Die Bürgergeld Höhe 2026 lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Eine alleinstehende Person erhält einen anderen Regelbedarf als ein Paar, eine alleinerziehende Mutter oder eine Familie mit mehreren Kindern. Zusätzlich können angemessene Kosten für Wohnung und Heizung sowie bestimmte Mehrbedarfe übernommen werden. Gleichzeitig rechnet das Jobcenter Einkommen wie Arbeitslohn, Unterhalt oder Kindergeld grundsätzlich auf den ermittelten Bedarf an, diе compakt.de berichtet.
Für die Haushaltsplanung ist deshalb eine wichtige Unterscheidung nötig: Der Regelsatz bezeichnet nur den pauschalen Betrag für den laufenden Lebensunterhalt. Die tatsächliche Überweisung kann höher ausfallen, wenn Wohnkosten hinzukommen, oder niedriger, wenn anrechenbares Einkommen vorhanden ist. Dieser Ratgeber zeigt die offiziellen Monatsbeträge für 2026, erklärt Beispielrechnungen für Singles, Paare und Familien und ordnet die Umstellung auf die neue Grundsicherung ab Juli 2026 ein.
Einen breiteren Überblick über Voraussetzungen, Antrag, Einkommen und Reform bietet der Ratgeber zum Bürgergeld 2026 mit allen wichtigen Regeln.
Bürgergeld Höhe 2026: Die aktuellen Regelsätze
Die Regelbedarfe bleiben zum 1. Januar 2026 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene gelten monatlich 563 Euro. Volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten jeweils 506 Euro, sodass der gemeinsame Regelbedarf eines Paares 1.012 Euro beträgt.
Kinder und Jugendliche erhalten abhängig vom Alter unterschiedliche Beträge. Entscheidend ist die Altersgruppe, in der sich das Kind im jeweiligen Monat befindet. Mit dem Erreichen einer neuen Altersstufe ändert sich grundsätzlich auch der anzusetzende Regelbedarf.

Der Regelsatz soll unter anderem Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsgeräte, Telefon, Verkehr und soziale Teilhabe abdecken. Auch normaler Haushaltsstrom wird grundsätzlich aus diesem Betrag bezahlt. Heizkosten und die Kosten einer zentralen Warmwasserbereitung gehören dagegen üblicherweise zu den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Der in Tabellen genannte Regelsatz ist nicht automatisch der Betrag, der am Monatsanfang auf dem Konto eingeht. Erst nach der Prüfung von Miete, Heizkosten, Mehrbedarfen, Einkommen und Vermögen steht der individuelle Leistungsanspruch fest.
Wie viel Bürgergeld bekommt eine alleinstehende Person?
Eine alleinstehende, erwerbsfähige Person ohne anrechenbares Einkommen hat 2026 zunächst einen Regelbedarf von 563 Euro. Hinzu kommen grundsätzlich die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Wie hoch diese sein dürfen, hängt vom Wohnort und den dort geltenden Richtwerten ab.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwendet in einer Beispielrechnung durchschnittliche Unterkunftskosten von 419 Euro. Daraus ergibt sich rechnerisch:
- Regelbedarf: 563 Euro
- Unterkunft und Heizung im Beispiel: 419 Euro
- Gesamtbedarf: 982 Euro
- Anrechenbares Einkommen: 0 Euro
- Möglicher Leistungsanspruch im Beispiel: 982 Euro
Die 419 Euro sind keine bundesweit garantierte Mietgrenze. In München, Hamburg oder Frankfurt können andere Richtwerte gelten als in kleineren Städten und ländlichen Regionen. Auch Haushaltsgröße, Bruttokaltmiete, Heizart und örtlicher Wohnungsmarkt spielen eine Rolle.
Was wird vom Regelbedarf bezahlt?
Vom monatlichen Regelsatz müssen Bezieher viele alltägliche Ausgaben selbst finanzieren. Dazu gehören insbesondere:
- Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke
- Kleidung und Schuhe
- normaler Haushaltsstrom
- Körperpflege und Haushaltsbedarf
- Telefon und Internet
- Fahrkarten und Mobilität
- Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe
- kleinere Anschaffungen und Reparaturen
Unregelmäßige Ausgaben sind grundsätzlich ebenfalls aus dem Regelsatz anzusparen. Geht beispielsweise ein kleineres Haushaltsgerät kaputt, übernimmt das Jobcenter nicht automatisch die Kosten. Bei einem unabweisbaren Bedarf kann im Einzelfall ein Darlehen möglich sein.
Was kommt zusätzlich infrage?
Zusätzlich können angemessene Miet- und Heizkosten, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie anerkannte Mehrbedarfe berücksichtigt werden. Bei der dezentralen Warmwasserbereitung durch einen Durchlauferhitzer oder Boiler kann ebenfalls ein pauschaler Mehrbedarf entstehen.
Sozialrechtlicher Praxishinweis:
„Wer nur den Regelsatz betrachtet, unterschätzt den tatsächlichen Gesamtbedarf. Bei vielen Haushalten machen Unterkunft und Heizung einen erheblichen Teil der Jobcenter-Leistung aus.“
Wie viel Bürgergeld erhält ein Paar 2026?
Leben zwei volljährige Partner als Bedarfsgemeinschaft zusammen, erhält jeder grundsätzlich 506 Euro. Der gemeinsame Regelbedarf liegt damit bei 1.012 Euro pro Monat. Er ist niedriger als die Summe zweier alleinstehender Personen, weil der Gesetzgeber von gemeinsam nutzbaren Haushaltsausgaben ausgeht.
Bei angenommenen Unterkunfts- und Heizkosten von 559 Euro ergibt die offizielle Beispielrechnung folgenden Bedarf:
Verdient einer der Partner Geld, wird das Einkommen nicht ausschließlich bei dieser Person betrachtet. In einer Bedarfsgemeinschaft wird geprüft, in welchem Umfang es den gemeinsamen Bedarf deckt. Vom Erwerbseinkommen bleiben jedoch gesetzliche Freibeträge anrechnungsfrei.
Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?
Eine Bedarfsgemeinschaft entsteht nicht nur durch eine Ehe. Auch unverheiratete Partner können als Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft gewertet werden. Maßgeblich sind die tatsächlichen Lebensverhältnisse. Eine reine Wohngemeinschaft ist dagegen nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft.
Das Jobcenter kann unter anderem prüfen, ob Partner:
- dauerhaft zusammenleben;
- gemeinsam wirtschaften;
- füreinander Verantwortung übernehmen;
- gemeinsame Kinder betreuen;
- über Einkommen oder Vermögen des anderen verfügen können.
Die Einordnung wirkt sich erheblich auf die Berechnung aus. Wer fälschlich als Partner statt als Mitbewohner eingestuft wird, sollte den Bescheid und die zugrunde gelegten Tatsachen sorgfältig kontrollieren.
Bürgergeld für Familien mit Kindern 2026
Bei Familien werden die Regelbedarfe aller Mitglieder addiert. Dazu kommen angemessene Wohn- und Heizkosten. Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und weiteres Einkommen der Kinder werden anschließend grundsätzlich berücksichtigt.
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind. Es erhöht zwar das verfügbare Einkommen der Familie, wird beim Bürgergeld aber in der Regel als Einkommen des Kindes angerechnet. Deshalb darf der Gesamtbedarf einer Familie nicht mit der tatsächlichen Jobcenter-Überweisung verwechselt werden.
Paar mit einem vierjährigen Kind
Für ein Paar und ein Kind unter sechs Jahren gelten folgende Regelbedarfe:
- Partner 1: 506 Euro
- Partner 2: 506 Euro
- Kind im Alter von vier Jahren: 357 Euro
- Summe der Regelbedarfe: 1.369 Euro
Das BMAS rechnet in seinem Beispiel mit 776 Euro für Unterkunft und Heizung. Der Gesamtbedarf beträgt damit 2.145 Euro. Nach Anrechnung von 259 Euro Kindergeld ergibt sich ohne weiteres Einkommen eine mögliche Jobcenter-Zahlung von 1.886 Euro. Gemeinsam mit dem Kindergeld stehen dem Haushalt in diesem Beispiel 2.145 Euro zur Bedarfsdeckung zur Verfügung.
