Mütterrente III ab 1. Januar 2027: Was sich für Eltern ändert und wann die Nachzahlung kommt

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in München. Foto: Rufus46, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Ab dem 1. Januar 2027 werden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 36 statt 30 Monate Kindererziehungszeit in der Rente angerechnet. Das bringt pro Kind einen halben Entgeltpunkt mehr – nach dem heutigen Rentenwert rund 21 Euro brutto im Monat. Ausgezahlt wird der Zuschlag aber erst 2028, für 2027 gibt es eine Nachzahlung.

Die Deutsche Rentenversicherung rechnet damit, dass rund 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren. Die Details erklärt sie in ihren Fragen und Antworten zur Mütterrente III. Beschlossen wurde die Neuregelung mit dem Rentenpaket 2025 der Bundesregierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichtag ist der 1. Januar 2027: Für jedes vor 1992 geborene Kind zählen dann 36 Monate Erziehungszeit – genauso viel wie für jüngere Kinder.
  • Das Geld fließt erst 2028. Wer schon vorher Rente bezieht, bekommt den Betrag für 2027 nachgezahlt.
  • Ein Antrag ist in den meisten Fällen nicht nötig – die Rentenversicherung rechnet automatisch neu.

Wie viel bringt die Mütterrente III pro Kind?

Die zusätzlichen sechs Monate Erziehungszeit entsprechen einem halben Entgeltpunkt. Ein voller Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2026 laut Bundesarbeitsministerium 42,52 Euro wert, ein halber also 21,26 Euro. Daraus ergibt sich folgende Orientierung:

Vor 1992 geborene Kinder Plus pro Monat (brutto) Plus für zwölf Monate (brutto)
1 Kind 21,26 € 255,12 €
2 Kinder 42,52 € 510,24 €
3 Kinder 63,78 € 765,36 €
4 Kinder 85,04 € 1.020,48 €

Die Werte beruhen auf dem Rentenwert von heute. Er wird in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Die Rentenversicherung betont, dass sich der Wert für 2028 noch nicht verlässlich vorhersagen lässt, er aber voraussichtlich höher liegen wird. Die Tabelle zeigt also eher eine Untergrenze als den endgültigen Betrag.

Wichtig für die Praxis: Es handelt sich um Bruttobeträge. Von der gesetzlichen Rente gehen in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, je nach Gesamteinkommen kann auch Steuer anfallen.

Warum kommt das Geld erst 2028?

Die Rentenversicherung muss Millionen Rentenkonten anpassen. Wegen dieses technischen Aufwands beginnt die Auszahlung erst 2028. Für die Betroffenen gilt dabei:

  • Rente beginnt vor Januar 2028: Der Zuschlag für die Zeit ab Januar 2027 wird nachgezahlt.
  • Rente beginnt ab Januar 2028: Die zusätzlichen Erziehungszeiten sind von Anfang an in der Rente enthalten.

Wann genau 2028 die Umstellung und die Nachzahlung auf dem Konto landen, hat die Rentenversicherung noch nicht im Detail bekanntgegeben. Wer seine Rente plant, sollte den Zuschlag für 2027 deshalb nicht fest in sein Haushaltsbudget einrechnen.

Muss ich einen Antrag stellen?

In den meisten Fällen nicht. Die Rentenversicherung unterscheidet drei Gruppen:

  1. Sie beziehen bereits Rente (Beginn vor dem 1. Januar 2028): Die Neuberechnung und Auszahlung laufen weitgehend automatisch.
  2. Sie sind noch nicht in Rente, haben die Erziehungszeiten aber schon beantragt: Die Rentenversicherung prüft die Änderung 2028 von sich aus und aktualisiert Ihr Versicherungskonto.
  3. Sie sind noch nicht in Rente und haben noch keine Erziehungszeiten beantragt: Diese werden spätestens mit dem Rentenantrag geprüft.

Ein Blick in den Versicherungsverlauf lohnt sich trotzdem. Fehlen dort Kinder oder sind die Zeiten beim falschen Elternteil eingetragen, sollten Sie das mit der Rentenversicherung klären. Eltern konnten die Erziehungszeiten untereinander aufteilen – deshalb können auch Väter von der Mütterrente III profitieren.

Wird der Zuschlag auf andere Leistungen angerechnet?

Ja, das ist möglich. Weil die Mütterrente III die gesetzliche Rente erhöht, kann sie auf bedürftigkeitsabhängige Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet werden. Wer etwa Wohngeld Plus bezieht, sollte die höhere Rente der Wohngeldstelle melden, sobald sie gezahlt wird.

Auch bei Hinterbliebenen kann es Auswirkungen geben: Wird der Zuschlag als Teil der eigenen Rente gezahlt, etwa einer Altersrente, kann er auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden. Unter dem Strich bleibt dann womöglich weniger übrig als in der Tabelle oben.

Was bisher galt

Die Mütterrente III ist der dritte Schritt einer schrittweisen Angleichung. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, galten bisher kürzere Erziehungszeiten als für jüngere Kinder:

  • bis 30. Juni 2014: bis zu 12 Monate
  • ab 1. Juli 2014 (Mütterrente I): bis zu 24 Monate
  • ab 1. Januar 2019 (Mütterrente II): bis zu 30 Monate
  • ab 1. Januar 2027 (Mütterrente III): bis zu 36 Monate

Damit ist die Lücke zu Kindern ab Jahrgang 1992 geschlossen. Die Mehrkosten trägt der Bund aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss.

Bei Fragen zu Ihrem eigenen Rentenkonto hilft das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Rente und zur Anrechnung auf andere Leistungen wenden Sie sich an die Rentenversicherung oder eine Beratungsstelle – dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung.

Foto: Gebäude der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd in München. Rufus46, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.