Der Familiennachzug nach Deutschland hängt 2026 nicht von einer einzigen Checkliste ab. Entscheidend sind vor allem die Staatsangehörigkeit der Beteiligten, das Verwandtschaftsverhältnis und der Aufenthaltstitel der Person, die bereits in Deutschland lebt. Für Ehegatten gelten andere Einzelregeln als für Kinder, Eltern oder Angehörige von EU-Bürgern, diе compakt.de berichtet.
Hinzu kommt eine wichtige Besonderheit: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist seit dem 24. Juli 2025 grundsätzlich ausgesetzt und bleibt dies nach aktueller Rechtslage bis einschließlich 23. Juli 2027. Härtefälle nach den dafür vorgesehenen Vorschriften bleiben möglich. Wer dagegen zu einer Fachkraft, einem deutschen Staatsangehörigen oder zu bestimmten anderen rechtmäßig in Deutschland lebenden Personen zieht, bewegt sich in einem anderen rechtlichen Rahmen. Einen breiteren Überblick über Visum und Aufenthaltsstatus bietet der Compakt-Ratgeber zu Aufenthalt in Deutschland 2026.
Der wichtigste Schritt findet deshalb vor dem Visumantrag statt: Zuerst muss geklärt werden, zu wem der Nachzug erfolgt und welchen Aufenthaltstitel diese Person besitzt.

Wer 2026 über Familiennachzug nach Deutschland kommen kann
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Der klassische Fall ist der Ehegattennachzug nach Deutschland. Bei einem Nachzug zu einem Drittstaatsangehörigen verlangt das Aufenthaltsgesetz grundsätzlich, dass die in Deutschland lebende Person einen geeigneten Aufenthaltstitel besitzt. Dazu können beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU gehören.
Bei Ehegatten gelten grundsätzlich auch Anforderungen an die Volljährigkeit. Beide Ehepartner müssen im Regelfall mindestens 18 Jahre alt sein. Ob vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen sind, hängt dagegen von der konkreten Konstellation und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab.
Für Ehegatten bestimmter Fachkräfte gelten Erleichterungen. Beim Nachzug zu einer Fachkraft mit entsprechendem Aufenthaltstitel muss nach den Informationen des Bundesportals „Make it in Germany“ in der Regel kein bestimmtes Deutschniveau vor der Einreise nachgewiesen werden.
„Beim Familiennachzug entscheidet nicht allein die Ehe. Der Aufenthaltstitel der Bezugsperson kann bestimmen, welche weiteren Voraussetzungen und Erleichterungen gelten.“
Kinder unter 18 Jahren
Minderjährige ledige Kinder können grundsätzlich zu ihren Eltern nachziehen, wenn die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Kindern ab 16 Jahren können zusätzliche Bedingungen relevant werden, insbesondere wenn sie ihren Lebensmittelpunkt nicht gemeinsam mit den Eltern nach Deutschland verlegen.
Der 18. Geburtstag ist eine wichtige Grenze. Volljährige Kinder fallen normalerweise nicht mehr unter den regulären Kindernachzug und benötigen häufig einen eigenen Aufenthaltsgrund, etwa Studium, Ausbildung oder Beschäftigung.
Eltern und Schwiegereltern
Der Elternnachzug ist deutlich enger geregelt. Eine relevante Ausnahme betrifft bestimmte Fachkräfte: Wurde der maßgebliche Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erteilt und gehört er zu den gesetzlich genannten Titeln, kann unter weiteren Voraussetzungen ein Nachzug von Eltern möglich sein. Unter bestimmten Bedingungen gilt dies auch für Schwiegereltern.

Sonstige Familienangehörige können außerhalb spezieller Regelungen insbesondere bei einer außergewöhnlichen Härte berücksichtigt werden. Ein gewöhnlicher Wunsch, näher bei erwachsenen Verwandten zu leben, reicht dafür nicht automatisch.
