Die Homeoffice-Pauschale 2026 beträgt 6 Euro pro Kalendertag, an dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Maximal lassen sich 1.260 Euro im Jahr ansetzen, also 210 Tage. Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht nötig. Entscheidend ist, ob überwiegend zu Hause gearbeitet und eine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde, diе compakt.de berichtet.
Für Arbeitnehmer gilt außerdem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Die Tagespauschale gehört zu den Werbungskosten und wirkt zusätzlich oft erst, wenn alle Werbungskosten zusammen über 1.230 Euro liegen. Einen breiteren Überblick bietet der compakt-Ratgeber zur Steuererklärung 2026.
Sechs Euro Homeoffice-Pauschale bedeuten nicht sechs Euro Steuererstattung, sondern sechs Euro zusätzliche Werbungskosten.

Homeoffice-Pauschale 2026: Höhe und Höchstbetrag
6 Euro täglich, höchstens 1.260 Euro
Die gesetzliche Tagespauschale fürs Homeoffice liegt bei 6 Euro. Nach 210 berücksichtigungsfähigen Tagen ist der Jahresdeckel von 1.260 Euro erreicht.
| Anrechenbare Tage | Betrag pro Tag | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| 50 | 6 Euro | 300 Euro |
| 100 | 6 Euro | 600 Euro |
| 150 | 6 Euro | 900 Euro |
| 200 | 6 Euro | 1.200 Euro |
| 210 oder mehr | 6 Euro | maximal 1.260 Euro |
Warum der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wichtig ist
Bei Beschäftigten berücksichtigt das Finanzamt ohnehin 1.230 Euro Werbungskosten. 150 Homeoffice-Tage ergeben 900 Euro und überschreiten diese Schwelle allein nicht. Erst weitere berufliche Kosten können die Gesamtsumme darüber heben.
Praxis-Kommentar: Entscheidend ist nicht nur die Zahl der Homeoffice-Tage, sondern die Summe aller beruflich veranlassten Werbungskosten.
Wann ein Homeoffice-Tag steuerlich zählt
Mehr als die Hälfte des Arbeitstags zu Hause
Grundsätzlich zählt ein Tag, wenn die Tätigkeit zeitlich überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird. „Überwiegend“ bedeutet mehr als die Hälfte der tatsächlichen täglichen Arbeitszeit. Ein kurzer Außentermin kann daher unschädlich sein.
Ein separates Büro verlangt die Homeoffice-Regel 2026 nicht. Auch eine Arbeitsecke oder der Küchentisch können genügen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sonderfall ohne dauerhaft anderen Arbeitsplatz
Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann die Tagespauschale auch möglich sein, wenn am selben Tag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet wurde. Wer diese Ausnahme nutzt, sollte das Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes plausibel belegen können.
Für die Tagespauschale entscheidet der konkrete Arbeitstag, nicht die Größe oder Ausstattung der Wohnung.
Homeoffice und Pendlerpauschale richtig trennen
Bürotag und Heimarbeit nicht doppelt zählen
Wer an einem Tag die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, kann im Regelfall nicht zugleich die normale Tagespauschale beanspruchen. Homeoffice- und Pendeltage müssen deshalb sauber getrennt werden. 2026 ist das besonders relevant, weil die Entfernungspauschale 38 Cent je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer beträgt.
Wie sich Fahrtage berechnen lassen, zeigt der compakt-Beitrag zur Pendlerpauschale 2026. Kalender und tatsächliche Anwesenheit sollten zusammenpassen.
Beispiel für eine hybride Woche
Eine Angestellte arbeitet montags und freitags zu Hause, sonst im Büro. Für qualifizierte Heimarbeitstage gelten 6 Euro; für Bürotage grundsätzlich die Entfernungspauschale. Urlaub, Krankheit oder freie Tage zählen nicht.
Praxis-Hinweis: Derselbe Kalendertag sollte nicht gleichzeitig als regulärer Homeoffice-Tag und als voller Pendeltag angesetzt werden.
