AGB – Reinigungsservice
1. Art und Umfang der Leistung
a) Die Compakt DL GmbH verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
b) Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen
c) Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt die Compakt DL GmbH Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus.
2. Reinigungspersonal
a) Die Compakt DL GmbH stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für entsprechende Arbeitskleidung sorgt die Compakt DL GmbH.
b) Ausländisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthaltsund Arbeitsgenehmigung vorliegt.
c) Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Compakt DL GmbH überwacht und erhält seine Anweisungen auch von diesen. Als Vertreter der Compakt Dl GmbH ist der Objektleiter weisungsbefugt.
d) Dem Personal der Compakt Dl GmbH ist es ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen.
e) Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
f) Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
g) Dem Personal der Compakt Dl GmbH ist es untersagt, betriebsfremde Personen und von der Compakt Dl GmbH nicht eingesetzte Personen, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder von Mitarbeitern der Compakt Dl GmbH.
3. Reinigungsmittel und Geräte
a) Die Compakt DL GmbH stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung.
b) Für alle Arbeiten werden nur hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten nicht verwendet werden. PVC-Böden sind mit antistatischen und rutschfesten Mitteln zu reinigen.
c) Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier sowie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Geräte) verschließbaren Raum, Schrank o.ä. zur Verfügung und übernimmt dafür die Kosten.
4. Aufenthaltsräume
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räume für das Personal der Compakt DL GmbH kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass bei der Benutzung der Räume sowie bei der Begehung des Objektes alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen eingehalten werden.
5.Gewährleistung
Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von der Compakt DL GmbH berücksichtigt werden.
6. Schlüssel- und Notfallvorschriften
a) Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
b) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal der Compakt DL GmbH herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet die Compakt DL GmbH im Rahmen der Ziffer 11.
7. Ausführung durch andere Unternehmen
Die Compakt DL GmbH ist berechtigt, mit Zustimmung des Auftraggebers, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.
8. Unterbrechung der Reinigung
a) Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die Compakt DL GmbH den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
b) Im Falle der Unterbrechung ist die Compakt DL GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.
9. Nichtzahlung des Entgeltes
a) Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der Compakt DL GmbH nebst deren Haftung, ohne das der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
b) Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die Compakt DL GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.
10. Rechtsnachfolge
a) Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war.
b) Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich der Compakt DL GmbH wird der Vertrag nicht berührt.
11. Haftung und Haftungsbegrenzung
a) Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet die Compakt DL GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leiten-den Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Compakt DL GmbH dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
b) Ist der Auftraggeber Nichtkaufmann, haftet die Compakt DL GmbH nach Maßgabe von Absatz a) auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen.
c) Für den Haftungsfall, gelten nachfolgende Begrenzungen:
- für Personenschäden EUR 5.000.000
- für Sachschäden EUR 5.000.000
- für Vermögensschäden EUR 5.000.000
- für Umweltschäden EUR 5.000.000
- Im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden
- für Tätigkeitsschäden EUR 50.000
- für Schlüsselverlustschäden EUR 250.000
- für Beschädigung, Vernichtung
sowie Abhandenkommen bewachter Sachen EUR 30.000 - für Vermögensschäden gem. §1, Ziff.3 AHB EUR 12.500
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Compakt DL GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.
12. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
13. Zahlung des Entgelts
a) Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen.
b) Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum – bei der Compakt DL GmbH eingehend – zahlbar, so daß sich der Auftraggeber am 15. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet.
c) Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag entsprechend dem jeweils gültigen Tarifvertrag in Rechnung gestellt.
14. Preisänderung
Im Falle der Veränderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
15. Vertragsbeginn, Vertragsänderung
a) Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.
b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt, so verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein Jahr.
c) Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres zu kündigen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
d) Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
16. Vertragswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Fürstenwalde/ Spree.