Die französische Justiz richtet erneut den Blick auf einen brisanten Fall rund um den marokkanischen Verteidiger von Paris Saint-Germain, Achraf Hakimi. Ein Ermittlungsrichter hat eine Anklageschrift wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 24-jährigen Frau erhalten. Sollte das Gericht den Fußballprofi für schuldig befinden, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft, berichtet Compakt.DE.
Was über den Vorfall bekannt ist
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2023 in der Residenz des Spielers am Stadtrand von Paris. Nach Angaben der Ermittler hatte die Frau nach einem Nachrichtenaustausch das Haus des Fußballers freiwillig betreten, später jedoch sexuelle Übergriffe ohne ihr Einverständnis gemeldet. Die Geschädigte wandte sich unmittelbar an die Polizei, woraufhin Hakimi festgenommen wurde. Im Rahmen der Ermittlungen erhob die Pariser Staatsanwaltschaft formelle Anklage. Am 1. August 2025 wurde eine Anklageschrift unterzeichnet, die in Kürze dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung über die Einleitung des Gerichtsverfahrens vorgelegt wird.
Juristische Konsequenzen für den PSG-Spieler und das marokkanische Nationalteam
Laut französischem Strafgesetzbuch drohen dem Angeklagten im Falle einer Verurteilung zwischen 10 und 15 Jahren Haft. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Vorwurf den europäischen Profisport erschüttert. Der Fall Hakimi sorgt jedoch für besondere Aufmerksamkeit, da der Spieler einem internationalen Top-Klub angehört und auf höchstem Niveau aktiv ist. Die Verteidigung äußerte sich bislang nicht öffentlich zum Ermittlungsstand, hatte jedoch zuvor betont, dass die Begegnung einvernehmlich gewesen sei.
Mögliche Auswirkungen auf den Klub und die Nationalmannschaft
Paris Saint-Germain hat sich bisher nicht offiziell zu dem Fall geäußert. Sollte ein Strafverfahren eröffnet werden, könnte der Klub den Spieler vorläufig suspendieren. Auch Hakimis Rolle im marokkanischen Nationalteam steht auf dem Spiel – sein Einsatz bei kommenden internationalen Wettbewerben ist derzeit ungewiss. Sollte die Anklage bestätigt werden, wird das Verfahren an ein Strafgericht übergeben. Die erste Anhörung könnte bereits im Herbst 2025 stattfinden. Die Verteidigung hat das Recht, gegen die Verfahrenseinleitung Berufung einzulegen, jedoch dürfte dies angesichts der Beweislage nur begrenzte Erfolgsaussichten haben. Zuvor berichteten wir über den Tod der Biathletin Laura Dahlmeier.