Welche Kosten zusätzlich absetzbar sein können
Arbeitsmittel sind nicht in den 6 Euro enthalten
Die Werbungskosten im Homeoffice enden nicht bei der Tagespauschale. Beruflich genutzte Arbeitsmittel können unter den üblichen Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden.
Dazu gehören je nach beruflicher Nutzung:
- Bildschirm, Tastatur, Drucker oder Rechner,
- Schreibtisch und Bürostuhl,
- Fachliteratur und berufliche Software,
- Fortbildungs- und Weiterbildungskosten,
- beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten.
Arbeitszimmer folgt eigenen Regeln
Die Tagespauschale darf für denselben Zeitraum nicht zusätzlich zu tatsächlichen Kosten oder zur Jahrespauschale eines häuslichen Arbeitszimmers angesetzt werden.
Für die Planung der Abgabe helfen die compakt-Informationen zu den Steuerfristen 2026, damit Steuerjahr und Abgabejahr nicht verwechselt werden.
Homeoffice-Tage dokumentieren und eintragen
Eine nachvollziehbare Tagesliste anlegen
Berücksichtigungsfähige Kalendertage müssen aufgezeichnet und bei Bedarf glaubhaft gemacht werden. Eine laufende Dokumentation ist besser als eine grobe Jahresschätzung.
So lässt sich die Homeoffice-Pauschale absetzen:
- Homeoffice-Tage im Kalender markieren.
- Büro-, Dienstreise-, Urlaubs- und Krankheitstage getrennt erfassen.
- Bei wechselnden Arbeitsorten die erste Tätigkeitsstätte berücksichtigen.
- Dienstpläne oder Homeoffice-Vereinbarungen aufbewahren.
- Am Jahresende höchstens 210 qualifizierte Tage ansetzen.
Eine einfache, realistische Tagesliste ist meist die beste Grundlage für Rückfragen des Finanzamts.
Mehrere Jobs bringen nicht mehrfach 6 Euro
Auch bei mehreren Tätigkeiten zu Hause bleibt es bei höchstens 6 Euro je Kalendertag. Der Betrag kann einer Tätigkeit zugeordnet oder auf mehrere verteilt werden.
Bei Arbeitnehmern gehört die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung zu den Werbungskosten in der Anlage N. ELSTER trennt normale Homeoffice-Tage vom Sonderfall ohne dauerhaft anderen Arbeitsplatz.
FAQ zur Homeoffice-Pauschale 2026
Wie viel Euro kann man 2026 pro Homeoffice-Tag absetzen?
Es gelten 6 Euro pro berücksichtigungsfähigem Kalendertag. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro im Jahr.
Wie viele Homeoffice-Tage werden maximal anerkannt?
Über die Tagespauschale können höchstens 210 Tage berücksichtigt werden.
Brauche ich ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Für die Tagespauschale ist kein separates häusliches Arbeitszimmer erforderlich.
Kann ich Homeoffice und Fahrtkosten am selben Tag absetzen?
Im Regelfall nicht, wenn die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde. Eine Ausnahme kann gelten, wenn für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Kann ich Laptop und Schreibtisch zusätzlich absetzen?
Arbeitsmittel sind von der Tagespauschale nicht umfasst und können unter den üblichen Voraussetzungen zusätzlich berücksichtigt werden.
Muss der Arbeitgeber meine Homeoffice-Tage bestätigen?
Eine generelle Arbeitgeberbescheinigung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Tage müssen aber aufgezeichnet und bei Bedarf glaubhaft gemacht werden können.
Wann bringt die Pauschale tatsächlich einen Steuervorteil?
Bei Arbeitnehmern wirkt sie sich zusätzlich häufig erst aus, wenn die gesamten Werbungskosten über 1.230 Euro liegen.

Die Homeoffice-Pauschale 2026 bleibt leicht zu berechnen: 6 Euro pro qualifiziertem Tag, maximal 1.260 Euro. Steuerlich zählt jedoch die gesamte Werbungskostenrechnung. Wer Homeoffice-Tage laufend dokumentiert und Arbeitsmittel sowie Pendeltage korrekt ergänzt, vermeidet typische Lücken.
Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung und keine individuelle Steuerberatung.