oder mit geringem Erwerbseinkommen | Längerer Bezug, häufig bei Teilzeit |
Der Geschwisterbonus kann bei beiden Varianten anfallen, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Die passende Kombination sollte zum Einkommen, zur geplanten Arbeitszeit und zur gewünschten Bezugsdauer passen.
Elterngeld für das zweite Kind beantragen: Schritt für Schritt
Der Antrag wird nach der Geburt gestellt. Eine gute Vorbereitung spart Zeit, besonders wenn bereits ein älteres Kind betreut wird und mehrere Einkommensnachweise benötigt werden.
- Anspruch prüfen: Wohnsitz, Betreuung, Arbeitszeit und Einkommensgrenze kontrollieren.
- Einkommen zusammenstellen: Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen und gegebenenfalls Nachweise aus selbstständiger Tätigkeit sammeln.
- Vorherige Elternzeit dokumentieren: Zeiträume mit Elterngeld, Mutterschutz und Teilzeitarbeit festhalten.
- Geschwisterbonus angeben: Alter und Haushaltszugehörigkeit der weiteren Kinder nachvollziehbar dokumentieren.
- Bezugsmonate planen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und mögliche Teilzeitphasen aufeinander abstimmen.
- Antrag einreichen: Zuständige Elterngeldstelle ermitteln und die geforderten Unterlagen vollständig übermitteln.
Welche Fehler häufig Geld kosten
Probleme entstehen oft, wenn der Bemessungszeitraum falsch eingeschätzt oder der Geschwisterbonus nicht ausreichend belegt wird. Auch die Annahme, dass der Zuschlag automatisch für sämtliche Bezugsmonate gilt, kann zu falschen Budgetplanungen führen.
Bei der Planung sollten Eltern deshalb prüfen, ob sich das Alter der älteren Kinder im Bezugszeitraum verändert. Wird die maßgebliche Grenze erreicht, kann sich die monatliche Zahlung anschließend verringern.
FAQ zum Geschwisterbonus und Elterngeld 2026
Wie viel Elterngeld gibt es beim zweiten Kind?
Das hängt vom maßgeblichen Einkommen vor der Geburt und vom Einkommen während des Bezugs ab. Der reguläre Betrag liegt beim Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Ein Geschwisterbonus kann die Zahlung auf mindestens 375 Euro und höchstens 1.980 Euro erhöhen.
Wird der Geschwisterbonus automatisch gezahlt?
Die zuständige Elterngeldstelle berücksichtigt die Anspruchsvoraussetzungen bei der Bearbeitung. Eltern sollten die Angaben zu weiteren Kindern vollständig machen und erforderliche Nachweise einreichen. Bei Unklarheiten empfiehlt sich eine Rückfrage vor Abschluss der Antragstellung.
Wie lange wird der Geschwisterbonus gezahlt?
Der Zuschlag kann für die Lebensmonate gezahlt werden, in denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Er endet grundsätzlich mit dem Lebensmonat, in dem das ältere Kind die relevante Altersgrenze erreicht.
Gibt es den Geschwisterbonus auch beim dritten Kind?
Ja. Entscheidend ist nicht die Geburtenreihenfolge, sondern die Zahl und das Alter der weiteren Kinder im Haushalt. Auch bei einem dritten Kind kann der Bonus gewährt werden, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Kann ich gleichzeitig Elterngeld für zwei Kinder erhalten?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn für beide Kinder Ansprüche bestehen. Das Elterngeld für das ältere Kind kann jedoch auf die Leistung für das jüngere Kind angerechnet werden. Deshalb ist eine genaue Berechnung wichtig.
Wird der Geschwisterbonus auch bei ElterngeldPlus gezahlt?
Ja. Beim ElterngeldPlus beträgt der Zuschlag zehn Prozent, mindestens jedoch 37,50 Euro pro Monat. Der reguläre Höchstbetrag kann dadurch auf 990 Euro steigen.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026?
Für Geburten im Jahr 2026 gilt grundsätzlich die Grenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Maßgeblich ist das gesetzlich relevante Einkommen im entsprechenden Kalenderjahr vor der Geburt.
Was Familien vor dem Antrag beachten sollten
Beim Elterngeld für das zweite oder dritte Kind sind drei Punkte entscheidend: die Berechnung des maßgeblichen Einkommens, die Wahl der Bezugsvariante und der zeitlich begrenzte Geschwisterbonus. Wer diese Aspekte früh plant, kann mögliche Einkommenslücken besser einschätzen und die Elternzeit verlässlich organisieren.
Die konkrete Zahlung hängt von den persönlichen Verhältnissen und den geltenden gesetzlichen Regeln ab. Für die endgültige Berechnung ist die zuständige Elterngeldstelle maßgeblich. Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung.