Wie die Redaktion von compakt.de berichtet, hat die Berliner Polizei im Vorfeld des Jahreswechsels eine verbindliche Liste von Zonen veröffentlicht, in denen in der Silvesternacht strikte Verbote gelten. Die Maßnahmen betreffen sowohl den Einsatz von Feuerwerkskörpern als auch das Mitführen von Messern und Waffen. Ziel ist es, die Sicherheit in besonders stark frequentierten Bereichen deutlich zu erhöhen. Die Regeln gelten in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar und werden konsequent kontrolliert. Verstöße können zu Bußgeldern, Platzverweisen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Zonen mit Feuerwerksverbot in Berlin
In mehreren bekannten Stadtbereichen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Das Verbot betrifft pyrotechnische Artikel der Kategorien F2, F3 und F4 sowie alle Produkte ohne offizielle Zulassung oder Kennzeichnung. Diese Regelung soll Verletzungen, Sachschäden und Brände verhindern. Besonders dicht besuchte Orte stehen dabei im Fokus. Die Polizei weist darauf hin, dass Kontrollen vor Ort durchgeführt werden. Auch das Mitführen verbotener Pyrotechnik kann bereits geahndet werden.
Betroffene Bereiche mit Feuerwerksverbot
- Alexanderplatz
- Steinmetzkiez in Schöneberg
- Teile der Sonnenallee und angrenzende Straßen in Neukölln
- Admiralbrücke und umliegende Straßen in Kreuzberg
Ausnahmen beim Feuerwerksverbot
Erlaubt bleibt ausschließlich Pyrotechnik der Kategorie F1. Dazu zählen unter anderem Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallbonbons und Konfetti-Artikel. Diese dürfen auch in den genannten Sperrzonen verwendet werden, sofern sie bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
Messer- und Waffenverbot rund um das Brandenburger Tor
Zusätzlich zu den Feuerwerksverboten wird eine erweiterte Sicherheitszone mit Messer- und Waffenverbot eingerichtet. Diese Zone umfasst zentrale Veranstaltungsorte rund um das Brandenburger Tor. Hintergrund sind die geplanten Feiern und das hohe Besucheraufkommen. In diesen Bereichen ist nicht nur das Mitführen von Waffen untersagt, sondern auch jegliche Pyrotechnik. Die Regeln gelten unabhängig von der Kategorie der Feuerwerkskörper.
Bereiche mit erweitertem Waffenverbot
- Brandenburger Tor
- Straße des 17. Juni
- Großer Stern mit geplanter Alternativveranstaltung
Räumlicher Umfang der Sicherheitszone
- Tiergarten
- Teile des Hansaviertels
- Parlaments- und Regierungsviertel
Zeitlicher Geltungsbereich der Verbote
Die festgelegten Verbote treten nicht erst um Mitternacht in Kraft. Die Polizei hat klare Zeitfenster definiert, um frühzeitig für Sicherheit zu sorgen. Ab Beginn der Sperrzeiten wird die Einhaltung streng überwacht. Besucher müssen sich darauf einstellen, dass Kontrollen auch an Zugängen stattfinden. Die Maßnahmen enden erst am frühen Neujahrsmorgen.
Gültige Zeiten der Einschränkungen
- ab 31. Dezember, 18:00 Uhr
- bis 1. Januar, 06:00 Uhr
Verstärkte Sicherheitsmaßnahmen in der Silvesternacht
Für die Silvesternacht rechnet die Berliner Polizei mit einer angespannten Lage. Entsprechend werden die Einsatzkräfte massiv aufgestockt. Neben der Polizei ist auch die Feuerwehr in erhöhter Bereitschaft. Ziel ist es, schnell auf Zwischenfälle reagieren zu können. Kontrollen sollen abschreckend wirken und gefährliche Situationen verhindern. Die Behörden betonen, dass die Maßnahmen dem Schutz der Bevölkerung dienen.
Eingesetzte Kräfte laut Behörden
- rund 4.000 Polizeibeamte
- mehr als 1.500 Einsatzkräfte der Feuerwehr
Beschlagnahmte Pyrotechnik und Gründe für die Verschärfung
Nach Angaben des Senders rbb wurde in diesem Jahr mehr legales Feuerwerk verkauft als im Vorjahr. Gleichzeitig stellte die Polizei deutlich mehr illegale Pyrotechnik sicher. Insgesamt wurden etwa 140.000 pyrotechnische Artikel beschlagnahmt. Mehr als zwei Drittel davon gehörten zur Kategorie F4, darunter sogenannte Kugelbomben. Diese sind ausschließlich für professionelle Pyrotechniker zugelassen. Im vergangenen Jahr führten solche Geräte zu schweren Verletzungen und erheblichen Gebäudeschäden. Diese Erfahrungen waren ein zentraler Grund für die erneute Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen.
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