Voraussetzungen für den Familiennachzug 2026
Aufenthaltstitel und familiäre Beziehung
Für den Familiennachzug zu Ausländern verlangt § 29 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich einen geeigneten Aufenthaltstitel der Person in Deutschland. Welche Titel infrage kommen und wie sich Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU und Niederlassungserlaubnis unterscheiden, erklärt auch der Beitrag über die Aufenthaltstitel-Arten in Deutschland 2026.
Die familiäre Beziehung muss dokumentiert werden. Typische Nachweise sind:
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde;
- Geburtsurkunden bei Kindern;
- gültige Reisepässe;
- gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht;
- bei allein reisenden Kindern gegebenenfalls die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten;
- je nach Fall Nachweise über Aufenthalt, Einkommen, Wohnung und Krankenversicherung.
Ausländische Personenstandsurkunden können weitere formale Anforderungen auslösen. Welche Originale, Übersetzungen, Apostillen oder sonstigen Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach Herkunftsstaat und zuständiger Auslandsvertretung.
Lebensunterhalt und Wohnraum
Beim Nachzug zu ausländischen Staatsangehörigen gehören gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum häufig zu den zentralen Prüfpunkten. Es gibt allerdings relevante gesetzliche Ausnahmen und Erleichterungen, weshalb keine pauschale monatliche Einkommensgrenze für sämtliche Fälle genannt werden kann.
| Konstellation | Typische Kernpunkte 2026 |
|---|---|
| Ehegatte zu deutschem Staatsangehörigen | Ehe, gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, weitere Voraussetzungen des § 28 AufenthG |
| Ehegatte zu Drittstaatsangehörigem | geeigneter Aufenthaltstitel, je nach Fall Lebensunterhalt, weitere Voraussetzungen |
| Ehegatte zu Fachkraft | mehrere Erleichterungen möglich |
| Minderjähriges lediges Kind | Aufenthalt der Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils, Alter und Familienverhältnis |
| Eltern bestimmter Fachkräfte | unter anderem erstmalige Erteilung eines begünstigten Titels ab 1. März 2024 |
| Subsidiär Schutzberechtigte | regulärer Nachzug bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt; Härtefälle bleiben möglich |
Bei Inhabern bestimmter Fachkräftetitel wurden die Regeln zum Wohnraum erleichtert. Deshalb sollte die Wohnungsgröße nicht isoliert geprüft werden, ohne zuerst die genaue Rechtsgrundlage des Aufenthaltstitels festzustellen.
Eine im Internet genannte pauschale Einkommens- oder Quadratmetergrenze kann für den eigenen Antrag falsch sein, obwohl sie in einem anderen Familiennachzugsfall tatsächlich relevant ist.
Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
Wann A1 grundsätzlich eine Rolle spielt
Beim gewöhnlichen Ehegattennachzug sieht § 30 Aufenthaltsgesetz grundsätzlich vor, dass der nachziehende Ehepartner sich zumindest auf einfache Art auf Deutsch verständigen kann. In der Praxis wird in den entsprechenden Fällen häufig ein Sprachnachweis auf dem Niveau A1 verlangt.
Davon bestehen gesetzliche Ausnahmen. Besonders relevant sind Konstellationen mit bestimmten Fachkräften und Aufenthaltstiteln. Deshalb sollte ein Sprachkurs nicht allein aufgrund eines allgemeinen Ratgebers als zwingende Visumvoraussetzung eingeplant werden.
„A1 ist beim Ehegattennachzug eine wichtige Grundregel, aber keine ausnahmslos geltende Voraussetzung für jede Familie.“
Kinder haben andere Regeln
Beim Kindernachzug gelten die A1-Regeln des Ehegattennachzugs nicht einfach entsprechend. Entscheidend sind Alter, Familienkonstellation und Aufenthaltsstatus der Eltern.
Bei einem bereits 16-jährigen Kind kann die Prüfung strenger werden, wenn es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland verlegt. § 32 AufenthG enthält dafür besondere Anforderungen an Sprachkenntnisse beziehungsweise die Integrationsperspektive.
Familiennachzug beantragen: Anleitung in 7 Schritten
Das Visum zum Familiennachzug wird bei visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen grundsätzlich vor der Einreise beantragt. Viele nationale Visumanträge können inzwischen über das Auslandsportal digital vorbereitet beziehungsweise gestellt werden.
- Status der Bezugsperson klären. Zuerst feststellen, ob die Person in Deutschland deutscher Staatsangehöriger, EU-Bürger, Fachkraft, Schutzberechtigter oder Inhaber eines anderen Aufenthaltstitels ist.
- Passende Nachzugsregel bestimmen. Ehegatten-, Kinder- und Elternnachzug haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen.
- Personenstandsurkunden vorbereiten. Reisepass, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und gegebenenfalls Sorgerechtsunterlagen vollständig zusammenstellen.
- Zusätzliche Voraussetzungen prüfen. Je nach Fall gehören Deutschkenntnisse, Krankenversicherung, Einkommen oder Wohnraumnachweis dazu.
- Nationales Visum beantragen. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beziehungsweise über das verfügbare Onlineverfahren.
- Nach der Einreise Wohnsitz anmelden. Die neue Adresse muss entsprechend den deutschen Meldevorschriften registriert werden.
- Aufenthaltserlaubnis beantragen. Vor Ablauf des Einreisevisums wird bei der zuständigen Ausländerbehörde der Aufenthaltstitel zum Familiennachzug beantragt.
Für ein nationales Visum zum längerfristigen Aufenthalt beträgt die reguläre Visumgebühr 75 Euro. Es bestehen Befreiungen und Ermäßigungen. Ehegatten und minderjährige ledige Kinder deutscher Staatsangehöriger sind beispielsweise von der Visumgebühr befreit.
Wer nach der Einreise einen Aufenthaltstitel erhält, sollte genau prüfen, welcher Titel ausgestellt wurde. Die rechtlichen Unterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Dokumenten werden im Compakt-Überblick zu Aufenthaltstiteln 2026 erläutert.
Was nach der Einreise passiert
Anmeldung und Ausländerbehörde
Mit dem Visum endet das Verfahren nicht. Nach dem Einzug folgt die Anmeldung der Wohnadresse. Anschließend muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Dafür können erneut Pässe, Heirats- und Geburtsurkunden, Mietunterlagen sowie Einkommens- oder Steuerunterlagen verlangt werden. Welche Dokumente tatsächlich nötig sind, hängt vom Aufenthaltsstatus und der familiären Situation ab.
Darf der nachgezogene Ehepartner arbeiten?
Beim regulären Ehegattennachzug zu einer ausländischen Fachkraft erhält der zugezogene Ehepartner mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel grundsätzlich das Recht auf Erwerbstätigkeit. Das macht den Familiennachzug rechtlich deutlich mehr als ein Besuchsvisum.
Auch die langfristige Perspektive sollte getrennt betrachtet werden. Eine Aufenthaltserlaubnis wegen Familiennachzugs bedeutet nicht automatisch eine Einbürgerung. Für die deutsche Staatsangehörigkeit gelten eigene Voraussetzungen; Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Einbürgerung in Deutschland 2026.
Visum, Aufenthaltserlaubnis und spätere Einbürgerung sind drei unterschiedliche rechtliche Schritte und sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Sonderfall subsidiärer Schutz 2026
Für Familien mit subsidiärem Schutzstatus ist die Rechtslage 2026 besonders wichtig. Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs trat am 24. Juli 2025 in Kraft. Der reguläre Nachzug nach § 36a AufenthG wird seitdem bis einschließlich 23. Juli 2027 nicht gewährt.
Bereits gestellte Anträge beziehungsweise Registrierungen werden nach Angaben des Auswärtigen Amts grundsätzlich auf dem bei Beginn der Aussetzung erreichten Verfahrensstand gehalten. Nach Ende der Aussetzung kann die Bearbeitung vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Änderungen wieder aufgenommen werden.
Härtefälle bleiben möglich. Die §§ 22 und 23 AufenthG wurden von der Aussetzung nicht erfasst und können insbesondere bei dringenden humanitären Gründen relevant sein.
„Familiennachzug ist 2026 deshalb nicht gleich Familiennachzug: Bei subsidiär Schutzberechtigten gelten derzeit wesentlich andere Bedingungen als bei anerkannten Flüchtlingen, Deutschen oder ausländischen Fachkräften.“
FAQ zum Familiennachzug nach Deutschland 2026
Wie lange dauert der Familiennachzug?
Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Die Dauer hängt von der deutschen Auslandsvertretung, der Beteiligung der Ausländerbehörde, der Vollständigkeit der Unterlagen und möglichen Prüfungen ausländischer Urkunden ab. Der Antrag sollte deshalb möglichst früh vorbereitet werden.
Braucht der Ehepartner 2026 immer Deutsch A1?
Nein. Einfache Deutschkenntnisse sind beim Ehegattennachzug zwar eine wichtige gesetzliche Grundregel, es bestehen jedoch mehrere Ausnahmen. Beim Nachzug zu bestimmten Fachkräften kann beispielsweise kein vorheriger Nachweis eines bestimmten Deutschniveaus erforderlich sein.
Wie viel Einkommen braucht man für Familiennachzug?
Es gibt keine einzige Euro-Grenze, die für alle Familien gilt. Lebensunterhalt, Haushaltsgröße, Wohnkosten, Krankenversicherung und der Aufenthaltstitel der Bezugsperson können die Prüfung beeinflussen. Bei bestimmten Konstellationen gelten zudem gesetzliche Privilegierungen.
Können volljährige Kinder über Familiennachzug kommen?
Der reguläre Kindernachzug betrifft grundsätzlich minderjährige ledige Kinder. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird normalerweise ein eigener Aufenthaltszweck benötigt. Besondere Ausnahme- oder Härtefallregelungen bleiben davon unberührt.
Kann man Eltern nach Deutschland holen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Seit der Reform der Fachkräfteeinwanderung besteht für Eltern und teilweise Schwiegereltern bestimmter Fachkräfte eine zusätzliche Möglichkeit, wenn der maßgebliche Aufenthaltstitel der Fachkraft erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erteilt wurde. Die Sicherung des Lebensunterhalts spielt dabei eine wesentliche Rolle.
Darf ein nachgezogener Ehepartner in Deutschland arbeiten?
Bei der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug besteht grundsätzlich Zugang zur Erwerbstätigkeit. Bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels sollten die eingetragenen Nebenbestimmungen trotzdem kontrolliert werden.
Ist Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte 2026 möglich?
Der Familiennachzug nach § 36a AufenthG ist bis einschließlich 23. Juli 2027 ausgesetzt. Möglichkeiten für besondere Härtefälle nach §§ 22 und 23 AufenthG bleiben bestehen.
Was Familien 2026 vor dem Antrag klären sollten
Beim Familiennachzug Deutschland 2026 entscheidet die konkrete Familien- und Aufenthaltssituation über den richtigen Weg. Ehepartner und minderjährige Kinder haben häufig klare gesetzliche Nachzugsmöglichkeiten, während Eltern, sonstige Angehörige und Familien subsidiär Schutzberechtigter unter anderen Voraussetzungen fallen.
Vor der Antragstellung sollten deshalb Aufenthaltstitel, Visumpflicht, Personenstandsurkunden, mögliche Sprachvoraussetzungen und finanzielle Nachweise gemeinsam geprüft werden. Fehlende oder formal ungeeignete Dokumente können ein Verfahren erheblich verzögern.
Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung.