Die Urlaubstage gehören zu den wichtigsten Angaben im Arbeitsvertrag. Trotzdem sorgt die Berechnung regelmäßig für Verwirrung: Das Gesetz nennt 24 Werktage, Beschäftigte mit einer üblichen Fünf-Tage-Woche kommen jedoch auf mindestens 20 Arbeitstage. Bei Teilzeit verändert sich die Zahl erneut, und bei einem Jobwechsel mitten im Jahr gelten zusätzliche Regeln, diе compakt.de berichtet.
2026 bleibt die gesetzliche Grundlage dafür das Bundesurlaubsgesetz. Entscheidend sind nicht Staatsangehörigkeit oder Herkunft, sondern das Beschäftigungsverhältnis und die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage. Auch Beschäftigte, die erst nach Deutschland gezogen sind, haben grundsätzlich denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer. Einen breiteren Überblick zu Vertrag, Lohn und Arbeitnehmerrechten bietet der Ratgeber Arbeiten in Deutschland 2026.

Entscheidend ist nicht allein die Zahl im Arbeitsvertrag, sondern wie viele Tage pro Woche tatsächlich gearbeitet wird.
Wie viele Urlaubstage gelten 2026 in Deutschland?
20 oder 24 Tage Mindesturlaub?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage pro Kalenderjahr. Die Zahl wirkt höher als die häufig genannten 20 Tage, weil das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Als Werktage gelten dabei grundsätzlich Montag bis Samstag, soweit kein gesetzlicher Feiertag vorliegt.
„Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“
Bei einer normalen Fünf-Tage-Woche wird dieser Anspruch umgerechnet. Vier gesetzlich garantierte Urlaubswochen entsprechen dann 20 Arbeitstagen. Wer sechs Tage pro Woche arbeitet, kommt auf 24 Tage.
| Regelmäßige Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub 2026 | Freie Wochen |
|---|---|---|
| 6 Tage | 24 Tage | 4 Wochen |
| 5 Tage | 20 Tage | 4 Wochen |
| 4 Tage | 16 Tage | 4 Wochen |
| 3 Tage | 12 Tage | 4 Wochen |
| 2 Tage | 8 Tage | 4 Wochen |
| 1 Tag | 4 Tage | 4 Wochen |
Arbeitsvertrag und Tarifvertrag können mehr vorsehen
20 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche sind lediglich die gesetzliche Untergrenze. Arbeits- und Tarifverträge können einen höheren Jahresurlaub festlegen, beispielsweise 25, 28 oder 30 Arbeitstage.
Stehen im Vertrag 30 Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche, gelten grundsätzlich diese 30 Tage und nicht nur das gesetzliche Minimum. Deshalb sollte der Arbeitsvertrag zusammen mit möglichen Tarifregelungen geprüft werden. Weitere grundlegende Bedingungen eines Beschäftigungsverhältnisses werden auch im Beitrag zu Probezeit und Kündigungsfristen 2026 eingeordnet.
Urlaubstage bei Teilzeit und 4-Tage-Woche berechnen
Die Arbeitstage sind wichtiger als die Stunden
Beim Urlaubsanspruch bei Teilzeit zählt normalerweise nicht, ob jemand 20, 25 oder 30 Stunden pro Woche arbeitet. Entscheidend ist, auf wie viele Arbeitstage sich diese Stunden verteilen.
Eine Teilzeitkraft, die montags bis freitags jeweils vier Stunden arbeitet, benötigt für eine freie Woche fünf Urlaubstage. Sie hat deshalb bei gleichem betrieblichen Urlaubsmodell genauso viele Urlaubstage wie eine Vollzeitkraft mit fünf Arbeitstagen.
Wer dagegen nur Montag, Dienstag und Mittwoch arbeitet, benötigt für eine freie Woche lediglich drei Urlaubstage. Entsprechend wird der Jahresanspruch auf drei Arbeitstage pro Woche umgerechnet.
Praxis-Kommentar: Weniger Wochenstunden bedeuten nicht automatisch weniger Urlaubstage. Erst eine geringere Zahl regelmäßiger Arbeitstage verändert die Tageszahl.
So funktioniert die Berechnung
Bei einem betrieblichen Urlaub von 30 Tagen auf Grundlage einer Fünf-Tage-Woche lässt sich der Teilzeitanspruch so bestimmen:
30 ÷ 5 × individuelle Arbeitstage pro Woche.
Daraus ergeben sich beispielsweise:
- 4 Arbeitstage pro Woche: 24 Urlaubstage;
- 3 Arbeitstage pro Woche: 18 Urlaubstage;
- 2 Arbeitstage pro Woche: 12 Urlaubstage.
Bei ausschließlich gesetzlichem Mindesturlaub funktioniert das Prinzip genauso. Vier Arbeitstage pro Woche ergeben 16 Tage, drei Arbeitstage ergeben 12 Tage.
Eine Vier-Tage-Woche reduziert die Zahl der benötigten Urlaubstage, nicht die gesetzlich garantierten vier Wochen Erholungsurlaub.
Urlaub in Probezeit, bei Jobstart und Kündigung
Wann entsteht der volle Jahresurlaub?
Urlaub in der Probezeit ist nicht grundsätzlich verboten. Das Bundesurlaubsgesetz kennt vielmehr eine Wartezeit: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Vor Ablauf dieser sechs Monate kann bereits ein anteiliger Anspruch entstehen. Für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses wird in den gesetzlich geregelten Fällen ein Zwölftel des Jahresurlaubs berücksichtigt. Ein Arbeitgeber kann Urlaub deshalb auch während der ersten Monate gewähren.
Wer seinen Anspruch prüfen möchte, sollte in dieser Reihenfolge vorgehen:
- Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche feststellen.
- Jahresurlaub laut Arbeits- oder Tarifvertrag prüfen.
- Eintritts- und gegebenenfalls Austrittsdatum feststellen.
- Prüfen, ob die sechsmonatige Wartezeit bereits erfüllt wurde.
- Bereits genommenen oder vom früheren Arbeitgeber gewährten Urlaub berücksichtigen.
Ein Arbeitnehmer mit 20 Tagen gesetzlichem Jahresurlaub, der in einem relevanten Fall sechs volle Monate anteilig abzurechnen hat, kommt beispielsweise auf zehn Tage.
Was bei einem Jobwechsel passiert
Auch beim Urlaub bei Kündigung ist das Datum entscheidend. Wer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet, erhält nach den gesetzlichen Regeln grundsätzlich ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat.
Anders kann es bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte aussehen. Ist die sechsmonatige Wartezeit erfüllt, darf der gesetzliche Mindesturlaub grundsätzlich nicht unter das volle Jahresminimum fallen. Beim zusätzlichen vertraglichen Urlaub können wirksame Vertrags- oder Tarifklauseln eine andere Berechnung vorsehen.
Doppelter gesetzlicher Jahresurlaub durch einen Arbeitgeberwechsel ist nicht vorgesehen. Der bisherige Arbeitgeber muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung darüber ausstellen, welcher Urlaub im laufenden Jahr bereits gewährt oder abgegolten wurde.
Krankheit, Feiertage und Resturlaub
Krankheit während eines genehmigten Urlaubs
Wer während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, verliert die nachgewiesenen Krankheitstage nicht automatisch als Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt, dass durch ein ärztliches Zeugnis belegte Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich ein genehmigter Urlaub eigenständig verlängert. Die betreffenden Tage bleiben dem Urlaubskonto erhalten und müssen später erneut beantragt werden.
Auch gesetzliche Feiertage benötigen grundsätzlich keinen Urlaubstag, wenn an diesem Tag ohnehin aufgrund des Feiertags nicht gearbeitet werden muss. Welche Feiertage relevant sind, hängt teilweise vom Bundesland und vom Arbeitsort ab. Für die praktische Kombination freier Tage hilft die Übersicht zu den Brückentagen 2026 in Deutschland.
Wann Resturlaub verfällt
Beim Resturlaub reicht der Blick auf den 31. Dezember nicht immer aus. Das Bundesurlaubsgesetz sieht zwar grundsätzlich vor, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen wird und bei zulässiger Übertragung normalerweise innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres zu nehmen ist.

Die Rechtsprechung hat diese Regel jedoch konkretisiert. Arbeitgeber müssen Beschäftigte grundsätzlich tatsächlich in die Lage versetzen, ihren Urlaub zu nehmen. Dazu gehört eine klare und rechtzeitige Information über vorhandenen Urlaub und einen möglichen Verfall.
Der Arbeitgeber muss Beschäftigte klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass Urlaub verfallen kann, wenn er nicht genommen wird.
Für lang andauernde Arbeitsunfähigkeit gelten zusätzliche Regeln. Bei durchgehender Erkrankung kann insbesondere die sogenannte 15-Monatsfrist relevant werden. War ein Arbeitnehmer im Urlaubsjahr zunächst arbeitsfähig und erkrankte erst später dauerhaft, können die Hinweispflichten des Arbeitgebers für zuvor nutzbaren Urlaub weiterhin Bedeutung haben.
Zusatzurlaub und besondere Konstellationen
Schwerbehinderte Beschäftigte
Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung haben nach § 208 SGB IX einen zusätzlichen bezahlten Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt dieser Zusatzanspruch fünf Arbeitstage im Urlaubsjahr.
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als fünf Tage pro Woche, verändert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Bei vier regelmäßigen Arbeitstagen sind es beispielsweise vier zusätzliche Tage. Maßgeblich ist eine Schwerbehinderung im Sinne des Sozialrechts; eine bloße Gleichstellung führt nicht automatisch zu diesem gesetzlichen Zusatzurlaub.
Was Arbeitgeber nicht einfach festlegen können
Der gesetzliche Mindesturlaub ist eine Schutzgrenze. Ein Arbeitsvertrag kann deshalb nicht wirksam bestimmen, dass eine Vollzeitkraft mit einer regulären Fünf-Tage-Woche beispielsweise nur 15 Urlaubstage pro Jahr erhält.
Zu prüfen sind insbesondere:
- gesetzlicher Mindestanspruch;
- zusätzliche Urlaubstage aus dem Arbeitsvertrag;
- tarifvertragliche Regelungen;
- mögliche Betriebsvereinbarungen;
- Zusatzurlaub aufgrund besonderer gesetzlicher Voraussetzungen.
Urlaub ist außerdem bezahlte Freizeit. Das Urlaubsentgelt richtet sich gesetzlich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, wobei zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst nicht in gleicher Weise einbezogen wird.
FAQ zu Urlaubstagen 2026
Wie viele Urlaubstage muss ein Arbeitgeber 2026 mindestens geben?
Bei einer Fünf-Tage-Woche sind mindestens 20 Arbeitstage erforderlich. Bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Anspruch 24 Werktage. Beide Varianten entsprechen vier Wochen Mindesturlaub.
Habe ich mit 30 Stunden pro Woche weniger Urlaub?
Nicht zwingend. Wer 30 Stunden auf fünf Arbeitstage verteilt, hat grundsätzlich dieselbe Anzahl an Urlaubstagen wie eine vergleichbare Vollzeitkraft mit fünf Arbeitstagen. Werden die Stunden auf drei oder vier Tage verteilt, wird die Tageszahl entsprechend umgerechnet.
Darf ich während der Probezeit Urlaub nehmen?
Ja. Bereits in den ersten Beschäftigungsmonaten können anteilige Urlaubsansprüche entstehen. Der volle gesetzliche Jahresanspruch wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Muss mein Arbeitgeber jeden Urlaubswunsch akzeptieren?
Nein. Urlaubswünsche sind grundsätzlich zu berücksichtigen, dringende betriebliche Gründe oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter können jedoch entgegenstehen. Eigenmächtig Urlaub anzutreten ist keine sichere Alternative.
Werden Krankheitstage vom Urlaub abgezogen?
Ärztlich nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Die dadurch erhaltenen Urlaubstage müssen später regulär beantragt werden.
Kann nicht genommener Urlaub ausgezahlt werden?
Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses soll Urlaub grundsätzlich tatsächlich als Erholungszeit genommen werden. Eine Abgeltung sieht das Gesetz insbesondere vor, wenn Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann.
Was 2026 bei der Urlaubsplanung zählt
Für die meisten Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche bilden 20 Tage den gesetzlichen Mindestanspruch. Vertrag und Tarifvertrag können deutlich mehr vorsehen. Bei Teilzeit entscheidet vor allem die Anzahl der Arbeitstage, während bei Jobbeginn, Kündigung, Krankheit und Resturlaub zusätzliche Regeln greifen.
Vor einer Urlaubsplanung sollten deshalb Arbeitsvertrag, Urlaubskonto und Beschäftigungsbeginn gemeinsam geprüft werden. Wer außerdem Gehalt und weitere Mindeststandards kontrollieren möchte, findet die aktuellen Werte im Beitrag zum Mindestlohn 2026 in Deutschland.