Paar mit zwei Kindern im Alter von vier und zwölf Jahren
Bei einem vierjährigen und einem zwölfjährigen Kind setzt sich der monatliche Regelbedarf folgendermaßen zusammen:
Mit 895 Euro beispielhaften Wohn- und Heizkosten liegt der Gesamtbedarf bei 2.654 Euro. Zwei Kindergeldzahlungen von zusammen 518 Euro werden als Einkommen berücksichtigt. Der rechnerische Bürgergeldanspruch beträgt daher 2.136 Euro, sofern kein weiteres Einkommen vorhanden ist.
Paar mit drei Kindern
Für eine Familie mit Kindern im Alter von vier, zwölf und 15 Jahren ergeben sich 2026 Regelbedarfe von insgesamt 2.230 Euro. Bei beispielhaften Unterkunftskosten von 1.123 Euro liegt der Gesamtbedarf bei 3.353 Euro. Nach Anrechnung von drei Kindergeldzahlungen in Höhe von insgesamt 777 Euro verbleibt rechnerisch ein Jobcenter-Anspruch von 2.576 Euro.
Kindergeld führt nicht dazu, dass eine Familie insgesamt 259 Euro zusätzlich über ihrem festgestellten Bedarf erhält. Es deckt einen Teil des Bedarfs des Kindes und reduziert dadurch üblicherweise die Bürgergeldzahlung des Jobcenters.
Was bekommt eine alleinerziehende Person?
Alleinerziehende erhalten zunächst den Regelbedarf für Alleinstehende in Höhe von 563 Euro. Hinzu kommen die Regelbedarfe der Kinder sowie ein möglicher Mehrbedarf wegen Alleinerziehung. Dessen Höhe richtet sich nach Zahl und Alter der Kinder.

Bei einem Kind unter sieben Jahren beträgt der Mehrbedarf grundsätzlich 36 Prozent des maßgebenden Erwachsenen-Regelbedarfs. Im Jahr 2026 sind das 202,68 Euro pro Monat.
Für eine alleinerziehende Person mit einem vierjährigen Kind ergibt sich:
- Regelbedarf der erwachsenen Person: 563 Euro
- Regelbedarf des Kindes: 357 Euro
- Mehrbedarf für Alleinerziehung: 202,68 Euro
- Summe der Regel- und Mehrbedarfe: 1.122,68 Euro
- Hinzu kommen angemessene Unterkunfts- und Heizkosten
- Kindergeld und weiteres Einkommen werden abgezogen
Bei angenommenen Wohnkosten von 620 Euro beträgt der Gesamtbedarf in der offiziellen Beispielrechnung 1.742,68 Euro. Nach Anrechnung des Kindergeldes von 259 Euro könnte das Jobcenter 1.483,68 Euro auszahlen.
Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende
Die wichtigsten Prozentsätze lauten:
- ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent;
- ein Kind ab sieben Jahren: 12 Prozent;
- zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent;
- zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent;
- vier Kinder: 48 Prozent;
- fünf oder mehr Kinder: höchstens 60 Prozent.
Die Berechnung kann bei mehreren Kindern komplex werden. Der Mehrbedarf ist insgesamt auf 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Maßgeblich sind die konkrete Betreuungssituation sowie das Alter und die Zahl der Kinder.
Welche zusätzlichen Leistungen Familien erhalten können
Der monatliche Regelbedarf deckt nicht alle besonderen Ausgaben ab. Für Kinder und Jugendliche kommen Leistungen für Bildung und Teilhabe hinzu. Dazu können beispielsweise Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen, Lernförderung oder die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten gehören.
Mögliche zusätzliche Leistungen sind:
- persönlicher Schulbedarf;
- Schülerbeförderung unter bestimmten Voraussetzungen;
- notwendige Lernförderung;
- gemeinschaftliches Mittagessen;
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten;
- Beiträge für Sport, Kultur oder Freizeitangebote;
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt;
- Erstausstattung einer Wohnung in anerkannten Fällen.
Nicht jede Leistung wird automatisch mit dem Bürgergeld überwiesen. Häufig ist ein gesonderter Antrag oder ein konkreter Nachweis erforderlich. Eltern sollten deshalb den Bewilligungsbescheid vollständig lesen und sich beim Jobcenter nach den örtlichen Verfahren erkundigen.
Für Familien, die keinen Bürgergeldanspruch haben, aber ihre Wohnkosten kaum tragen können, kann stattdessen Wohngeld Plus 2026 infrage kommen. Bürgergeld und Wohngeld werden für denselben Bedarf grundsätzlich nicht parallel gezahlt.
So berechnet das Jobcenter den tatsächlichen Anspruch
Der individuelle Anspruch entsteht in mehreren Schritten. Wer die Berechnung nachvollziehen möchte, sollte Regelbedarf, zusätzliche Bedarfe und Einkommen getrennt notieren.
- Regelbedarfe aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft addieren.
- Mögliche Mehrbedarfe ergänzen.
- Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung hinzufügen.
- Eventuelle einmalige oder besondere Bedarfe getrennt prüfen.
- Anrechenbares Einkommen einschließlich Kindergeld feststellen.
- Gesetzliche Freibeträge vom Einkommen berücksichtigen.
- Verbleibenden ungedeckten Bedarf berechnen.
Vereinfacht lautet die Formel:
Gesamtbedarf minus anrechenbares Einkommen gleich Bürgergeldanspruch.
Einkommen kann die Auszahlung verändern
Nicht nur Arbeitslohn wird berücksichtigt. Zum Einkommen können unter anderem gehören:
- Kindergeld;
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss;
- Arbeitslosengeld;
- Krankengeld;
- Renten;
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit;
- Kapitalerträge;
- bestimmte einmalige Einnahmen.
Beim Erwerbseinkommen gelten Freibeträge. Deshalb wird ein Gehalt nicht vollständig vom Bürgergeld abgezogen. Die genaue Berechnung hängt von der Höhe des Brutto- und Nettoeinkommens sowie möglichen Absetzbeträgen ab.
Hinweis aus der Sozialberatung:
„Für eine zuverlässige Prüfung sollte nicht nur die erste Seite des Bescheids gelesen werden. Besonders wichtig sind die Berechnungsbögen für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.“
Was ändert sich ab Juli 2026?
Das bisherige Bürgergeld wird durch die reformierte Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Vermittlung, Mitwirkungspflichten und die Möglichkeiten der Jobcenter, Pflichtverletzungen zu sanktionieren.
Die für 2026 festgesetzten Regelbedarfe gelten zunächst unabhängig von der neuen Bezeichnung weiter. Allein die Umstellung des Systems bedeutet daher keine automatische Erhöhung oder Kürzung des monatlichen Regelsatzes. Für Betroffene können sich jedoch Verfahrensregeln, Pflichten und Folgen versäumter Termine verändern.
Wer bereits Leistungen erhält, sollte Schreiben des Jobcenters ab dem Sommer 2026 besonders aufmerksam lesen. Bestehende Bewilligungsbescheide werden nicht allein wegen einer neuen Bezeichnung wertlos. Änderungen bei Einkommen, Haushalt, Wohnkosten oder Familienstand müssen weiterhin unverzüglich gemeldet werden.
Häufige Fehler bei der Berechnung
Viele Missverständnisse entstehen, weil Gesamtbedarf, Regelsatz und Auszahlungsbetrag gleichgesetzt werden. Eine Familie kann einen Bedarf von mehr als 2.000 Euro haben, ohne dass das Jobcenter diesen Betrag vollständig überweist. Kindergeld und anderes Einkommen decken bereits einen Teil davon.
Typische Fehler sind:
- Miete und Heizkosten nicht einzurechnen;
- Kindergeld zusätzlich zum Gesamtbedarf zu addieren;
- Bruttoeinkommen vollständig als Abzug anzusetzen;
- den Partner wie eine alleinstehende Person zu berechnen;
- Mehrbedarfe nicht zu beantragen;
- Stromkosten als zusätzliche Wohnkosten anzusetzen;
- regionale Mietgrenzen zu ignorieren;
- den Berechnungsbogen des Jobcenters nicht zu prüfen.
Bei einem fehlerhaften Bescheid kann grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Die Frist und Rechtsbehelfsbelehrung stehen am Ende des Bescheids. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, können andere Fristen gelten.
FAQ zur Bürgergeld Höhe 2026
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026 für eine Person?
Eine alleinstehende oder alleinerziehende erwachsene Person erhält einen Regelbedarf von 563 Euro monatlich. Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe können hinzukommen. Einkommen wird grundsätzlich angerechnet.
Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar?
Zwei volljährige Partner erhalten jeweils 506 Euro, zusammen also 1.012 Euro Regelbedarf. Hinzu kommen angemessene Kosten für Wohnung und Heizung. Eigenes Einkommen kann die Auszahlung reduzieren.
Wie viel erhält eine Familie mit zwei Kindern?
Das hängt vom Alter der Kinder, der Miete, den Heizkosten und dem Einkommen ab. Ein Paar mit einem vier- und einem zwölfjährigen Kind hat 2026 Regelbedarfe von insgesamt 1.759 Euro. Wohnkosten kommen hinzu, während 518 Euro Kindergeld grundsätzlich angerechnet werden.
Wird das Bürgergeld 2026 erhöht?
Die Regelbedarfe wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht. Für alleinstehende Erwachsene bleiben es 563 Euro. Auch die weiteren Alters- und Partnerstufen bleiben gegenüber 2025 unverändert.
Wird die Miete zusätzlich bezahlt?
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich zusätzlich zum Regelbedarf berücksichtigt. Welche Beträge angemessen sind, legt der örtliche Träger nach regionalen Kriterien fest. Haushaltsstrom muss dagegen üblicherweise aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Wird Kindergeld vom Bürgergeld abgezogen?
Kindergeld gilt grundsätzlich als Einkommen des Kindes und wird auf dessen Bedarf angerechnet. Es reduziert daher normalerweise die Auszahlung des Jobcenters. Der Familie steht das Kindergeld dennoch zur Deckung des Gesamtbedarfs zur Verfügung.
Kann man trotz Arbeit Bürgergeld bekommen?
Ja. Reicht das anrechenbare Einkommen nicht für den festgestellten Bedarf der Person oder Bedarfsgemeinschaft, kann ein ergänzender Anspruch bestehen. Erwerbsfreibeträge sorgen dafür, dass nicht das gesamte Arbeitseinkommen angerechnet wird.
Diese Beträge sind für die Planung entscheidend
Die Bürgergeld Höhe 2026 beginnt bei 563 Euro für eine alleinstehende Person und 506 Euro je volljährigem Partner. Kinder erhalten je nach Alter 357, 390 oder 471 Euro. Diese Zahlen bilden jedoch nur den Regelbedarf ab. Erst zusammen mit angemessener Miete, Heizkosten, Mehrbedarfen und der Anrechnung vorhandener Einkünfte ergibt sich der tatsächliche Anspruch.
Familien sollten Kindergeld nicht doppelt einplanen, weil es den Bürgergeldanspruch in der Regel mindert. Alleinerziehende wiederum sollten prüfen, ob der Mehrbedarf korrekt berücksichtigt wurde. Wer einen neuen Bescheid erhält, sollte Regelbedarfe, Wohnkosten und Einkommen Zeile für Zeile kontrollieren und Unstimmigkeiten frühzeitig beim Jobcenter ansprechen.
Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.