Der bekannte Süßwarenhersteller Ritter Sport steht erneut wegen seines ikonischen Quadrats im Zentrum eines Markenrechtsstreits. Dies berichtet compakt.de unter Berufung auf BILD. In Stuttgart beschäftigt ein kleiner Hafer-Riegel aus Mannheim nun die Justiz, weil seine Verpackung laut Ritter Sport zu sehr an das seit Jahren geschützte Format erinnert. Der Fall sorgt deutschlandweit für Aufmerksamkeit, da die quadratische Form im Süßwarenmarkt fest mit dem Unternehmen verbunden ist. Die Kläger argumentieren, dass bereits eine ähnliche Gestaltung den Wiedererkennungswert ihrer Marke beeinträchtigen könne. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie weit Markenschutz bei Formen und Verpackungen reichen darf.
Warum Ritter Sport das Quadrat vor Gericht verteidigt
Ritter Sport sieht in der quadratischen Verpackung ein entscheidendes Element seiner Markenidentität, das seit 1996 offiziell geschützt ist. Das Unternehmen argumentiert, dass der Mannheimer Riegel durch seine ähnliche Form und den Produktnamen eine Verwechslungsgefahr auslöse. Laut Gerichtsfakten fordert Ritter Sport nicht nur die Einstellung der Nutzung der aktuellen Verpackung, sondern auch einen Rückruf bereits ausgelieferter Ware. Der Vorwurf lautet, dass der Hafer-Riegel gezielt die bekannte Optik nutzen könnte, um vom Ruf der Schokoladenmarke zu profitieren. Gleichzeitig betont Ritter Sport, dass Formenschutz ein wesentlicher Bestandteil des Wettbewerbs sei. Dadurch soll verhindert werden, dass Produkte anderer Hersteller ungewollt als eine Variation der bekannten Ritter-Sport-Tafel wahrgenommen werden.

Hauptargumente von Ritter Sport
- Die quadratische Form ist markenrechtlich geschützt
- Gefahr der Irreführung von Konsumenten
- Hoher Wiedererkennungswert der Verpackung
- Potentielle Ausnutzung der Markenbekanntheit
- Rückruf aller ausgelieferten Produkte gefordert
Die Position des Mannheimer Unternehmens Wacker
Die Firma Wacker bestreitet die Vorwürfe entschieden und betont, dass ihr Hafer-Riegel sich deutlich von einer klassischen Schokoladentafel unterscheidet. Die Verpackung sei von der Quadrate-Struktur der Mannheimer Innenstadt inspiriert, nicht von Ritter Sport. Zudem sei der Riegel kleiner und mit längeren Seitenlaschen ausgestattet, was ihn optisch unterscheide. Rechtsanwältin Tamara Moll argumentiert, dass es sich um ein eigenständiges Produktsegment handele, das nicht unmittelbar mit Schokolade konkurriere. Das Unternehmen wirft Ritter Sport indirekt vor, seine Marktstellung aggressiv zu verteidigen und kleineren Herstellern das Wachstum zu erschweren. Trotz der Differenzen betont Wacker, dass die Gestaltung in gutem Glauben entwickelt worden sei.
Wichtige Aussagen der Firma Wacker
- Inspiration durch Mannheimer Stadtstruktur
- Deutliche Unterschiede in Größe und Form
- Produkt ist ein Hafer-Riegel, keine Schokolade
- Keine Absicht, Ritter Sport zu imitieren
- Gestaltung entstand unabhängig von Wettbewerbern
Warum der Begriff „Quadrat“ zusätzlichen Streit auslöst
Neben der Form der Verpackung sorgt auch der Produktname „Monnemer Quadrat Bio“ für jurischen Sprengstoff. Ritter Sport argumentiert, dass die Bezeichnung im Kontext eines quadratischen Riegels einen zusätzlichen Bezug zur eigenen Marke herstellt. Nach Einschätzung der Kläger könnte der Begriff beim Verbraucher den Eindruck erwecken, es handele sich um ein verwandtes oder sogar lizenziertes Produkt. Die Gegenseite führt dagegen an, dass die Nutzung des Wortes rein geografisch begründet sei, da Mannheim für seine quadratische Stadtstruktur bekannt ist. Trotzdem bleibt die Frage bestehen, wie stark Begriffe mit einem bekannten Markenbild verknüpft sein dürfen, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten. Dieser Aspekt könnte im Urteil eine wichtige Rolle spielen, da er über den reinen Formschutz hinausgeht.
Mögliche Folgen des Namensstreits
- Einschränkungen bei Produktnamen
- Bewertung der sprachlichen Nähe zur Marke
- Einfluss auf zukünftige Markenrechtsfälle
- Risiko für kleinere Hersteller steigt
- Klärung der Grenzen kreativer Produktbezeichnungen
Die Bedeutung des Stuttgarter Urteils für den Markt
Das bevorstehende Urteil des Landgerichts Stuttgart könnte Signalwirkung für die gesamte Lebensmittelbranche haben. Sollte Ritter Sport Recht bekommen, könnten künftig mehr Hersteller gezwungen sein, ihre Verpackungsformen oder Bezeichnungen anzupassen. Bei einer Entscheidung zugunsten von Wacker wäre hingegen der Schutz einfacher geometrischer Formen möglicherweise weniger strikt auszulegen. Branchenexperten beobachten den Fall aufmerksam, da ähnliche Streitigkeiten in der Vergangenheit bereits für Diskussionen sorgten. Besonders bemerkenswert ist, dass Ritter Sport in vergleichbaren Fällen, wie dem bekannten Rechtsstreit mit Milka, bereits erfolgreich war. Das Urteil könnte somit klären, wie weit Markenschutz reichen darf und welche Freiheiten kleineren Anbietern bleiben.
Themen, die das Gericht besonders prüfen dürfte
- Grad der formalen Ähnlichkeit
- Verwechslungsgefahr bei Verbrauchern
- Bedeutung des Begriffs „Quadrat“ im Produktnamen
- Historische Rechtsentscheidungen zu ähnlichen Fällen
- Auswirkungen auf den Wettbewerb im Süßwarenmarkt
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